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   LAG Düsseldorf, 02.07.2014 - 4 Sa 321/14   

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https://dejure.org/2014,23578
LAG Düsseldorf, 02.07.2014 - 4 Sa 321/14 (https://dejure.org/2014,23578)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.2014 - 4 Sa 321/14 (https://dejure.org/2014,23578)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 4 Sa 321/14 (https://dejure.org/2014,23578)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für Klageverzicht; Gleichbehandlung; beurlaubter Beamter der Deutschen Telekom AG (DT AG) mit Arbeitnehmern

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für Klageverzicht; Gleichbehandlung; beurlaubter Beamter der Deutschen Telekom AG (DT AG) mit Arbeitnehmern

  • IWW

    § 75 I BetrVG Art. 3 I GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • LAG Düsseldorf PDF

    § 75 I BetrVG; Art. 3 I GG;
    Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für Klageverzicht; Gleichbehandlung; beurlaubter Beamter der Deutschen Telekom AG (DT AG) mit Arbeitnehmern

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 75 I BetrVG; Art. 3 I GG
    Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für Klageverzicht; Gleichbehandlung; beurlaubter Beamter der Deutschen Telekom AG (DT AG) mit Arbeitnehmern

  • rechtsportal.de

    § 75 I BetrVG ; Art. 3 I GG
    Ansprüche eines beurlaubten Beamten der Deutschen Telekom AG aus dem Sozialplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausschluss einer bestimmten Gruppe aus dem Sozialplan bei sachlich rechtfertigenden Gründen möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 587
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 43/12

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Rechtsfolgen eines Verstoßes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2014 - 4 Sa 321/14
    Der auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zurückzuführende Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zielt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG 14.05.2013 - 1 AZR 43/12, AP Nr. 58 zu § 75 BetrVG 1972, Rn. 18), der sich die erkennende Kammer anschließt, darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen.

    In beiden Fällen gelten dieselben Maßstäbe für Art und Gewicht des Unterscheidungsgrundes, die der hier gebotenen strengen Bindung an den Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung tragen sollen (vgl. BAG 14.05.2013 - 1 AZR 43/12, AP Nr. 58 zu § 75 BetrVG 1972, BVerfG 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 ua. - Rn. 150, BVerfGE 121, 317).

    Dies beruht darauf, dass der gleichheitswidrige Ausschlusstatbestand nicht angewandt wird und so die Gleichstellung mit den übrigen Arbeitnehmern erreicht wird (vgl. BAG 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 41 f., BAGE 125, 366; BAG 14.05.2013 - 1 AZR 43/12, AP Nr. 58 zu § 75 BetrVG 1972).

  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2014 - 4 Sa 321/14
    1.Die Regelung einer Sonderprämie als Anreiz für eine streitlose Beendigung der Arbeitsverhältnisse in Ziff. 2.1 der BV Sonderprämie ist außerhalb eines Sozialplans gemäß § 88 BetrVG zulässig (BAG 31.05.2005 - 1 AZR 254/04, AP Nr. 175 zu § 112 BetrVG 1972).

    Das gilt jedenfalls, soweit - wie hier - die Prämie der Höhe nach deutlich hinter der Sozialplanabfindung zurückbleibt und deshalb eine Umgehung des Verbots, Sozialplanleistungen von einem Klageverzicht abhängig zu machen, ausscheidet (BAG 31.05.2005, a.a.O.).

    Insbesondere ist die Leistung gerade nicht als Ausgleich oder Milderung der aus der Betriebsschließung folgenden Nachteile gedacht; als solche wäre die Koppelung an einen Klageverzicht, wie oben dargelegt, unwirksam (BAG 31.05.2005 - 1 AZR 254/04, AP Nr. 175 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 187/09

    Sozialplan - Gleichbehandlung - Anreize zum Abschluss von Aufhebungsverträgen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2014 - 4 Sa 321/14
    Maßgeblich hierfür ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG 18.05.2010 - 1 AZR 187/09, AP Nr. 209 zu § 112 BetrVG 1972, Rn. 15).

