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   LAG Nürnberg, 09.10.2013 - 4 Sa 323/13   

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https://dejure.org/2013,47860
LAG Nürnberg, 09.10.2013 - 4 Sa 323/13 (https://dejure.org/2013,47860)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 09.10.2013 - 4 Sa 323/13 (https://dejure.org/2013,47860)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 4 Sa 323/13 (https://dejure.org/2013,47860)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    KSchG § 4 KSchG § 7 KSchG § 13 ZPO § 256 BGB § 626

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsschutz gegen weitere außerordentliche Kündigung durch bereits erhobene Kündigungsschutzklage zur ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 4, 7, 13 KSchG, 256 ZPO, 626 BGB
    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - weitere Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Streitgegenstand bei weiterer Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsschutz gegen weitere außerordentliche Kündigung durch bereits erhobene Kündigungsschutzklage zur ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    Kündigungsschutz gegen weitere außerordentliche Kündigung durch bereits erhobene Kündigungsschutzklage zur ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1139
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57

    Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.10.2013 - 4 Sa 323/13
    Von ihm wird auch jeder andere Beendigungstatbestand erfasst, der vor dem Entlassungstermin der im Antrag bezeichneten Kündigung das Arbeitsverhältnis der Parteien beenden sollte (vgl. BAG aaO; BAG vom 13.11.1958 - 2 AZR 573/57 - AP Nr. 17 zu § 3 KSchG).
  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07

    Kündigungsschutzklage - Reichweite der Rechtskraft eines der Klage stattgebenden

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.10.2013 - 4 Sa 323/13
    Streitgegenstand einer punktuellen Kündigungsschutzklage ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung und auch noch zum Zeitpunkt des Entlassungstermins einer im Antrag konkret bezeichneten Kündigung (vgl. hierzu BAG vom 25.03.2004 - 2 AZR 399/03 - NZA 2004, 216, 218; vom 26.06.2008 - 6 AZN 648/07 - NZA 2008, 1145, 1147; vom 22.11.2012 - 2 AZR 732/11 - NZA 2013, 665, 667; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.10.2013 - 4 Sa 323/13
    Streitgegenstand einer punktuellen Kündigungsschutzklage ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung und auch noch zum Zeitpunkt des Entlassungstermins einer im Antrag konkret bezeichneten Kündigung (vgl. hierzu BAG vom 25.03.2004 - 2 AZR 399/03 - NZA 2004, 216, 218; vom 26.06.2008 - 6 AZN 648/07 - NZA 2008, 1145, 1147; vom 22.11.2012 - 2 AZR 732/11 - NZA 2013, 665, 667; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.10.2013 - 4 Sa 323/13
    Streitgegenstand einer punktuellen Kündigungsschutzklage ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung und auch noch zum Zeitpunkt des Entlassungstermins einer im Antrag konkret bezeichneten Kündigung (vgl. hierzu BAG vom 25.03.2004 - 2 AZR 399/03 - NZA 2004, 216, 218; vom 26.06.2008 - 6 AZN 648/07 - NZA 2008, 1145, 1147; vom 22.11.2012 - 2 AZR 732/11 - NZA 2013, 665, 667; jeweils m.w.N.).
  • LAG Berlin, 14.07.1997 - 9 Sa 52/97

    Kammertermin; Säumnis; Richter; Entscheidungskompetenz; Berufung;

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.10.2013 - 4 Sa 323/13
    Dies gilt insbesondere dann, wenn hierdurch der Betriebsfrieden empfindlich beeinträchtigt und die betriebliche Zusammenarbeit konkret gestört wird (vgl. KR-Fischermeier, a.a.O., Rz. 416, m.w.N.; LAG Berlin vom 14.07.1997 - 9 Sa 52/97 - LAGE Nr. 108 zu § 626 BGB).
  • LAG Saarland, 16.07.2014 - 2 Sa 162/13

    Mehrfache fristlose Kündigungen - Beleidigung - Meinungsfreiheit

    Entsprechendes gilt auch für bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, etwa dann, wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen (vgl. BAG Urteil v. 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - in NZA 2010, 698 - 701 - Rn 17 bei juris; BAG Urteil v. 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - in EzA § 626 BGB 2002 "Unkündbarkeit" Nr. 1 - Rn 23 bei juris ; LAG Hamm Urteil v. 04.12.2013 - 5 Sa 867/13 - Rn 29 bei juris ; LAG Nürnberg Urteil v. 09.10.2013 - 4 Sa 323/13 - Rn 30 bei juris ).
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