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   LAG Baden-Württemberg, 04.09.2019 - 4 Sa 15/19   

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LAG Baden-Württemberg, 04.09.2019 - 4 Sa 15/19 (https://dejure.org/2019,38231)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.09.2019 - 4 Sa 15/19 (https://dejure.org/2019,38231)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. September 2019 - 4 Sa 15/19 (https://dejure.org/2019,38231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 278 Abs. 6 ZPO, Art. 7 Abs. 1 der ... RL 2003/88/EG, § 64 Abs. 7 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, §§ 611 Abs. 1, 615 Satz 1 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 397 Abs. 1 BGB, § 4 KSchG, § 1 BUrlG, Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG, Richtlinie 2003/88/EG, § 141 SGB III, § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III, § 138 Abs. 5 Nr. 2 SGB III, § 3 EAO, § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGB III, § 148 Abs. 1 Nr. 3 SGB III, § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III, § 157 Abs. 2 SGB III, § 38 Abs. 1 SGB III, § 38 Abs. 1 Satz 2 SGB III, § 159 Abs. 1 Nr. 7 SGB III, § 148 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 38 Abs. 1 Satz 6 SGB III, §§ 309, 310 SGB III, §§ 60 ff. SGB I, § 309 Abs. 1 SGB III, § 309 Abs. 3 Satz 1 SGB III, § 309 Abs. 2 SGB III, § 159 Abs. 1 Nr. 6 SGB III, § 309 SGB III, §§ 133, 157 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003, § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB, § 1 BUrlG, § 141 SGB 3
    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - vorsorgliche Urlaubsbewilligung - Vereinbarkeit mit Europarecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung; Vorsorgliche Urlaubsbewilligung für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der vorsorglichen Gewährung von Erholungsurlaub in der Kündigungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der vorsorglichen Gewährung von Erholungsurlaub in der Kündigungsfrist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorsorgliche Urlaubsbewilligung für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 166
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.09.2019 - 4 Sa 15/19
    Sonst kann nicht festgestellt werden, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirken will (§ 362 Abs. 1 BGB), als Gläubiger der Arbeitsleistung auf die Annahme verzichtet (§ 615 Satz 1 BGB) oder ob er dem Arbeitnehmer nach § 397 Abs. 1 BGB anbietet, die Arbeitspflicht vertraglich zu erlassen (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - BAG 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 -).

    § 1 BUrlG entspricht insoweit der Regelung in Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie und ist damit einer unionsrechtskonformen Auslegung zugänglich (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 -).

    (BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 -).

    Der Arbeitgeber muss deshalb vor dem Urlaubsantritt die Urlaubsvergütung zahlen oder zumindest vorbehaltlos zusagen (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 -).

    bb) Dem Kläger ist einzuräumen, dass die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Februar 2015 (9 AZR 455/13) und 19. Januar 2016 (2 AZR 449/15) den Fokus im Wesentlichen auf die Entgeltseite des einheitlichen Urlaubsanspruchs legen und die Frage, ob bei einer vorsorglichen Urlaubsgewährung der Urlaubszweck überhaupt gewährleistet werden kann, unbeantwortet bleibt.

  • EuGH, 22.05.2014 - C-539/12

    Das Arbeitsentgelt, das Verkaufsberatern hinsichtlich des Jahresurlaubs gezahlt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.09.2019 - 4 Sa 15/19
    aa) Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ist als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft anzusehen, dessen Umsetzung durch die zuständigen nationalen Stellen nur in den ausdrücklich in der Richtlinie 2003/88/EG selbst vorgesehenen Grenzen erfolgen kann (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12-, Lock; EuGH 21. Juni 2012 - C-78/11 -, ANGED; EuGH 10. September 2009 - C-277/08 -, Vicente Pereda; EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 -, Schultz-Hoff).

    Die Richtlinie 2003/88/EG behandelt den Anspruch auf Jahresurlaub und den auf Zahlung des Urlaubsentgelts als zwei Aspekte eines einzigen Anspruchs (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 -, Lock).

    Durch die Zahlung des Urlaubsentgelts soll der Arbeitnehmer während des Jahresurlaubs in eine Lage versetzt werden, die in Bezug auf das Entgelt mit Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 -, Lock; EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 -, Schultz-Hoff).

