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   LAG Köln, 16.02.2018 - 4 Sa 1069/16   

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LAG Köln, 16.02.2018 - 4 Sa 1069/16 (https://dejure.org/2018,3050)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.02.2018 - 4 Sa 1069/16 (https://dejure.org/2018,3050)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - 4 Sa 1069/16 (https://dejure.org/2018,3050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rettungsassistenten auf Zahlung eines Zuschlags für Bereitschaftsdienstzeiten, für die bereits Arbeitsbefreiung gewährt wurde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 ; Anlage 8 A AVR DEWK
    Anspruch eines Rettungsassistenten auf Zahlung eines Zuschlags für Bereitschaftsdienstzeiten, für die bereits Arbeitsbefreiung gewährt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

    Auszug aus LAG Köln, 16.02.2018 - 4 Sa 1069/16
    Es ist Sache des Arbeitnehmers, darzulegen, dass das Verhalten des Arbeitgebers aus seiner Sicht ausreichende Anhaltspunkte dafür bot, der Arbeitgeber wolle Zahlungen erbringen, ohne hierzu bereits aus anderen Gründen - etwa aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung - verpflichtet zu sein (BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15).

    Entscheidend für das Entstehen eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen musste und durfte (BAG, Urteil vom 23.08.2017 - 10 AZR 97/17 -, Rn. 34, juris; BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 80, juris; BAG, Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 51/12 -, Rn. 68, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 29.10.2011 - 5 AZR 359/10 -, Rdnr. 13, juris; MüKo/Müller-Glöge, 7. Aufl. 2016, § 611 BGB Rn. 413).

    Der Arbeitnehmer muss darlegen, dass des Verhalten des Arbeitgebers aus seiner Sicht ausreichende Anhaltspunkte dafür bot, der Arbeitgeber wolle Zahlungen erbringen ohne hierzu bereits aus anderen Gründen - etwa aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung - verpflichtet zu sein (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 82, juris; BAG, Urteil vom 23.08.2011 - 3 AZR 650/09 -, Rn. 58, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 20, juris).

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über

    Auszug aus LAG Köln, 16.02.2018 - 4 Sa 1069/16
    Entscheidend für das Entstehen eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen musste und durfte (BAG, Urteil vom 23.08.2017 - 10 AZR 97/17 -, Rn. 34, juris; BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 80, juris; BAG, Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 51/12 -, Rn. 68, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 29.10.2011 - 5 AZR 359/10 -, Rdnr. 13, juris; MüKo/Müller-Glöge, 7. Aufl. 2016, § 611 BGB Rn. 413).

    Der Arbeitnehmer muss darlegen, dass des Verhalten des Arbeitgebers aus seiner Sicht ausreichende Anhaltspunkte dafür bot, der Arbeitgeber wolle Zahlungen erbringen ohne hierzu bereits aus anderen Gründen - etwa aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung - verpflichtet zu sein (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 82, juris; BAG, Urteil vom 23.08.2011 - 3 AZR 650/09 -, Rn. 58, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 20, juris).

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Köln, 16.02.2018 - 4 Sa 1069/16
    Ein solches Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG, Urteil vom 27.08.2014 - 4 AZR 518/12 -, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 522/04 -, Rn. 12, juris).

    Das setzt bei einem auf die Feststellung der Rechtsgrundlage für die Vergütung gerichteten Antrag jedenfalls voraus, dass über weitere Faktoren, die die Vergütungshöhe bestimmen, kein Streit besteht und die konkrete Bezifferung dann lediglich eine Rechenaufgabe ist, die von den Parteien ebenso unstreitig durchgeführt werden kann wie die Umsetzung der weiteren Zahlungsmodalitäten (BAG, Urteil vom 12.04.2016 - 6 AZR 284/15 -, Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 27.08.2014 - 4 AZR 518/12 -, Rn. 15, juris).