    Hinsichtlich der Gruppenbildung verfügen die Betriebspartner eines Sozialplans dabei über eine Typisierungsbefugnis und eine Einschätzungsprärogative (vgl. etwa BAG 18.05.2010 - 1 AZR 187/09, AP Nr. 209 zu § 112 BetrVG 1972, Rn. 20).

    Die in ihnen vorgesehenen Leistungen sollen gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die künftigen Nachteile ausgleichen oder abmildern, die den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung entstehen können (vgl. etwa BAG 18.05.2010 - 1 AZR 187/09, a.a.O.).

  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2014 - 4 Sa 321/14
    Allerdings kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Angemessenheit der finanziellen Gesamtausstattung eines Sozialplans mit Hilfe der Inhaltskontrolle im Individualprozess nicht überprüft werden (BAG 17.02.1981 - 1 AZR 290/78, AP Nr. 11 zu BetrVG 1972 § 112; BAG 12.11.2002 - 1 ABR 58/02, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 159, zu IV der Gründe).

    Bei einem Sozialplan einigen sich die Betriebspartner regelmäßig über ein finanzielles Gesamtvolumen (vgl. etwa BAG 17.02.1981 - 1 AZR 290/78, AP Nr. 11 zu BetrVG 1972 § 112, Rn. 42).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2014 - 4 Sa 321/14
    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen, wenn eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (vgl. BVerfG 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 ua. - Rn. 150, BVerfGE 121, 317).

    In beiden Fällen gelten dieselben Maßstäbe für Art und Gewicht des Unterscheidungsgrundes, die der hier gebotenen strengen Bindung an den Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung tragen sollen (vgl. BAG 14.05.2013 - 1 AZR 43/12, AP Nr. 58 zu § 75 BetrVG 1972, BVerfG 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 ua. - Rn. 150, BVerfGE 121, 317).

  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2014 - 4 Sa 321/14
    Eine Gruppenbildung kann auch dadurch erfolgen, dass für eine Arbeitnehmergruppe eine Regelung getroffen wird und für eine andere unterbleibt (BAG 22.03.2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 a der Gründe, BAGE 114, 179).

    Dabei ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG 22.03.2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 a der Gründe, aaO).

  • BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 263/88

    Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern in Sozialplan

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2014 - 4 Sa 321/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dabei die mit einer derartigen Korrektur mittelbar verbundene Ausdehnung des vereinbarten Finanzvolumens hinzunehmen, solange nur einzelne Arbeitnehmer benachteiligt werden und die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (BAG 26.06.1990 - 1 AZR 263/88, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 56, zu IV der Gründe; BAG 12.11.2002 - 1 AZR 58/02, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 159, zu IV der Gründe).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2014 - 4 Sa 321/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dabei die mit einer derartigen Korrektur mittelbar verbundene Ausdehnung des vereinbarten Finanzvolumens hinzunehmen, solange nur einzelne Arbeitnehmer benachteiligt werden und die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (BAG 26.06.1990 - 1 AZR 263/88, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 56, zu IV der Gründe; BAG 12.11.2002 - 1 AZR 58/02, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 159, zu IV der Gründe).
  • BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02

    Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2014 - 4 Sa 321/14
    Für die Frage, ob die Mehrbelastung ins Gewicht fällt oder ob sie für den Arbeitgeber noch hinnehmbar ist, kommt es nicht darauf an, auf wie viele Arbeitnehmer die Mehrbelastung entfällt (BAG 21.10.2003 - 1 AZR 407/02, BAGE 108, 147).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2014 - 4 Sa 321/14
    Dies beruht darauf, dass der gleichheitswidrige Ausschlusstatbestand nicht angewandt wird und so die Gleichstellung mit den übrigen Arbeitnehmern erreicht wird (vgl. BAG 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 41 f., BAGE 125, 366; BAG 14.05.2013 - 1 AZR 43/12, AP Nr. 58 zu § 75 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2014 - 7 Sa 466/14

