Rechtsprechung
LAG Köln, 11.02.2005 - 4 Sa 1018/04 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
Private Nutzung von Internet und Telefon des Arbeitgebers
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 611 BGB
Private Nutzung von Internet und Telefon des Arbeitgebers - LawCommunity.de
Private Nutzung von Internet und Telefon des Arbeitgebers
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Arbeitgebers auf Schadensersatz für die von dem Arbeitnehmer auf Privattelefonate und private Internetnutzung verwendete Arbeitszeit ; Arbeitsvertragswidrigkeit der Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen wie Internet und Telefon zu privaten ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Internet- und Telefonnutzung (private) - Duldung durch Arbeitgeber
- kanzlei.biz
Problemkreis der privaten Nutzung von Internet und Telefon des Arbeitgebers
- online-und-recht.de
- Judicialis
BGB § 611
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611
Private Nutzung von Internet und Telefon des Arbeitgebers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- heise.de (Pressebericht, 03.02.2006)
Mitarbeiter darf Telefon und Internet ohne Verbot auch privat nutzen
- heise.de (Pressebericht, 03.02.2006)
Mitarbeiter darf Telefon und Internet ohne Verbot auch privat nutzen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Privat im Netz surfen?
- docplayer.org (Kurzinformation)
Private Nutzung von Internet und Telefon des Arbeitgebers
- advogarant.de (Kurzinformation)
Private Nutzung von Telefon und Internetanschluss am Arbeitsplatz
- advogarant.de (Kurzinformation)
Private Nutzung von Telefon und Internetanschluss am Arbeitsplatz
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Internetnutzung als Kündigungsgrund?
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 26.02.2004 - 8 Ca 13761/02
- LAG Köln, 11.02.2005 - 4 Sa 1018/04
Papierfundstellen
- MDR 2006, 36
- NZA 2006, 106 (Ls.)
- BB 2006, 1691
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- ArbG Wesel, 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Köln, 11.02.2005 - 4 Sa 1018/04
a) Die Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen - auf die private Internetnutzung sind die zu Privattelefonaten entwickelten Grundsätze unter Beachtung einiger hier nicht relevanter Besonderheiten nach verbreiteter Ansicht weit gehend übertragbar (vgl. ArbG Wesel v. 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00; ArbG Düsseldorf 01.08.2001 - 4 Ca 3437/01; Ernst, NZA 2002, 585 ff. m.w.N.) - ist nicht grundsätzlich arbeitsvertragswidrig; ob und in welchem Umfang sie eine Pflichtverletzung darstellt, richtet sich primär nach den arbeitsvertraglichen Regelungen, insbesondere nach dem Bestehen eines Verbots durch den Arbeitgeber.Fehlt eine solche ausdrückliche Regelung, so kann der Arbeitnehmer in der Regel berechtigterweise von der Duldung derartiger Handlungen ausgehen (ArbG Frankfurt a.M. v. 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01; ArbG Wesel v. 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00).
- ArbG Hamburg, 01.08.2002 - 15 Ca 48/02
Verzugszinsen für Lohnforderungen - Arbeitnehmer sind Verbraucher iSv §§ 13, 288 …
Auszug aus LAG Köln, 11.02.2005 - 4 Sa 1018/04
Die Rechtsprechung zu dieser Frage war bislang geteilt (vgl. einerseits ArbG Hamburg v. 01.08.2002 - 15 Ca 48/02, ZGS 2003, 79 (für § 288 Abs. 1), andererseits das ArbG Köln als Vorinstanz in vorliegender Sache (für § 288 Abs. 2)). - ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01
Herunterladen pornografischer Dateien am Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Köln, 11.02.2005 - 4 Sa 1018/04
Fehlt eine solche ausdrückliche Regelung, so kann der Arbeitnehmer in der Regel berechtigterweise von der Duldung derartiger Handlungen ausgehen (ArbG Frankfurt a.M. v. 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01; ArbG Wesel v. 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00).
- ArbG Düsseldorf, 01.08.2001 - 4 Ca 3437/01
Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung
Auszug aus LAG Köln, 11.02.2005 - 4 Sa 1018/04
a) Die Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen - auf die private Internetnutzung sind die zu Privattelefonaten entwickelten Grundsätze unter Beachtung einiger hier nicht relevanter Besonderheiten nach verbreiteter Ansicht weit gehend übertragbar (vgl. ArbG Wesel v. 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00; ArbG Düsseldorf 01.08.2001 - 4 Ca 3437/01; Ernst, NZA 2002, 585 ff. m.w.N.) - ist nicht grundsätzlich arbeitsvertragswidrig; ob und in welchem Umfang sie eine Pflichtverletzung darstellt, richtet sich primär nach den arbeitsvertraglichen Regelungen, insbesondere nach dem Bestehen eines Verbots durch den Arbeitgeber. - ArbG Köln, 26.02.2004 - 8 Ca 13761/02
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Restlohnforderung und arbeitgeberseitige …
Auszug aus LAG Köln, 11.02.2005 - 4 Sa 1018/04
Auf die Berufung der Beklagten und unter deren Zurückweisung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.02.2004 - 8 Ca 13761/02 - wie folgt geändert:. - BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98
Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)
Auszug aus LAG Köln, 11.02.2005 - 4 Sa 1018/04
Sein Beweisangebot würde daher zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis führen, weil es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt und durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (vgl. hierzu BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 566/98; 28.05.1998 - 6 AZR 618/99).
- ArbG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ca 1455/07
Zur unberechtigten Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz
Der nicht exzessiv surfende Arbeitnehmer rechnet möglicherweise nicht mit einer Gefährdung seines Arbeitsplatzes (zum Teil wird eine private Internetnutzung in geringem zeitlichen Umfang als möglicherweise sozialadäquat angesehen - vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz v. 12.7.2004 - 7 Sa 1243/03, NZA-RR 2005, 303; LAG Köln v. 11.2.2005 - 4 Sa 1018/04, NZA 2006, 106) und würde die Pflichtverstöße nach einer Abmahnung jedenfalls einstellen.