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   LAG München, 21.09.1995 - 4 Sa 1114/94   

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https://dejure.org/1995,6236
LAG München, 21.09.1995 - 4 Sa 1114/94 (https://dejure.org/1995,6236)
LAG München, Entscheidung vom 21.09.1995 - 4 Sa 1114/94 (https://dejure.org/1995,6236)
LAG München, Entscheidung vom 21. September 1995 - 4 Sa 1114/94 (https://dejure.org/1995,6236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schaden in Ausführung betrieblich veranlasster Arbeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses; Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung; Haftungsbegrenzung bei grober Fahrlässigkeit; Alkoholisierung eines Fahreres eines Enteisungsfahrzeugs auf dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 254 276 611 Abs. 1 § 823
    Haftung des Arbeitnehmers: Haftungsbegrenzung - grobe Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 21.09.1995 - 4 Sa 1114/94
    Selbst wenn man insoweit einen Toleranzwert von 0, 25 Promille abzieht (BAG vom 26.1.1995 - 2 AZR 649/94 -, DB 1995, 1028 zu B III 4 b aa der Gründe) ergibt sich ein Wert von über 1, 1 Promille, der für sich bereits auf eine Fahruntüchtigkeit hindeutet.

    Denn wegen des verfassungsrechtlich garantierten Grundrechts auf körperliche Integrität kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber weder zur Untersuchung seines Blutalkoholwertes noch zur Mitwirkung bei einer Atemalkoholanalyse gezwungen werden (BAG vom 26.1.1995, aaO., unter B III 3 b aa der Gründe).

  • BAG, 13.03.1968 - 1 AZR 362/67

    Gefahrgeneigte Arbeit - Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG München, 21.09.1995 - 4 Sa 1114/94
    Nur besonders krasse und subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche, nach § 276 BGB bestimmte Maß erheblich übersteigen, können den schwerwiegenden der groben Fahrlässigkeit rechtfertigen (BAG vom 13.3.1968 AP Nr. 42 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers zu II 1 der Gründe; ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 893/95

    Zur Haftung des Arbeitnehmers

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. September 1995 - 4 Sa 1114/94 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 20.10.2005 - 4 Sa 1050/04

    Arbeitnehmerhaftung

    c) Zwar ist auch bei grober Fahrlässigkeit im Einzelfall eine Schadensteilung nach Maßgabe der Grundsätze der Haftungsprivilegierung nicht ausgeschlossen, vor allem bei einem deutlichen Missverhältnis des Verdienstes des Arbeitnehmers und damit seiner regelmäßig gegebenen finanziellen Leistungsfähigkeit zum Schadensrisiko der Tätigkeit (vgl. nur BAG, Ue. v. 12.10.1998, v. 25.09.1997 und v. 15.11.2001, AP Nrn. 97, 111 und 121 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG, U. v. 23.01.1997, NZA 1998, S. 140 f, zu einem Urteil der erkennenden Kammer des LAG München v. 21.09.1995, 4 Sa 1114/94, LAGE Nr. 20 zu § 611 BGB Arbeitnehmer-Haftung; vgl. hierzu auch Krause, NZA 2003, S. 577 f/583 f m. w. N.).
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