Weitere Entscheidung unten: LAG München, 26.06.2008

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08   

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LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08 (https://dejure.org/2008,6877)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.06.2008 - 4 Sa 3/08 (https://dejure.org/2008,6877)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 4 Sa 3/08 (https://dejure.org/2008,6877)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bereitschaftsdienst - Ausgleich durch Freizeit durch Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgeltung von geleisteten Bereitschaftsdienst in Freizeit nach § 8.1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst- Krankenhäuser (TVöD-K); Wahlrecht des Arbeitgebers zwischen Vergütung und Freizeitausgleich i.R.d. Bundesangestelltentarifs (BAT); Recht des Arbeitnehmers auf ...

  • Judicialis

    TVöD-K § 8.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mündliche Vereinbarung über Freizeitausgleich von Bereitschaftsdienst im öffentlichen Dienst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08
    Allein die Möglichkeit, ein Wahlrecht auszuüben, kann ein rechtlicher Vorteil sein (BAG, 07.11.1989 - GS 3/85 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 46).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 878/06

    Sonderzuwendung - Rückwirkung eines verschlechternden Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. nur BAG 24.10.2007 - 10 AZR 878/06 - NZA 2008, 131).
  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 325/87

    Mehrarbeit: Ausgleich von Bereitschaftsdienst in Freizeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08
    Vielmehr hatte der Arbeitgeber die Pflicht, je nach den dienstlichen Notwendigkeiten entweder die Überstundenvergütung zu zahlen oder entsprechenden Freizeitausgleich zu gewähren (BAG 16.02.1989 - 6 AZR 325/87 - Juris; BAG 20.07.1989 - 6 AZR 774/87 - Juris; BAG 12.12.1990 - 4 AZR 269/90 - AP AVR Caritasverband Anlage 5 Nr. 1).
  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 456/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung - Ausschluss von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17.12.1997 - 5 AZR 178/97 - Juris; BAG 07.05.1986 - 4 AZR 456/83 - AP BAT § 4 Nr. 12) sind Vereinbarungen über den Kern des Arbeitsverhältnisses im Geltungsbereich des BAT bzw. TVöD formlos gültig.
  • BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 165/89

    Abgeltung von Bereitschaftsdienst durch Freizeit und zusätzliche Zeitzuschläge -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08
    Wählte der Arbeitgeber den Freizeitausgleich, so standen dem Arbeitnehmer keine Zeitzuschläge gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a BAT zu (BAG 19.09.1991 - 6 AZR 165/89 - Juris).
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 269/90

    Vergütung von Bereitschaftsdienst der Krankenhausärzte

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08
    Vielmehr hatte der Arbeitgeber die Pflicht, je nach den dienstlichen Notwendigkeiten entweder die Überstundenvergütung zu zahlen oder entsprechenden Freizeitausgleich zu gewähren (BAG 16.02.1989 - 6 AZR 325/87 - Juris; BAG 20.07.1989 - 6 AZR 774/87 - Juris; BAG 12.12.1990 - 4 AZR 269/90 - AP AVR Caritasverband Anlage 5 Nr. 1).
  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06

    Verbesserung der Arbeitsbedingungen anlässlich eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08
    Selbst wenn man eine arbeitsvertragliche Formbedürftigkeit annehmen würde, hätten die Parteien die vereinbarte Schriftform durch mündliche Vereinbarung und Praktizierung des Freizeitausgleichs konkludent abbedungen (zuletzt BAG 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06 - NZA 2008, 464; zur tarifrechtlichen Formbedürftigkeit der Abrede siehe 3.a).
  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 178/97
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17.12.1997 - 5 AZR 178/97 - Juris; BAG 07.05.1986 - 4 AZR 456/83 - AP BAT § 4 Nr. 12) sind Vereinbarungen über den Kern des Arbeitsverhältnisses im Geltungsbereich des BAT bzw. TVöD formlos gültig.
  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08
    Vielmehr hatte der Arbeitgeber die Pflicht, je nach den dienstlichen Notwendigkeiten entweder die Überstundenvergütung zu zahlen oder entsprechenden Freizeitausgleich zu gewähren (BAG 16.02.1989 - 6 AZR 325/87 - Juris; BAG 20.07.1989 - 6 AZR 774/87 - Juris; BAG 12.12.1990 - 4 AZR 269/90 - AP AVR Caritasverband Anlage 5 Nr. 1).
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17.12.1997 - 5 AZR 178/97 - Juris; BAG 07.05.1986 - 4 AZR 456/83 - AP BAT § 4 Nr. 12) sind Vereinbarungen über den Kern des Arbeitsverhältnisses im Geltungsbereich des BAT bzw. TVöD formlos gültig.
  • BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 623/08