    Sozialplanabfindung - Sonderprämie für Klageverzicht - beurlaubter Beamter -

    Die Betriebsparteien durften im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums eine pauschalierende und typisierende Betrachtung vornehmen und davon ausgehen, dass den beurlaubten Beamten durch die Betriebsänderung voraussichtlich geringere wirtschaftliche Nachteile entstehen und dass sie in einem vertretbaren Umfang wirtschaftlich abgesichert sind (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Mai 2014 - 11 Sa 78/13 - zitiert nach juris , Rn. 33 ff.; LAG Hamm, Urteil vom 6. Juni 2014 - 18 Sa 1527/13, S. 16 ff., Bl. 627 ff. d. A.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 2. Juli 2014 - 4 Sa 321/14 - zitiert nach juris , Rz. 69 ff.; LAG Nürnberg, Urteil vom 13. August 2014 - 2 Sa 256/14 - zitiert nach juris , Rz. 83 ff.; Arbeitsgericht T, Urteil vom 5. Februar 2014 - 2 Ca 421/13 - S. 17 ff., Bl. 534 ff. d. A.).

    Ihre Unwirksamkeit folgt weder daraus, dass die Betriebsparteien Sozialplanleistungen vom Verzicht des Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage abhängig gemacht haben, noch daraus, dass unter anderem beurlaubte Beamte von der Prämienzahlung ausgeschlossen wurden (vgl. LAG Nürnberg, Urteil vom 13. August 2014 - 2 Sa 256/14 - zitiert nach juris , Rz. 113 ff.; anders: LAG Düsseldorf, Urteil vom 2. Juli 2014 - 4 Sa 321/14 - zitiert nach juris , Rz. 76 ff.; Arbeitsgericht T, Urteil vom 5. Februar 2014 - 2 Ca 421/13 - S. 21 ff., Bl. 538 ff. d. A.).

  • LAG Köln, 09.10.2014 - 7 Sa 371/14

    Beurlaubte Beamte; Gleichbehandlung; Sozialplan; Betriebsvereinbarung;

    Die Herausnahme der beurlaubten Beamten aus dem Geltungsbereich des Sozialplans vom 29.04.2013 war somit rechtmäßig (ebenso: LAG Hamm vom 06.06.2014, 18 Sa 1700/13, 18 Sa 336/14, 18 Sa 335/14, 18 Sa 1686/13, 18 Sa 1527/13, 18 Sa 408/14; LAG Düsseldorf vom 02.07.2014, 4 Sa 321/14; LAG Nürnberg vom 13.08.2014, 2 Sa 256/14).

    Gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 (teilweise Divergenz zur Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 02.07.2014, 4 Sa 321/14) war die Revision für den unterlegenen Kläger zuzulassen.

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 336/14

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist bei der Beurteilung der Frage, ob den beurlaubten Beamten ein Anspruch auf Zahlung der Sonderprämie nach der Betriebsvereinbarung vom 29.04.2013 zusteht, zu einem anderen Ergebnis gelangt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2014 - 4 Sa 321/14) als das erkennende Gericht.
  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1700/13

    Ausschluss von beurlaubten Beamten von Sozialplan

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist bei der Beurteilung der Frage, ob den beurlaubten Beamten ein Anspruch auf Zahlung der Sonderprämie nach der Betriebsvereinbarung vom 29.04.2013 zusteht, zu einem anderen Ergebnis gelangt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2014 - 4 Sa 321/14) als das erkennende Gericht.
  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 335/14

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist bei der Beurteilung der Frage, ob den beurlaubten Beamten ein Anspruch auf Zahlung der Sonderprämie nach der Betriebsvereinbarung vom 29.04.2013 zusteht, zu einem anderen Ergebnis gelangt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2014 - 4 Sa 321/14) als das erkennende Gericht.
  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1527/13

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist bei der Beurteilung der Frage, ob den beurlaubten Beamten ein Anspruch auf Zahlung der Sonderprämie nach der Betriebsvereinbarung vom 29.04.2013 zusteht, zu einem anderen Ergebnis gelangt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2014 - 4 Sa 321/14) als das erkennende Gericht.
  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 596/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

    Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. Juli 2014 - 4 Sa 321/14 - werden zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 9 Sa 51/14

    Beurlaubter Beamter - Ausschluss aus Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung -

    Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichtes stellt der Ausschluss der beurlaubten Beamten aus dem Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung Sonderprämie keine sachwidrige und damit die gleichheitswidrige Gruppenbildung dar (a.A. LAG Düsseldorf, 2.7.2014, 4 Sa 321/14).
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