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   LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11 B   

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https://dejure.org/2011,10456
LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11 B (https://dejure.org/2011,10456)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.2011 - 4 Sa 381/11 B (https://dejure.org/2011,10456)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 4 Sa 381/11 B (https://dejure.org/2011,10456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betriebliche Witwenrente - Wirksamkeit einer Altersabstandsklausel in einer Versorgungsordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 BetrAVG; § 1 AGG; § 6 Abs. 1 AGG; § 7 AGG; § 611 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 2 Buchst. a RL 78/2000/EG ; Art. 6 RL 78/2000/EG
    Eine Altersabstandsklausel in der betrieblichen Witwenrente ist aus Gründen sachgerechter Risikobegrenzung wirksam; Wirksamkeit einer Altersabstandsklausel bei der betrieblichen Witwenrente

  • IWW

    BetrAVG
    BetrAVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine Altersabstandsklausel in der betrieblichen Witwenrente ist aus Gründen sachgerechter Risikobegrenzung wirksam; Wirksamkeit einer Altersabstandsklausel bei der betrieblichen Witwenrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersabstandsklausel bei der betrieblichen Witwenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 600
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 457/04

    Wirksamkeit einer Spätehenklausel

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11
    Aus dem Grunde ist er grundsätzlich auch berechtigt, die Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen und damit Gruppen von Arbeitnehmern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen (BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 22; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19; 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4; 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - NZA-RR 2006, 591).

    Diese betreffen nicht nur den Zeitpunkt des Leistungsfalls, sondern auch die Dauer der Leistungserbringung (BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 22; 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - aaO).

    Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, die mit der Hinterbliebenenversorgung verbundenen zusätzlichen Risiken zu begrenzen, um sie besser kalkulierbar zu halten (BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - aaO; 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 - aaO; 27. Juni 2006 - 3 AZR 352/05 (A) - AP § 1b BetrAVG Nr. 6).

    Voraussetzung für die Wirksamkeit einer derartigen Begrenzung ist, dass ein ausreichender Zusammenhang mit einleuchtenden Risikoerwägungen vorliegt (vgl. BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - aaO.).

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01

    Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11
    Aus dem Grunde ist er grundsätzlich auch berechtigt, die Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen und damit Gruppen von Arbeitnehmern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen (BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 22; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19; 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4; 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - NZA-RR 2006, 591).

    Diese betreffen nicht nur den Zeitpunkt des Leistungsfalls, sondern auch die Dauer der Leistungserbringung (BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 22; 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - aaO).

    Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, die mit der Hinterbliebenenversorgung verbundenen zusätzlichen Risiken zu begrenzen, um sie besser kalkulierbar zu halten (BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - aaO; 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 - aaO; 27. Juni 2006 - 3 AZR 352/05 (A) - AP § 1b BetrAVG Nr. 6).

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11
    Nach § 6 Abs. 1 AGG gilt das Gesetz zudem nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für andere Beschäftigte, sondern auch für Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist (BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - AP GG Art. 3 Nr. 317; 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - AP § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung Nr. 26).

    Die Hinterbliebenenversorgung nach dem Betriebsrentengesetz knüpft an das typisierte Versorgungsinteresse des Arbeitnehmers an (BAG 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - AP § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung Nr. 26).

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11
    Bereits in der Rechtssache D. (BAG EuGH - Vorlage 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 - AP D 1 b BetrAVG Nr. 6) habe sich die Unvereinbarkeit einer Altersabstandsklausel mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz angedeutet.

    Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, die mit der Hinterbliebenenversorgung verbundenen zusätzlichen Risiken zu begrenzen, um sie besser kalkulierbar zu halten (BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - aaO; 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 - aaO; 27. Juni 2006 - 3 AZR 352/05 (A) - AP § 1b BetrAVG Nr. 6).

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11
    In einem solchen Fall fehlt es bereits an den tatbestandlichen Voraussetzungen einer mittelbaren Benachteiligung (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 - AP § 3 AGG Nr. 1).

    Bewirken die Vorschriften, Kriterien oder Verfahren wegen des Vorliegens eines sachlichen Rechtfertigungsgrundes nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. b) der Richtlinie deshalb keine mittelbare Diskriminierung, bedarf es keines Rückgriffs auf Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] , aaO; BAG 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 - AP § 3 AGG Nr. 1).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11
    Während eine unmittelbar auf dem Merkmal des Alters beruhende Ungleichbehandlung nur nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG gerechtfertigt werden kann (eine Besonderheit gilt für die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Art. 6 Abs. 2 RL 2000/78/EG), können diejenigen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die mittelbare Diskriminierungen bewirken können, nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. b) RL 2000/78/EG schon der Qualifikation als Diskriminierung entgehen, sofern sie durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 12).

    Bewirken die Vorschriften, Kriterien oder Verfahren wegen des Vorliegens eines sachlichen Rechtfertigungsgrundes nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. b) der Richtlinie deshalb keine mittelbare Diskriminierung, bedarf es keines Rückgriffs auf Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] , aaO; BAG 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 - AP § 3 AGG Nr. 1).

  • BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77

    Versorgungszusage - Generelle Versorgungsgrundsätze - Inhalt des Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11
    Bei einer Altersdifferenz von 20 Jahren ist dies nicht der Fall (im Ergebnis billigend für eine Abstandsklausel von 25 Jahren auch bereits BAG 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - AP § 242 BGB Ruhegehalt Nr. 179; für Verfassungsmäßigkeit dieser Unterscheidung: BVerfG 11. September 1979 - 1 BvR 92/79).
  • BVerfG, 11.09.1979 - 1 BvR 92/79
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11
    Bei einer Altersdifferenz von 20 Jahren ist dies nicht der Fall (im Ergebnis billigend für eine Abstandsklausel von 25 Jahren auch bereits BAG 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - AP § 242 BGB Ruhegehalt Nr. 179; für Verfassungsmäßigkeit dieser Unterscheidung: BVerfG 11. September 1979 - 1 BvR 92/79).
  • BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86

    Anspruch auf betriebliche Witwenpension, wenn die Ehe vor dem Tod des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11
    Aus dem Grunde ist er grundsätzlich auch berechtigt, die Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen und damit Gruppen von Arbeitnehmern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen (BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 22; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19; 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4; 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - NZA-RR 2006, 591).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11
    Es gilt trotz der in § 2 Abs. 2 S. 2 enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentengesetz nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - AP § 2 AGG Nr. 1).
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09

    Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00

    Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 653/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Juni 2011 - 4 Sa 381/11 B - wird, soweit mit ihr die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über den Feststellungsantrag (Antrag zu 1.) angegriffen wird, als unzulässig verworfen.
  • LAG Köln, 25.01.2013 - 4 Sa 1113/11

    Wirksamkeit der Kürzung einer Betriebsrente - Anwendbarkeit des

    Darüber hinaus geht die Kammer im Anschluss an die Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 23.06.2011 (4 Sa 381/11 B - Revision unter dem Aktenzeichen 3 AZR 653/11 anhängig) davon aus, dass das AGG Anwendung findet und unter Beachtung der gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote auszulegen ist.
  • ArbG München, 20.04.2016 - 34 Ca 7847/15

    Streit um die Höhe einer Witwenrente

    Soweit sie das Risiko des zeitlichen Umfangs einer zu gewährenden Hinterbliebenenversorgung durch die Einführung einer Altersabstandsklausel beschränken wollen, ist dies als rechtmäßiges Ziel in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BAG vom 19.12.2000 - 3 AZR 186/2000; LAG Niedersachsen vom 23.06.2011 - 4 Sa 381/11).
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