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   LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11   

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https://dejure.org/2012,39074
LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11 (https://dejure.org/2012,39074)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11 (https://dejure.org/2012,39074)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. November 2012 - 4 Sa 1528/11 (https://dejure.org/2012,39074)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 KSchG; § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB; § 65 Abs. 2 Nr. 9 NPersVG; § 75 Abs. 1 Nr. 3 NPersVG; § 76 Abs. 1 S. 1 NPersVG
    Probezeitkündigung eines Arbeitsvermittlers im Optionsmodell; unbegründete Kündigungsschutzklage bei Nichtanrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei kommunaler Anstalt öffentlichen Rechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Probezeitkündigung eines Arbeitsvermittlers im Optionsmodell; unbegründete Kündigungsschutzklage bei Nichtanrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei kommunaler Anstalt öffentlichen Rechts

  • rabüro.de

    Zum Vorliegen eines Betriebsüberganges

  • hensche.de

    Betriebsübergang, Öffentlicher Dienst, Jobcenter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Probezeitkündigung eines Arbeitsvermittlers im Optionsmodell; unbegründete Kündigungsschutzklage bei Nichtanrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei kommunaler Anstalt öffentlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11
    Als wirtschaftliche Tätigkeit gelten Dienste, die im allgemeinen Interesse und ohne Erwerbszweck im Wettbewerb mit den Diensten von Wirtschaftsteilnehmern erbracht werden, die einen Erwerbszweck verfolgen, ohne dass es sich um eine Ausübung hoheitlicher Befugnisse handelt (im Anschluss an EuGH 6. Sptember 2011 - [Scattolon] - Rs. C-108/10 - AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 9).

    Der Begriff "wirtschaftliche Tätigkeit" umfasst jede Tätigkeit, die darin besteht, Waren oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (EuGH 6. September 2011 - [Scattolon] - C 108/10 - AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 9).

    Das entspricht auch der Auffassung des Generalanwalts Bot in seinen Schlussanträgen vom 5. April 2011 in der Rechtssache Scattolon (C 108/10), wonach der Ausschluss hoheitlicher Tätigkeiten vom Anwendungsbereich der Richtlinie 77/187 nicht auf der öffentlich-rechtlichen Rechtsnatur der betreffenden Einheiten beruht, sondern vielmehr nach einer funktionalen Betrachtungsweise mit dem Umstand begründet wird, dass der Übergang nur hoheitliche Tätigkeiten betrifft.

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11
    Die von einem Erwerber übernommene organisierte Gesamtheit von Personen und/oder Sachen muss bereits beim Veräußerer eine wirtschaftliche Einheit dargestellt und damit die Qualität eines Betriebsteils gehabt haben, um die Voraussetzung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllen zu können (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 730/09 - AP § 613a BGB Nr. 406; 27. Januar 2011 - 8 AZR 326/09 - AP § 613a BGB Nr. 402; 16. Mai 2007 - 8 AZR 693/06 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 64).

    Deren organisatorische Selbständigkeit muss allerdings nach der Rechtsprechung des EuGH (12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Slg. 2009, I-803 - AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 4) beim Betriebserwerber nicht mehr vollständig erhalten bleiben (BAG 7. April 2011 - 8 AZR 730/09 - NZA 2011, 1231).

  • EuGH, 13.09.2007 - C-458/05

    Jouini u.a. - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11
    Daher kann eine organisierte Gesamtheit von Arbeitnehmern, denen eigens und auf Dauer eine gemeinsame Aufgabe zugewiesen ist, eine wirtschaftliche Einheit darstellen, ohne dass weitere Betriebsmittel vorhanden sind ( EuGH September 2007 13. - C-458/05 - [Jouini ua.] Slg. 2007, I-7301 - AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 2) .

    In diesem Zusammenhang ist für die Beurteilung des Vorliegens einer wirtschaftlichen Einheit i.S.v. Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG auch zu prüfen, ob die vom Veräußerer übertragenen Betriebsmittel bei ihm eine einsatzbereite Gesamtheit dargestellt haben, die als solche dazu ausgereicht haben, die für die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens charakteristischen (Dienst-)leistungen ohne Inanspruchnahme anderer wichtiger Betriebsmittel oder anderer Unternehmensteile erbringen zu können (vgl. EuGH 13. September 2007 - C-458/05 - [Jouini ua.] aaO) .

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11
    Bei einem Betriebsinhaberwechsel sind die beim Betriebsveräußerer zurückgelegten Beschäftigungszeiten bei der Berechnung der Wartezeit zwar nach § 1 Abs. 1 KSchG für eine vom Betriebsübernehmer ausgesprochene Kündigung zu berücksichtigen (BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 270/01 - AP § 1 KSchG Wartezeit Nr. 15).

    Dementsprechend sind bei einem Betriebsinhaberwechsel die Beschäftigungszeiten zusammenzurechnen (BAG 27. Juni 2002 - a.a.O.).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11
    Außerdem gilt der Grundsatz der subjektiven Determination; danach ist die Arbeitnehmervertretung immer dann ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 493/01 - § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 18).
  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 421/02

    Betriebsübergang - Übergabe einer militärisch genutzten Liegenschaft

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11
    Selbst wenn zugunsten des Klägers angenommen wird, die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben stehe einem Betriebsübergang nicht von vornherein entgegen (st. Rspr. des BAG 13. Juni 2006 - 8 AZR 271/05 - AP § 613a BGB Nr. 305; 25. September 2003 - 8 AZR 421/02 - AP § 613a BGB Nr. 261), hat er die Voraussetzungen für einen Übergang eines Betriebsteils von der Beschäftigungsförderung A-Stadt auf die Beklagte nicht schlüssig dargetan.
  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 498/04

    Personalratsanhörung zur ordentlichen Probezeitkündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11
    Der Arbeitgeber hat den maßgebenden Sachverhalt unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, grundsätzlich so zu umschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151).
  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05

    Probezeitkündigung: Personalratsbeteiligung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11
    Der Arbeitgeber hat den maßgebenden Sachverhalt unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, grundsätzlich so zu umschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151).
  • BAG, 13.06.2006 - 8 AZR 271/05

    Betriebsübergang - Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11
    Selbst wenn zugunsten des Klägers angenommen wird, die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben stehe einem Betriebsübergang nicht von vornherein entgegen (st. Rspr. des BAG 13. Juni 2006 - 8 AZR 271/05 - AP § 613a BGB Nr. 305; 25. September 2003 - 8 AZR 421/02 - AP § 613a BGB Nr. 261), hat er die Voraussetzungen für einen Übergang eines Betriebsteils von der Beschäftigungsförderung A-Stadt auf die Beklagte nicht schlüssig dargetan.
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11
    Die von einem Erwerber übernommene organisierte Gesamtheit von Personen und/oder Sachen muss bereits beim Veräußerer eine wirtschaftliche Einheit dargestellt und damit die Qualität eines Betriebsteils gehabt haben, um die Voraussetzung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllen zu können (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 730/09 - AP § 613a BGB Nr. 406; 27. Januar 2011 - 8 AZR 326/09 - AP § 613a BGB Nr. 402; 16. Mai 2007 - 8 AZR 693/06 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 64).
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität -

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 426/95

    Bildung kommunaler Verwaltungsgemeinschaften

  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

  • EuGH, 10.12.1991 - C-19/91

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • EuGH, 15.10.1996 - C-298/94

    Henke / Gemeinde Schierke und Verwaltungsgemeinschaft "Brocken"

  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 1069/12

    Betriebs (teil) übergang - Öffentlicher Dienst

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. November 2012 - 4 Sa 1528/11 - aufgehoben.
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