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   LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12   

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LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12 (https://dejure.org/2013,16753)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12 (https://dejure.org/2013,16753)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12 (https://dejure.org/2013,16753)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung von Pausen ohne Beachtung des Mitbestimmungsrechts; Annahmeverzug des Arbeitgebers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 294; BGB § 297; BGB § 615 S. 1; GewO § 106
    Zur Vergütung von Pausen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Köln, 24.08.2012 - 4 Sa 1183/11
    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12
    Hinsichtlich der Vergütung der "Breakstunden" und der entsprechenden Zuschläge geht die erkennende Kammer in Anlehnung an das den Parteien bekannte Urteil der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln (5 Sa 252/12) und unter Berücksichtigung der von der erkennenden Kammer im Urteil vom24. August 2012 (4 Sa 1183/11) bereits ausführlich begründeten Grundsätze von folgender Rechtslage aus:.

    Das hat die Kammer in der den Parteien bekannten Entscheidung vom 24. August 2012 (4 Sa 1183/11) ausführlich im Anschluss an die bereits zitierte Entscheidung der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln begründet.

    Die Beklagte hat im vorliegenden Fall anders als noch in dem Fall, über den die erkennende Kammer am 24. August 2012 entschieden hat(4 Sa 1183/11), ohne Einschränkung behauptet, dass die Pause dem Kläger jeweils bei Beginn der Schicht so mitgeteilt worden ist, wie sie tatsächlich durchgeführt wurde.

  • BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 774/08

    Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Pausen - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12
    Dem steht die Entscheidung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18.11.2009 (5 AZR 774/08) nicht entgegen.

    Der Arbeitgeber kommt in diesen Fällen deshalb nicht in Annahmeverzug, weil der Arbeitnehmer während solcher gesetzlicher Arbeitszeitpausen nach § 4 Arbeitszeitgesetz aus Rechtsgründen nicht leistungsfähig ist (§ 297 BGB - vgl. dazu BAG 18.11.2009 a. a. O.).

    Diese Beweislast ergibt sich daraus, dass während der Pausen Annahmeverzug nur deshalb nicht besteht, weil der Arbeitnehmer rechtlich im Sinne des § 297 BGB nicht in der Lage ist, die Leistung zu bewirken (vgl. nochmals BAG 18.11.2009 - 5 AZR 774/08).

  • LAG Köln, 16.05.2012 - 3 Sa 49/12
    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12
    Nach anderer Meinung muss die zeitliche Lage der Ruhepause vor Beginn der tatsächlichen Arbeitszeit bestimmt werden (vgl. z. B. LAG Köln 16.05.2012 - 3 Sa 49/12; Neumann/ Biebl ArbZG, 16. Auflage, § 4 Rn. 3).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12
    Das ist unzulässig (BAG a. a. O., BAG 17.11.1998 - 1 ABR 12/98).
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12
    Das Bundesarbeitsgericht hat es für unverzichtbar, aber wohl auch für ausreichend gehalten, dass der Arbeitnehmer bei Beginn der Pause weiß, wie lange sie dauern soll (BAG 13.10.2009- 9 AZR 1398/08 ; 29.10.2002 - 1 AZR 603/01).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12
    d) Allerdings kann das Mitbestimmungsrecht durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung als solcher ausgeübt werden, wenn die Betriebsvereinbarung vorsieht, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, unter bestimmten, in der Vereinbarung geregelten Voraussetzungen die Maßnahme allein zu treffen, wenn also die Betriebsvereinbarung schon das Wesentliche regelt (vgl. hierzu und zum Folgenden BAG 03.06.2003 - 1 AZR 349/02).
  • BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02

    Mitbestimmung bei bezahlten tariflichen Kurzpausen

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12
    Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hinsichtlich der Dauer und der Lage der gesetzlichen Pausen ist offensichtlich, dass der Betriebsrat darüber wachen soll, dass der Arbeitgeber die Pausen nicht nach eigenen betriebswirtschaftlichen Flexibilisierungsgesichtspunkten und nach Gesichtspunkten der Gewinnoptimierung festlegt, sondern dass dabei die Erholungsbedürfnisse und sonstigen persönlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer gewahrt werden (vgl. BAG 01.07.2003 - 1 ABR 20/02).
  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12
    c) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf ein Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht auch nicht in der Weise ausüben, dass er dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet (vgl. außer den vorherigen Fundstellen auch BAG 26.04.2005 - 1 AZR 76/04 - mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12
    Die Regelung sieht auch anders als § 99 BetrVG keine Fristen vor, nach deren fruchtlosem Ablauf die Zustimmung des Betriebsrats fingiert wird (vgl. dazu z. B. BAG 29.01.2008 - 3 AZR 42/06).
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 857/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12
    Nach der Senatsrechtsprechung führt die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei diesen allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergeben, die zuvor nicht bestanden haben (BAG 22.06.2010 - 1 AZR 857/08).
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 250/92

    Annahmeverzug - Arbeitsangebot

  • LAG Köln, 15.05.2013 - 3 Sa 84/13

    Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

    Parallelverfahren zu LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12 - .

