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   LAG Berlin, 20.02.2002 - 4 Sa 2243/01   

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https://dejure.org/2002,7352
LAG Berlin, 20.02.2002 - 4 Sa 2243/01 (https://dejure.org/2002,7352)
LAG Berlin, Entscheidung vom 20.02.2002 - 4 Sa 2243/01 (https://dejure.org/2002,7352)
LAG Berlin, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 4 Sa 2243/01 (https://dejure.org/2002,7352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung zur Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG); Durchsetzbarkeit im Wege einstweiliger Verfügung; Vorwegnahme der Hauptsache; Nicht gewährleistete Kinderbetreuung ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - Durchsetzung im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 940; ; TzBefrG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 940; TzBefrG § 8 Abs. 1
    Einstweilige Verfügung auf Verringerung der Arbeitszeit bei nicht gewährleisteter Kinderbetreuung nach 6jährigem Erziehungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Berlin, 31.08.2000 - 10 Sa 1728/00

    Arbeitsverhältnis: einstweilige Verfügung auf Feststellung des Nichtbestehens

    Auszug aus LAG Berlin, 20.02.2002 - 4 Sa 2243/01
    Eine Beschränkung auf Notfälle als Maßstab (so Lindemann/Simon BB 2001, 146 [150]) erscheint zu eng, vielmehr wird bei der Interessenabwägung auf die Wahrscheinlichkeit des Obsiegens in der Hauptsache abzustellen sein und das Gewicht des drohenden Nachteils auf beiden Seiten (LAG B. vom 31.08.2000 - 10 Sa 1728/00 - in NZA 2001, 53).
  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 75/99

    Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des kollektiven

    Auszug aus LAG Berlin, 20.02.2002 - 4 Sa 2243/01
    Das gemäß § 8 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz auf Abgabe einer Willenserklärung zur Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gerichtete Verlangen kann wegen der vorweggenommenen Befriedigungswirkung (§ 894 ZPO) nur ausnahmsweise im Wege einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden (vgl. dazu Diller - Der Teilzeitwunsch im Prozess NZA 2001- 589; Grobys/Brahm - Die prozessuale Durchsetzung des Teilzeitanspruchs - NZA 2001, 175; Gotthardt - Teilzeitanspruch und einstweiliger Rechtsschutz - NZA 2001, 1183, Straub, Erste Erfahrungen mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz NZA 2001, 919 [925]; Kliemt, NZA 2001, 63 [67]; Lindemann/Simon BB 2001, 146 [150]; Schiefer, DB 2000, 2118 [2120]), ist jedoch gesetzlich nicht ausgeschlossen und wird wie etwa die einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung gemäß §§ 935, 940 ZPO zutreffend dann als zulässig angesehen, wenn anderenfalls ein effektiver Rechtsschutz des Arbeitnehmers nicht gewährleistet ist (Buschmann/Dieball/Stebens/Bartoll - Das Recht der Teilzeitarbeit, 2. Aufl., § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz Rdnr. 41; Diller NZA 2001, 589, 590, Kliemt NZA 2001, 63 [67], Küttner/Reinecke Personalhandbuch 8. Aufl. Teilzeitbeschäftigung Rdziff. 29).
  • ArbG Berlin, 12.10.2001 - 31 Ga 24563/01

    Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers nach Beendigung der Elternzeit

    Auszug aus LAG Berlin, 20.02.2002 - 4 Sa 2243/01
    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 12.10.2001 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts B. - 31 Ga 24563/01 - wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verfügungsbeklagte der Verfügungsklägerin bis zur Verkündung einer erstinstanzlichen Entscheidung in der Hauptsache - 31 Ca 13371/01 - zu gestatten hat, nur für eine wöchentliche Arbeitszeit von 19, 25 Stunden, verteilt auf 3 beliebige Wochentage, zur Verfügung zu stehen, wobei die Verfügungsklägerin an einem dieser Wochentage die Betriebsstätte spätestens um 13.00 Uhr verlassen kann.
  • LAG Hamburg, 04.09.2006 - 4 Sa 41/06