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.09.2019 - 4 Sa 15/19
    aa) Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ist als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft anzusehen, dessen Umsetzung durch die zuständigen nationalen Stellen nur in den ausdrücklich in der Richtlinie 2003/88/EG selbst vorgesehenen Grenzen erfolgen kann (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12-, Lock; EuGH 21. Juni 2012 - C-78/11 -, ANGED; EuGH 10. September 2009 - C-277/08 -, Vicente Pereda; EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 -, Schultz-Hoff).

    Durch die Zahlung des Urlaubsentgelts soll der Arbeitnehmer während des Jahresurlaubs in eine Lage versetzt werden, die in Bezug auf das Entgelt mit Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 -, Lock; EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 -, Schultz-Hoff).

    Primär bezweckt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub jedoch, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (EuGH 21. Juni 2012 - C-78/11 -, ANGED; EuGH 10. Juni 2009 - C-277/08 -, Vicente Pereda; EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 -, Schultz-Hoff).

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.09.2019 - 4 Sa 15/19
    (Anschluss an BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 -).

    (BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 -).

    bb) Dem Kläger ist einzuräumen, dass die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Februar 2015 (9 AZR 455/13) und 19. Januar 2016 (2 AZR 449/15) den Fokus im Wesentlichen auf die Entgeltseite des einheitlichen Urlaubsanspruchs legen und die Frage, ob bei einer vorsorglichen Urlaubsgewährung der Urlaubszweck überhaupt gewährleistet werden kann, unbeantwortet bleibt.

  • EuGH, 10.09.2009 - C-277/08

    Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.09.2019 - 4 Sa 15/19
    aa) Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ist als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft anzusehen, dessen Umsetzung durch die zuständigen nationalen Stellen nur in den ausdrücklich in der Richtlinie 2003/88/EG selbst vorgesehenen Grenzen erfolgen kann (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12-, Lock; EuGH 21. Juni 2012 - C-78/11 -, ANGED; EuGH 10. September 2009 - C-277/08 -, Vicente Pereda; EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 -, Schultz-Hoff).

    Primär bezweckt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub jedoch, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (EuGH 21. Juni 2012 - C-78/11 -, ANGED; EuGH 10. Juni 2009 - C-277/08 -, Vicente Pereda; EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 -, Schultz-Hoff).

  • EuGH, 21.06.2012 - C-78/11

    Ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs arbeitsunfähig wird,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.09.2019 - 4 Sa 15/19
    aa) Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ist als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft anzusehen, dessen Umsetzung durch die zuständigen nationalen Stellen nur in den ausdrücklich in der Richtlinie 2003/88/EG selbst vorgesehenen Grenzen erfolgen kann (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12-, Lock; EuGH 21. Juni 2012 - C-78/11 -, ANGED; EuGH 10. September 2009 - C-277/08 -, Vicente Pereda; EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 -, Schultz-Hoff).

    Primär bezweckt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub jedoch, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (EuGH 21. Juni 2012 - C-78/11 -, ANGED; EuGH 10. Juni 2009 - C-277/08 -, Vicente Pereda; EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 -, Schultz-Hoff).

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.09.2019 - 4 Sa 15/19
    Eine solche vorsorgliche Urlaubsgewährung liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (BAG 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 -).

    Sonst kann nicht festgestellt werden, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirken will (§ 362 Abs. 1 BGB), als Gläubiger der Arbeitsleistung auf die Annahme verzichtet (§ 615 Satz 1 BGB) oder ob er dem Arbeitnehmer nach § 397 Abs. 1 BGB anbietet, die Arbeitspflicht vertraglich zu erlassen (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - BAG 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 -).

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 522/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.09.2019 - 4 Sa 15/19
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 522/15 - BAG 24. September 2015 - 2 AZR 716/14 -).
  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.09.2019 - 4 Sa 15/19
    Eine hiervon abweichende Betrachtung kann sich allenfalls bei Vorliegen entsprechender tatsächlicher Umstände ergeben (BAG 19. Mai 2004 - 5 AZR 434/03 -).
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 716/14

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.09.2019 - 4 Sa 15/19
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 522/15 - BAG 24. September 2015 - 2 AZR 716/14 -).
  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 4. September 2019 - 4 Sa 15/19 - wird zurückgewiesen.
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