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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 09.01.1998 - 4 Sa 11/97   

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LAG Bremen, 09.01.1998 - 4 Sa 11/97 (https://dejure.org/1998,3121)
LAG Bremen, Entscheidung vom 09.01.1998 - 4 Sa 11/97 (https://dejure.org/1998,3121)
LAG Bremen, Entscheidung vom 09. Januar 1998 - 4 Sa 11/97 (https://dejure.org/1998,3121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung einer Betriebsärztin; Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates; Abberufung als Betriebsärztin ; Vorliegen dringender betrieblicher Gründe ; Vorliegen einer Unternehmerentscheidung ; Zustimmung des Betriebsrats zu einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ASiG § 9 Abs. 3; BetrVG § 102; BGB § 613a
    Arbeitsverhältnis: Betriebsbedingte Kündigung für Betriebsärztin nach Teilbetriebsübergang und Zustimmung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 250
  • NZA-RR 1998, 480 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Bremen, 09.01.1998 - 4 Sa 11/97
    Die Gemeinschuldnerin hat durch die Information der Betriebsräte und ... erreicht, dass der Betriebsrat umfassend den aktuellen erforderlich Kenntnisstand erhielt (vgl. dazu BAG, NZA 1986, 426; Stahlhacke/Preis, "Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis", 6. Aufl., Rdn. 274), zumal schriftliche Unterlagen für die Betriebsratssitzung vorgelegt wurden, aus denen sich - wie das Betriebsratsmitglied ... in der Beweisaufnahme vor dem Arbeitsgericht bekundete - die Einsparungen, die die Gemeinschuldnerin erwartete, durch die Betrauung eines anderen betriebsärztlichen Dienstes oder durch Beauftragung des für den ... tätigen Betriebsarztes hervorgingen.
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus LAG Bremen, 09.01.1998 - 4 Sa 11/97
    Dagegen ist die Unternehmerentscheidung selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 09.05.96, NZA 1996, 1145, 1147 m.w.N. auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Bremen, 09.01.1998 - 4 Sa 11/97
    Diese Rechtsgrundsätze stehen auch mit der Entscheidung des EuGH in Einklang, wie sie zuletzt in der Entscheidung vom 11.03.1997 (Ayse Süzen), NZA 1997, 433, zum Ausdruck gekommen sind.
  • LAG Niedersachsen, 29.10.2015 - 4 Sa 951/14

    Betriebsbedingte Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgrund

    Die infolge der Abberufung ggf. ausgesprochene Kündigung ist aber getrennt davon nach kündigungsrechtlichen Maßstäben zu beurteilen: Die Abberufung kann nicht zwangsläufig eine Kündigung legitimieren: Insbesondere bei einer vorhandenen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Betrieb wird die Kündigung regelmäßig sozialwidrig sein (LAG Bremen 9. Januar 1998 - 4 Sa 11/97).
  • LAG Köln, 14.05.2003 - 7 Sa 1307/02

    Erziehungsurlaub; Elternzeit; betriebsbedingte Kündigung; Interessenabwägung

    Während Teile der Rechtsprechung und ein namhafter Teil der Literatur die Auffassung vertritt, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung, bei der "dringende betriebliche Erfordernisse" im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG zu bejahen sind und die soziale Auswahl im Sinne von § 1 Abs. 3 KSchG ebenfalls nicht zu beanstanden ist, für eine zusätzliche Interessenabwägung kein Raum mehr bleibt (LAG Bremen vom 09.01.1998, 4 Sa 11/97; KR-Etzel, 6. Aufll., § 1 KSchG Rz. 566; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 7. Aufl., Rz. 619; Hueck/von Hoyningen-Huene, Kündigungsschutzgesetz, 13. Aufl., § 1 Rz. 137; Löwisch, Kündigungsschutzgesetz, 8. Aufl., § 1 Rz. 250; Bitter/Kiel RdA 1994, 346), hält das BAG auch in den Fällen einer betriebsbedingten Kündigung an der Notwendigkeit einer abschließenden Interessenabwägung fest (BAG EzA § 1 KSchG, Betriebsbedingte Kündigung Nr. 47 und Nr. 48; BAG EzA § 1 KSchG, Soziale Auswahl Nr. 20; BAG RzK I 5 c) Nr. 41).
  • LAG Berlin, 17.12.1999 - 6 Sa 1728/99

    Fachkraft für Arbeitssicherheit; Beschäftigungsanspruch

    Dass die Beklagte die Abberufung des Klägers nicht zum Anlaß genommen hat, ihm aus betriebsbedingten Gründen zu kündigen, obwohl sich der Kündigungsschutz in einem solchen Fall auf eine Willkürkontrolle reduziert (dazu LAG Bremen, Urteil vom 9.1.1998 -- 4 Sa 11/97 -- NZA-RR 1998, 250 zu II A 2 b d.Gr.; Bertzbach, Festschrift Däubler, 1999, 158 ff.), hinderte sie nicht, sich gegenüber dem Verlangen des Klägers auf Beschäftigung als Fachkraft für Arbeitssicherheit auf diese Abberufung zu berufen.
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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 07.11.1997 - 4 Sa 11/97   

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LAG Bremen, Entscheidung vom 07. November 1997 - 4 Sa 11/97 (https://dejure.org/1997,14293)
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Volltextveröffentlichung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1, BGB § 613a, BetrVG § 102, ASiG § 9
    Abberufung und Kündigung einer Betriebsärztin: Zulässige Verbindung des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG mit dem Abberufungsverfahren nach § 9 Abs. 3 ASiG

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsarzt; Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Interessenabwägung; Unternehmerentscheidung; Entscheidungen des Arbeitgebers; Willkür; Sittenwidrigkeit; Voraussetzungen des Betriebsübergangs; Überprüfung von Kündigungsgründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 1113
  • DB 1998, 684
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