Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 123 Abs 1 BGB, § 142 Abs 1 BGB
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags - widerrechtliche Drohung - IWW
§ 69 Abs. 2 ArbGG, § 123 Abs. 1 BGB, § 4 Satz 1 KSchG, § 4, § 13 Abs. 1 KSchG, § 256 ZPO, § 125 BGB, § 623 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages nach Drohung mit außerordentlicher Kündigung und Strafanzeige; Kündigungsschutzklage eines Altenpflegers bei unzureichenden Darlegungen zur Widerlegung des vom Arbeitgeber dargelegten Arbeitszeitbetruges
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123 Abs. 1; BGB § 623
Anfechtung; Aufhebungsvertrag; Drohung; Schriftform; Anfechtung einer Aufhebungsvereinbarung - rechtsportal.de
ZPO § 138 Abs. 1 ; ZPO § 138 Abs. 2 ; ZPO § 373
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages nach Drohung mit außerordentlicher Kündigung und Strafanzeige - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Wenn der Arbeitgeber mit fristloser Kündigung droht
- juraforum.de (Kurzinformation)
Unterschriebener Aufhebungsvertrag nach Kündigungsdrohung rechtens
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber droht: "Aufhebungsvertrag, sonst fristlose Kündigung samt Strafanzeige"
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Anfechtbarkeit eines Aufhebungsvertrags
- anwalt.de (Kurzinformation)
Drohung mit Kündigung: Aufhebungsvertrag kann dennoch wirksam sein
- juraforum.de (Kurzinformation)
Unterschriebener Aufhebungsvertrag nach Kündigungsdrohung rechtens
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 12.03.2015 - 6 Ca 435/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20
Aufhebungsvertrag; Drohung mit Kündigung; Drohung mit Strafanzeige; Gebot fairen …
Die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist nur dann als unangemessen und somit rechtswidrig anzusehen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange sowohl des Bedrohten als auch des Drohenden ist ( vgl. dazu und im Folgenden BAG, Urteil v. 30.01.1986 - 2 AZR 196/85; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.01.2016 - 4 Sa 180/15; LAG Hamm, Urteil v. 25.10.2013 - 10 Sa 99/13 m.w.N.). - ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21
Anfechtung - Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns
Die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist nur dann als unangemessen und somit rechtswidrig anzusehen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange sowohl des Bedrohten als auch des Drohenden ist ( vgl. dazu und im Folgenden BAG, Urteil v. 30.01.1986 - 2 AZR 196/85; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.01.2016 - 4 Sa 180/15; LAG Hamm, Urteil v. 25.10.2013 - 10 Sa 99/13 m.w.N.).