    Abgeltung von Bereitschaftsdiensten durch Freizeit ohne Arbeitszeitkonto;

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2008 - 4 Sa 3/08 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG München, 26.06.2008 - 4 Sa 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36703
LAG München, 26.06.2008 - 4 Sa 3/08 (https://dejure.org/2008,36703)
LAG München, Entscheidung vom 26.06.2008 - 4 Sa 3/08 (https://dejure.org/2008,36703)
LAG München, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 4 Sa 3/08 (https://dejure.org/2008,36703)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 12/97

    Sperrwirkung eines vorsorglichen Sozialplans

    Auszug aus LAG München, 26.06.2008 - 4 Sa 3/08
    ob ein solcher allenfalls als freiwillige Betriebsvereinbarung möglicher Rahmen- oder Vorratssozialplan - nachdem eine sozialplanpflichtige Betriebsänderung bei der aus damaliger Sicht künftigen Betriebsübernehmerin (die gerichtsbekannt zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegründet, jedenfalls noch nicht ins Handelsregister eingetragen war!) noch nicht einmal wenigstens in Umrissen abschätzbar/erkennbar sein konnte (siehe den dortigen Einleitungssatz vgl. BAG, B. v. 26.08.1997, 1 ABR 12/97, AP Nr. 117 zu § 112 BetrVG 1972) - im Hinblick auf die hier geltende Regelung des § 77 Abs. 3 BetrVG (vgl. auch Fitting/Engels/Schmidt et al., 24 Aufl. 2008, §§ 112/112 a Rz. 99, m. w. 8.
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

    Auszug aus LAG München, 26.06.2008 - 4 Sa 3/08
    und ob insbesondere eine Zuständigkeit des hier allein unterzeichnenden Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer freiwilligen Vorrats-SozialplanGesamtbetriebsvereinbarung und damit deren Wirksamkeit im Hinblick darauf angenommen hätte werden können, dass der Gesamtbetriebsrat für den Abschluss von Sozialplänen, damit konsequent wohl auch solcher freiwilliger Rahmen-/Vorratssozialpläne, in aller Regel nicht zuständig ist - dieser somit (ebenfalls) nicht wirksam wäre (BAG, ständ. Rspr., zuletzt B. v. 03.05.2006, 1 ABR 15/05, AP Nr. 29 zu § 50 BetrVG 1972).
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86

    Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten

    Auszug aus LAG München, 26.06.2008 - 4 Sa 3/08
    Von vornherein (allein) Dritte zu verpflichten, liegt nicht in der Regelungsmacht der Betriebsparteien (BAG, U. v. 01.04.1987, 4 AZR 77/86, AP Nr. 64 zu § 613 a BGB - juris Rzn. 41 f der Gründe - siehe auch BAG, etwa U. v. 11.12.2007, 1 AZR 824/06, I. 1. a/Rz. 15 der Gründe - eine von zahlreichen parallelen Revisionsentscheidungen zu Verfahren beim LAG München).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 824/06

    Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 26.06.2008 - 4 Sa 3/08
    Von vornherein (allein) Dritte zu verpflichten, liegt nicht in der Regelungsmacht der Betriebsparteien (BAG, U. v. 01.04.1987, 4 AZR 77/86, AP Nr. 64 zu § 613 a BGB - juris Rzn. 41 f der Gründe - siehe auch BAG, etwa U. v. 11.12.2007, 1 AZR 824/06, I. 1. a/Rz. 15 der Gründe - eine von zahlreichen parallelen Revisionsentscheidungen zu Verfahren beim LAG München).
  • BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15

    Personalüberleitungsvertrag - statische oder dynamische Geltung des TVöD/VKA

    aa) Eine dynamische Anwendbarkeit von Tarifverträgen mittels Personalüberleitungsvereinbarung kann für den Fall eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 BGB nicht ohne die Beteiligung bzw. die Zustimmung des neuen Arbeitgebers für die Zeit nach dem Betriebsübergang vereinbart werden (LAG München 26. Juni 2008 - 4 Sa 3/08 - unter Bezugnahme auf BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 824/06 - Rn. 15; C. Meyer DB 2009, 1350, 1352) .
  • LAG München, 11.02.2009 - 11 Sa 381/08

    Betriebsübergang

    Diese sollte erkennbar nur den Betriebsübernehmer verpflichten, wobei dahingestellt bleiben kann, ob zwischen den Betriebspartnern dies wirksam vereinbart werden konnte (vgl. LAG München, Urt. vom 26. Juni 2008, Az. 4 Sa 3/08).
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