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   LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16   

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LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16 (https://dejure.org/2017,7614)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.2017 - 4 Sa 34/16 (https://dejure.org/2017,7614)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 4 Sa 34/16 (https://dejure.org/2017,7614)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 125 BGB, § 126 BGB, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 21a BetrVG, § 21a Abs. 3 BetrVG, § 321 UmwG, § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG, § 21a Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 321 Abs. 1 Satz 3 UmwG, § 77 Abs. 5, 6 BetrVG, § 613a Abs. 5 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB, § 324 UmwG, § 613a Abs. 1, 4 bis 6 BGB, Richtlinie 77/187, RL 2001/23/EG, Art. 3 Abs. 3 2. Unterabsatz RL 2001/23/EG, § 613a BGB, § 2 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 BetrAVG, § 148 BGB, § 533 ZPO, § 533 Nr. 1 ZPO, § 529 ZPO, § 533 Nr. 2 ZPO, § 67 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen nach einer Unternehmensspaltung bzw. nach einem Betriebsübergang

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 613a Abs 1 S 3 BGB, § 21a BetrVG, § 123 Abs 3 Nr 2 UmwG 1995, § 324 UmwG 1995
    Kollektivrechtliche Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen nach Unternehmensspaltung - Kein Verschlechterungsverbot durch Scattolon-Entscheidung des EuGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 77 Abs. 4 S. 1
    Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen nach einer Unternehmensspaltung bzw. nach einem Betriebsübergang

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kollektivrechtliche Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen nach Unternehmensspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Versorgungsordnung - und ihre Umdeutung in eine Gesamtzusage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unternehmensspaltung - und die kollektivrechtliche Fortgeltung der Betriebsvereinbarungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz - und ihre Sachdienlichkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsliche Altersversorgung als Gesamtzusage - und ihre Änderung durch eine Betriebsvereinbarung

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Verschlechterung der Versorgungsleistung bei Betriebsübergang

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Erst Spaltung, dann Verschmelzung und die große Frage, wonach sich die betriebliche Altersversorgung nun richtet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1176
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16
    Etwas anderes gilt nur, wenn Umstände vorliegen oder von der Gegenseite behauptet werden, die Zweifel an einer wirksamen Entstehung begründen (BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00).

    Dieses anlasslose Bestreiten hätte eine weitere Darlegungslast der Beklagten zur Rechtswirksamkeit der Betriebsvereinbarung nicht begründen können, siehe oben (BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00).

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16
    Mit der Zusage einer Versorgung nach den jeweils beim Arbeitgeber geltenden Versorgungsregeln wird auch die Möglichkeit für eine Ablösung auf kollektivvertraglicher Grundlage eröffnet (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14).

    Sie ist demnach nach dem Dreistufenschema des Bundesarbeitsgerichts zu überprüfen (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14).

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16
    Wenn der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt, kann er sie von einer überbetrieblichen Regelung abhängig machen und so die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung herbeiführen (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08; BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06; BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01).

    Deshalb können in solchen Fällen auch beim Veräußerer geltende Gesamtbetriebsvereinbarungen beim Erwerber weiterhin normativ gelten, zumal auch die Betriebsräte gem. § 21a BetrVG ein Übergangsmandat haben (BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01).

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16
    Ein solches kann auch der Scattolon-Entscheidung des EuGH (EuGH 6. September 2011 - C-108/10) nicht entnommen werden.

    aa) Ein solches Verschlechterungsverbot könnte unter Umständen der Entscheidung des EuGH in Sachen Scattolon entnommen werden (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 ).

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16
    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13).

    In beiden Fällen bedarf die Ablösung der Wahrung der Verhältnismäßigkeit nach dem Dreistufenschema (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13).