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 16.02.2018 - 4 Sa 1069/16
    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG, Urteil vom 15.03.2005 - 9 AZR 502/03 -, Rn. 54, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.2017 - 8 Sa 76/17 -, Rn. 46, juris).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Köln, 16.02.2018 - 4 Sa 1069/16
    Ein solches Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG, Urteil vom 27.08.2014 - 4 AZR 518/12 -, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 522/04 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 56/06

    Überprüfung der Zulassung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren;

    Auszug aus LAG Köln, 16.02.2018 - 4 Sa 1069/16
    Dies stellt keine Klageänderung, sondern eine Beschränkung des Klageantrags gemäß § 64 Abs. 6 ArbGG in Verbindung mit § 264 Nr. 2 ZPO dar und ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 533 ZPO zulässig (BGH, Urteil vom 02.05.2017 - VI ZR 85/16 -, Rn. 14, juris; BGH, Urteil vom 27.02.2007 - XI ZR 56/06 -, Rn. 30, juris; Musielak/Voit/Ball, 14. Aufl. 2017, § 533 ZPO Rn. 3).
  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

    Auszug aus LAG Köln, 16.02.2018 - 4 Sa 1069/16
    Der Arbeitnehmer muss darlegen, dass des Verhalten des Arbeitgebers aus seiner Sicht ausreichende Anhaltspunkte dafür bot, der Arbeitgeber wolle Zahlungen erbringen ohne hierzu bereits aus anderen Gründen - etwa aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung - verpflichtet zu sein (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 82, juris; BAG, Urteil vom 23.08.2011 - 3 AZR 650/09 -, Rn. 58, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 20, juris).
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Köln, 16.02.2018 - 4 Sa 1069/16
    Entscheidend für das Entstehen eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen musste und durfte (BAG, Urteil vom 23.08.2017 - 10 AZR 97/17 -, Rn. 34, juris; BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 80, juris; BAG, Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 51/12 -, Rn. 68, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 29.10.2011 - 5 AZR 359/10 -, Rdnr. 13, juris; MüKo/Müller-Glöge, 7. Aufl. 2016, § 611 BGB Rn. 413).
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Auszug aus LAG Köln, 16.02.2018 - 4 Sa 1069/16
    Entscheidend für das Entstehen eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen musste und durfte (BAG, Urteil vom 23.08.2017 - 10 AZR 97/17 -, Rn. 34, juris; BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 80, juris; BAG, Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 51/12 -, Rn. 68, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 29.10.2011 - 5 AZR 359/10 -, Rdnr. 13, juris; MüKo/Müller-Glöge, 7. Aufl. 2016, § 611 BGB Rn. 413).
  • BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15

    Eingruppierung nach AVR Diakonie - Auslegung des Richtbeispiels"

    Auszug aus LAG Köln, 16.02.2018 - 4 Sa 1069/16
    Das setzt bei einem auf die Feststellung der Rechtsgrundlage für die Vergütung gerichteten Antrag jedenfalls voraus, dass über weitere Faktoren, die die Vergütungshöhe bestimmen, kein Streit besteht und die konkrete Bezifferung dann lediglich eine Rechenaufgabe ist, die von den Parteien ebenso unstreitig durchgeführt werden kann wie die Umsetzung der weiteren Zahlungsmodalitäten (BAG, Urteil vom 12.04.2016 - 6 AZR 284/15 -, Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 27.08.2014 - 4 AZR 518/12 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 85/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung wegen Unzulässigkeit der Klage

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 76/17

    Zulässigkeit der Berufung - förmlicher Antrag

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 01.12.2017 - 4 Sa 1069/16   

Zitiervorschläge
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LAG Köln, 01.12.2017 - 4 Sa 1069/16 (https://dejure.org/2017,46518)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.12.2017 - 4 Sa 1069/16 (https://dejure.org/2017,46518)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 4 Sa 1069/16 (https://dejure.org/2017,46518)
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