    Hierzu hat die 4. Kammer des Landessarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 26.04.2013 (4 Sa 1120/12) im Einzelnen Folgendes ausgeführt:.

  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 909/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Hiernach geht auch die erkennende Kammer - wie andere mit Parallelfällen befasste Kammern des Landesarbeitsgerichts - davon aus, dass der Kläger durch sein Erscheinen zu Schichtbeginn seine Arbeitskraft grundsätzlich jeweils für die gesamte Dauer der Schicht ordnungsgemäß angeboten hat (ebenso LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris-Rz. 115; Urteil vom 07. August 2013 - 3 Sa 306/13, n.v.; Urteil vom 02. August 2013 - 9 Sa 108/13, n.v.; Urteil vom 09. Januar 2013 - 5 Sa 1068/12, n.v.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 24).

    § 4 ArbZG erfordert nicht, dass die Lage der Pausenzeiten jeweils bereits vor Schichtbeginn festgelegt würde (BAG, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08, BAGE 132, 195, Rz. 46 ff.; Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01, BAGE 103, 197, juris-Rz. 26; LAG Köln, Urteil vom 03. August 2012 - 5 Sa 252/1, LAGE § 4 ArbZG Nr. 3, juris-Rz. 65 ff.; Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 55 ff.; zweifelnd: LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris-Rz. 124).

    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der einzelnen Pausenanordnungen sind durch die Regelungen in § 9 der Betriebsvereinbarung Dienst- und Pausenregelung gewahrt (ebenso LAG Köln, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 84 ff.; Urteil vom 14. Juni 2013 - 10 Sa 43/13, juris-Rz. 69 ff.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 29 ff.; aA: LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris- Rz. 135 ff.; Urteil vom 14. August 2013 - 3 Sa 134/13, juris-Rz. 95 ff.).

  • ArbG Köln, 29.08.2013 - 10 Ca 1099/13

    Umfang der Vergütung von Breakstunden im Flugsicherheitsdienst

    Dafür, dass Leistungsunfähigkeit nach § 297 BGB vorliegt, d.h. dass es sich bei den angeordneten Unterbrechungen um Pausen nach § 4 ArbZG handelt, die sich an die gesetzlichen, insbesondere auch betriebsverfassungsrechtlichen und die kollektivrechtlichen Vorgaben sowie das billige Ermessen i.S.d. § 106 GewO halten, trägt der Arbeitgeber die Beweislast (vgl. BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08 - zitiert nach juris; LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12).

    Hierzu führt das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 26.04.2013 (LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12), die einen Parallelfall betrifft, Folgendes aus:.

    Ist hinsichtlich der dem Kläger zugewiesenen Breakstunden danach das Mitbestimmungsrecht nicht gewahrt, so ergibt sich daraus entsprechend der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26.04.2013 (4 Sa 1120/12), dass dem Kläger die Bezahlung für die entsprechende Zeit zusteht.

  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 848/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Hiernach geht auch die erkennende Kammer - wie andere mit Parallelfällen befasste Kammern des Landesarbeitsgerichts - davon aus, dass der Kläger durch sein Erscheinen zu Schichtbeginn seine Arbeitskraft grundsätzlich jeweils für die gesamte Dauer der Schicht ordnungsgemäß angeboten hat (ebenso LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris-Rz. 115; Urteil vom 07. August 2013 - 3 Sa 306/13, n.v.; Urteil vom 02. August 2013 - 9 Sa 108/13, n.v.; Urteil vom 09. Januar 2013 - 5 Sa 1068/12, n.v.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 24).

    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der einzelnen Pausenanordnungen sind durch die Regelungen in § 9 der Betriebsvereinbarung Dienst- und Pausenregelung gewahrt (ebenso LAG Köln, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 84 ff.; Urteil vom 14. Juni 2013 - 10 Sa 43/13, juris-Rz. 69 ff.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 29 ff.; aA: LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris- Rz. 135 ff.; Urteil vom 14. August 2013 - 3 Sa 134/13, juris-Rz. 95 ff.).

