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   LAG Baden-Württemberg, 31.07.2013 - 4 Sa 18/13   

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https://dejure.org/2013,18458
LAG Baden-Württemberg, 31.07.2013 - 4 Sa 18/13 (https://dejure.org/2013,18458)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.07.2013 - 4 Sa 18/13 (https://dejure.org/2013,18458)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 4 Sa 18/13 (https://dejure.org/2013,18458)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung - Streikbruch durch Drittunternehmen - Leistungsverweigerungsrecht

  • Justiz Baden-Württemberg

    Unzulässigkeit dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung - Streikbruch durch Drittunternehmen - Leistungsverweigerungsrecht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung einer "Ermahnung" aus der Personalakte bei fehlender Rügeberechtigung der Arbeitgeberin infolge unwirksamer Arbeitnehmerüberlassung; Zustandekommen eines Arbeitsvertrages mit der Entleiherin bei erlaubniswidriger dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung einer "Ermahnung" aus der Personalakte bei fehlender Rügeberechtigung der Arbeitgeberin infolge unwirksamer Arbeitnehmerüberlassung; Zustandekommen eines Arbeitsvertrages mit der Entleiherin bei erlaubniswidriger dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Streik im Ulmer Stadtverkehr am 26. Mai 2012 - Ermahnungen wegen verweigerter Arbeitsleistung sind aus Personalakten der Arbeitnehmer zu entfernen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unzulässigkeit dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leiharbeitnehmer und das Leistungsverweigerungsrecht wegen Streikbruchs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Streik: Ermahnungen wegen verweigerter Arbeitsleistung sind aus Personalakten der Arbeitnehmer zu entfernen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Streik im Ulmer Stadtverkehr am 26.5.2012 - Ermahnungen wegen verweigerter Arbeitsleistung sind aus Personalakten der Arbeitnehmer zu entfernen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Unzulässige Aufforderung zum Streikbruch

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ermahnungen wegen Arbeitsverweigerung müssen aus der Personalakte entfernt werden

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    6-jährige Arbeitnehmerüberlassung begründet ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer müssen nicht als Streikbrecher arbeiten

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässigkeit dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer müssen nicht als Streikbrecher arbeiten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 2036
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • ArbG München, 28.06.2018 - 31 Ca 1313/18

    Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag

    Damit setzt auch ein Anspruch auf Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte voraus, dass die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind (LAG Hamm v. 25.09.2009 - 19 Sa 383/09; LAG Baden-Württemberg v. 31.07.2013 - 4 Sa 18/13).
  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob und ggf. welche Rechtsfolgen sich aus einem Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG für das Rechtsverhältnis des einzelnen Leiharbeitnehmers zum Entleiher ergeben, wobei zumindest mit dem LAG Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.07.2013, 4 Sa 18/13) Folge der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung die Unwirksamkeit des Überlassungsvertrags ist, sowie die des Arbeitsvertrags nach § 9 Nr. 1 AÜG, sowie die Fiktion des Zustandekommens eines Arbeitsvertrags zwischen Arbeitnehmer und Entleiher nach § 10 Satz 1 AÜG.
  • LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15

    Der in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend' ist dahingehend

    Dies ist mit dem Zweck der Regelung nicht in Einklang zu bringen und führt zu einem arbeitsplatzbezogenen Verständnis der Norm (vgl. z.B. LAG Schleswig-Holstein 08.01.2014 - 3 TaBV 43/13 - LAG Berlin-Brandenburg 1.3.2013 - 9 TaBV 2113/12 - LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - ; LAG Hamburg 29.08.2013 - 1 TaBV 3/13 - ; LAG Baden-Württemberg 31.07.2013 - 4 Sa 18/13 -) Der Gesetzgeber wollte mit dem Missbrauchsverhinderungsgesetz und damit auch mit der Einführung des § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG Unionsrecht "vollständig 1:1" umsetzen, weswegen das Merkmal vorübergehend in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG nach dem Sinn und Zweck der Richtlinie RL 2008/104/EG (im Folgenden: Leiharbeitsrichtlinie) zu bestimmen ist (vgl. dazu Brors, AuR, 2013, 108 (113)).
  • LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 204/15

    Der in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend' ist dahingehend

    Dies ist mit dem Zweck der Regelung nicht in Einklang zu bringen und führt zu einem arbeitsplatzbezogenen Verständnis der Norm (vgl. z.B. LAG Schleswig-Holstein 08.01.2014 - 3 TaBV 43/13 - LAG Berlin-Brandenburg 1.3.2013 - 9 TaBV 2113/12 - LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - ; LAG Hamburg 29.08.2013 - 1 TaBV 3/13 - ; LAG Baden-Württemberg 31.07.2013 - 4 Sa 18/13 -) Der Gesetzgeber wollte mit dem Missbrauchsverhinderungsgesetz und damit auch mit der Einführung des § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG Unionsrecht "vollständig 1:1" umsetzen, weswegen das Merkmal vorübergehend in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG nach dem Sinn und Zweck der Richtlinie RL 2008/104/EG (im Folgenden: Leiharbeitsrichtlinie) zu bestimmen ist (vgl. dazu Brors, AuR, 2013, 108 (113)).
  • LAG Hamburg, 23.09.2014 - 2 TaBV 6/14

    Nicht nur vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern - befristete

    Überwiegend finden sich allerdings Entscheidungen, wonach dieses Merkmal arbeitsplatzbezogen und nicht personenbezogen auszulegen ist (so z.B.: LAG Niedersachsen vom 19. September 2012, 17 TaBV 124/11; LAG Berlin-Brandenburg vom 19. Dezember 2012, 4 TaBV 1163/12; LAG Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2013, 15 Sa 1635/12; LAG Hamburg vom 29. August 2013, 1 TaBV 3/13; LAG Baden-Württemberg vom 31. Juli 2013, 4 Sa 18/13; LAG Schleswig-Holstein vom 8. Januar 2014, 3 TaBV 43/13).
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