    Einstweilige Verfügung hinsichtlich Teilzeitanspruch

    Hinw. auf Rspr. und Lit.; Küttner/Reinecke, Personalbuch 2006, 13. Aufl., Teilzeitbeschäftigung Rz 59; LAG Düsseldorf 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03 - NZA-RR 2004, 181; LAG Hamm 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 - NZA-RR 2003, 178; LAG Rheinland-Pfalz 12.04.2002 - 3 Sa 161/02 - NZA 2002, 856; LAG Berlin 20.02.2002 - 4 Sa 2243/01 - NZA 2002, 858;).

    Eine Beschränkung auf Notfälle als Maßstab erscheint der erkennenden Kammer mit dem Landesarbeitsgericht Berlin (20.02.2002 - 4 Sa 2243/01 - NZA 2002, 858) als zu eng.

    Zusammengefasst ist zu prüfen, ob der Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des effektiven Rechtsschutzes dringend geboten ist, um einen Verfügungskläger auch verfahrensmäßig abzusichern, da die Versagung einer einstweiligen Verfügung ebenso einen endgültigen Zustand zu Ungunsten des Verfügungsklägers herbeiführt wie eine Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass der einstweiligen Verfügung auf Seiten des Verfügungsbeklagten (LAG Berlin 20.02.2002 - 4 Sa 2243/01 - NZA 2002, 858).Auf der Grundlage dieses Beurteilungsmaßstabes folgt für den Fall einer einstweiligen Verfügung auf Verringerung der Arbeitszeit und deren Verteilung, dass die dem nach § 8 Abs. 1 TzBfG glaubhaft gemachten Verfügungsanspruch des Arbeitnehmers gem. § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG seitens des Arbeitgebers entgegengesetzten betrieblichen Gründe zwar nicht dringend sein müssen, jedoch die wunschgemäße Verringerung der Arbeitszeit mit wesentlichen Nachteilen verbunden sein muss, um den Arbeitgeber zur Ablehnung der Arbeitszeitverkürzung zu berechtigen (so auch LAG Rheinland-Pfalz 12.04.2002 - 3 Sa 161/02 - NZA 2002, 856).

    Diese familiäre Entscheidung, die Erziehung der Kinder neben dem vormittäglichen Besuch des Kindergartens und der begrenzten Betreuung durch eine Tagesmutter für die Dauer einer wesentlichen Entwicklungsphase der Kinder selbst zu übernehmen, ist aus verfassungsrechtlichen Gründen zu respektieren und kann nicht als Herbeiführung der Dringlichkeit für den Erlass einer einstweiligen Verfügung angesehen werden (so auch LAG Berlin 20.02.2002 - 4 Sa 2243/01 - NZA 2002, 858; LAG Hamm 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 - NZA-RR 2003, 178).

  • ArbG Nürnberg, 28.11.2003 - 14 Ga 114/03

    Anspruch der Arbeitnehmerin auf Reduzierung der Arbeitszeit gem. § 8 TzBfG auch

    Die überwiegende Meinung, der sich die erkennende Kammer anschließt, und auch die bisher veröffentlichen Gerichtsentscheidungen gehen von der Zulässigkeit von einstweiligen Verfügungen aus (Dütz, AuR 2003, S. 161 ff; Kliemt, NZA 2001, S.63, 67 f.; Küttner-Reinicke, Personalhandbuch, 10. Aufl., Teilzeitbeschäftigung Rz. 30; LAG Hamm v. 06.05.2002, Az. 8 Sa 641/02 in NZA-RR 2003, 178-183; LAG Berlin v. 20.02.2002, Az. 4 Sa 2243/01 in NZA 2002, 858-860; LAG Hamburg v. 06.09.2001, Az. 8 Sa 59/01; LAG RheinlandPfalz v. 12.02.2002, Az. 3 Sa 161/02; Schiefer in NZA-RR 8/2002 unter hinweis auf Arbeitsgerichte Frankfurt a.M., Berlin und Bochum, S. 405, 406).
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