  • LAG Köln, 10.06.2014 - 12 Sa 271/14

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Hiernach geht auch die erkennende Kammer - wie andere mit Parallelfällen befasste Kammern des Landesarbeitsgerichts - davon aus, dass die Arbeitnehmer der Beklagten durch ihr Erscheinen zu Schichtbeginn ihre Arbeitskraft grundsätzlich jeweils für die gesamte Dauer der Schicht ordnungsgemäß anbieten (ebenso LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris-Rz. 115; Urteil vom 07. August 2013 - 3 Sa 306/13, n.v.; Urteil vom 02. August 2013 - 9 Sa 108/13, n.v.; Urteil vom 09. Januar 2013 - 5 Sa 1068/12, n.v.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 24).

    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der einzelnen Pausenanordnungen sind durch die Regelungen in § 9 der Betriebsvereinbarung Dienst- und Pausenregelung gewahrt (ebenso LAG Köln, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 84 ff.; Urteil vom 14. Juni 2013 - 10 Sa 43/13, juris-Rz. 69 ff.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 29 ff.; aA: LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris- Rz. 135 ff.; Urteil vom 14. August 2013 - 3 Sa 134/13, juris-Rz. 95 ff.).

  • LAG Köln, 07.08.2013 - 3 Sa 306/13

    Vergütung von Breakstunden - Pausen und Anordnung des Arbeitgebers - Beweislast

    Parallelverfahren zu 4 Sa 1120/12.

    Hierzu hat die 4. Kammer des Landessarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 26.04.2013 (4 Sa 1120/12) im Einzelnen Folgendes ausgeführt:.

  • LAG Köln, 10.06.2014 - 12 Sa 270/14

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Hiernach geht auch die erkennende Kammer - wie andere mit Parallelfällen befasste Kammern des Landesarbeitsgerichts - davon aus, dass die Arbeitnehmer der Beklagten durch ihr Erscheinen zu Schichtbeginn ihre Arbeitskraft grundsätzlich jeweils für die gesamte Dauer der Schicht ordnungsgemäß anbieten (ebenso LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris-Rz. 115; Urteil vom 07. August 2013 - 3 Sa 306/13, n.v.; Urteil vom 02. August 2013 - 9 Sa 108/13, n.v.; Urteil vom 09. Januar 2013 - 5 Sa 1068/12, n.v.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 24).

    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der einzelnen Pausenanordnungen sind durch die Regelungen in § 9 der Betriebsvereinbarung Dienst- und Pausenregelung gewahrt (ebenso LAG Köln, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 84 ff.; Urteil vom 14. Juni 2013 - 10 Sa 43/13, juris-Rz. 69 ff.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 29 ff.; aA: LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris- Rz. 135 ff.; Urteil vom 14. August 2013 - 3 Sa 134/13, juris-Rz. 95 ff.).

  • LAG Köln, 05.06.2014 - 3 Sa 237/14

    Vergütung von Pausen; tariflicher Zuschlag

    Folgeentscheidung zu 4 Sa 1120/12 und 12 Sa 100/14.

    Hierzu hat die 4. Kammer des Landessarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 26.04.2013 (4 Sa 1120/12) im Einzelnen Folgendes ausgeführt:.

  • LAG Köln, 14.08.2013 - 3 Sa 134/13

    Vergütung für Breakstunden

    Parallelverfahren zu 4 Sa 1120/12.

    Hierzu hat die 4. Kammer des Landessarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 26.04.2013 (4 Sa 1120/12) im Einzelnen Folgendes ausgeführt:.

  • LAG Köln, 08.05.2013 - 3 Sa 83/13

    Pausen und Mitbestimmung

    Parallelverfahren zu LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12 - .

    Hierzu hat die 4. Kammer des Landessarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 26.04.2013 (4 Sa 1120/12) im Einzelnen Folgendes ausgeführt:.

  • LAG Köln, 26.06.2013 - 3 Sa 1054/12

    Vergütung für Breakstunden - Arbeitsunterbrechung als Pause - Beteiligung

  • LAG Köln, 05.06.2013 - 3 Sa 131/13

    Vergütung für Breakstunden - Arbeitsunterbrechung als Pause - Beteiligung

  • ArbG Köln, 30.08.2013 - 19 Ca 9512/12

    Vergütung von vom Arbeitgeber angeordneten Unterbrechungszeiten im Wachgewerbe

  • LAG Köln, 09.10.2013 - 5 Sa 202/13

    Breakstunden und Pausenregelungen

  • LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13

    Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

  • LAG Köln, 22.11.2013 - 10 Sa 455/13

    Pausen und Mitbestimmung

  • LAG Köln, 22.11.2013 - 10 Sa 454/13

    Bezahlung von Breakstunden

  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 71/14

    Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 534/13

    Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

  • LAG Köln, 22.11.2013 - 10 Sa 553/13

    Bezahlung von Breakstunden

  • ArbG Köln, 07.05.2013 - 11 Ca 9968/12
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