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 9/13

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16
    dd) Sollte entsprechend dem Bestreiten des Klägers dem Abschluss der Betriebsvereinbarung Nr. 16 keine ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrates/Gesamtbetriebsrates zugrunde gelegen haben, wäre die Betriebsvereinbarung Nr. 16 und somit auch die mit dieser eingeführte Versorgungsordnung 1992 unwirksam (BAG 9. Dezember 2014 - 1 ABR 9/13).
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16
    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat bislang dahinstehen lassen, ob der Scattolon-Entscheidung ein allgemeines Verschlechterungsverbot zu entnehmen sei (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 512/12).
  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16
    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (Stufe 3) (BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13).
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 660/00

    Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16
    Es gilt deshalb, dass dann, wenn ein übernommener Arbeitnehmer sowohl im übernommenen als auch im aufnehmenden Betrieb eine Versorgungszusage auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung hatte, auch bei Anwendung des § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB der bis zum Ablösungsstichtag erdiente Besitzstand aufrechterhalten bleiben muss (BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 660/00; HWK/Willemsen/Müller-Bonanni 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 270).
  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 79/79

    Bindung des Urlaubs an das Urlaubsjahr und Einführung von Betriebsferien

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16
    Dies ergibt sich aus den Regelungen des § 77 Abs. 5 und 6 BetrVG (BAG 28. Juli 1981 - 1 ABR 79/79 ).
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 280/08

    Sanierungstarifvertrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

  • BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 56/11

    Umgruppierung - Betriebsteilübergang

  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02

    Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 25/96

    Versorgungsrechte aus Betriebsvereinbarung; Erlaßvertrag

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

  • BAG, 12.06.2019 - 1 AZR 154/17

    Anwendung transformierter Normen bei mehreren Betriebsübergängen

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. Februar 2017 - 4 Sa 34/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

    Im Übrigen, somit außerhalb der Fälle der Anwendungsgleichbehandlung, ergibt sich aus Art. 3 Abs. 3 2. Unterabsatz RL 2001/23/EG jedoch, dass ein neuer Kollektivvertrag auch unmittelbar ab dem Zeitpunkt des Übergangs die Arbeitsbedingungen zu ändern vermag (LAG Baden-Württemberg 8. Februar 2017 - 4 Sa 34/16; Sittard/Flockenhaus NZA 2013, 652 ; Winter RdA 2013, 36 ; Willemsen RdA 2012, 291 ; offen lassend: ErfK/Preis 18. Aufl. § 613a Rn.125; Sagan EuZA 2012, 247 ).
  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1339/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

    Im Übrigen, somit außerhalb der Fälle der Anwendungsgleichbehandlung, ergibt sich aus Art. 3 Abs. 3 2. Unterabsatz RL 2001/23/EG jedoch, dass ein neuer Kollektivvertrag auch unmittelbar ab dem Zeitpunkt des Übergangs die Arbeitsbedingungen zu ändern vermag (LAG Baden-Württemberg 8. Februar 2017 - 4 Sa 34/16; Sittard/Flockenhaus NZA 2013, 652; Winter RdA 2013, 36; Willemsen RdA 2012, 291; offen lassend: ErfK/Preis 18. Aufl. § 613a Rn.125; Sagan EuZA 2012, 247).
  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1342/16

    Ablösung einer Betriebsvereinbarung; Besitzstandswahrung in der betrieblichen

    Im Übrigen, somit außerhalb der Fälle der Anwendungsgleichbehandlung, ergibt sich aus Art. 3 Abs. 3 2. Unterabsatz RL 2001/23/EG jedoch, dass ein neuer Kollektivvertrag auch unmittelbar ab dem Zeitpunkt des Übergangs die Arbeitsbedingungen zu ändern vermag (LAG Baden-Württemberg 8. Februar 2017 - 4 Sa 34/16; Sittard/Flockenhaus NZA 2013, 652; Winter RdA 2013, 36; Willemsen RdA 2012, 291; offen lassend: ErfK/Preis 18. Aufl. § 613a Rn.125; Sagan EuZA 2012, 247).
  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

    Im Übrigen, somit außerhalb der Fälle der Anwendungsgleichbehandlung, ergibt sich aus Art. 3 Abs. 3 2. Unterabsatz RL 2001/23/EG jedoch, dass ein neuer Kollektivvertrag auch unmittelbar ab dem Zeitpunkt des Übergangs die Arbeitsbedingungen zu ändern vermag ( LAG Baden-Württemberg 8. Februar 2017 - 4 Sa 34/16 ; Sittard/Flockenhaus NZA 2013, 652; Winter RdA 2013, 36; Willemsen RdA 2012, 291; offen lassend: ErfK/Preis 18. Aufl. § 613a Rn.125; Sagan EuZA 2012, 247).
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