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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2017 - 4 Sa 389/16   

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https://dejure.org/2017,58786
LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2017 - 4 Sa 389/16 (https://dejure.org/2017,58786)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.12.2017 - 4 Sa 389/16 (https://dejure.org/2017,58786)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 4 Sa 389/16 (https://dejure.org/2017,58786)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2017 - 4 Sa 389/16
    Das Feststellungsinteresse kann in Fällen dieser Art nur verneint werden, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen zu rechnen; es ist nicht erforderlich, dass der Kläger von dem späteren Schaden eine bestimmte Vorstellung hat (BAG v. 19.08.2004 - 8 AZR 349/03 - AP Nr. 4 zu § 104 SGB VII, m. w. N.).

    Die Norm bezieht sich auf alle Haftungsgründe des Bürgerlichen Rechts einschließlich der Gefährdungshaftung (BAG v. 19.08.2004 a. a. O.) und umfasst auch einen etwaigen Schmerzensgeldanspruch.

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2017 - 4 Sa 389/16
    Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls i. S. d. § 104 ff. SGB VII bedeutet, dass sich der Vorsatz (auch dolus eventualis) nicht nur auf die vorsätzliche Herbeiführung des Unfalls, sondern auch auf den konkreten Verletzungserfolg, z. B. auf den Körperschaden oder einen Personenschaden, der zu einer Berufskrankheit geführt hat, beziehen muss (BAG v. 10.10.2002 - 8 AZR 103/02 - AP Nr. 1 zu § 104 SGB VII).
  • BAG, 31.10.1991 - 8 AZR 637/90

    Haftungsprivileg des Unternehmers - Freistellung von der Haftung - Erfordernis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2017 - 4 Sa 389/16
    Dies gilt auch für den bedingten Vorsatz, der von der bewussten Fahrlässigkeit abzugrenzen ist (BAG v. 31.10.1991 - 8 AZR 637/90 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15

    Außerordentliche Kündigung - Handgreiflichkeit gegenüber einer Arbeitskollegin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2017 - 4 Sa 389/16
    Demgemäß besteht ein Wiedereinsetzungsgrund dann, wenn die Partei ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht eingereicht hat (LAG Rheinland-Pfalz v. 14.07.2015 - 6 Sa 22/15 -, juris, m. w. N.).
  • ArbG Köln, 10.10.2018 - 7 Ca 3099/17

    Kann die Kabinenluft im Flugzeug krank machen?

    Bedingt vorsätzlich handelt dagegen, wer den möglicherweise eintretenden Erfolg für den Fall seines Eintritts billigt (vgl. zusätzlich zul. LAG Rheinland-Pfalz 20.12.2017 - 4 Sa 389/16 -, Rn. 32ff.).
  • LAG Hamm, 26.06.2019 - 2 Sa 237/19
    Die Haftungsprivilegierung nach § 105 SGB VII erstreckt sich beim Vorliegen der Voraussetzungen dieser Rechtsnorm nach allgemeiner Ansicht auf alle deliktischen und vertraglichen Haftungsgrundlagen und erfasst auch eine Gefährdungshaftung (vgl. BAG, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 AZR 548/02, juris, Rdnr. 18, 36; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 4 Sa 389/16, juris, Rdnr. 38; BGH, Urteil vom 18.12.2007 - VI ZR 235/06, juris, Rdnr. 27; OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. Januar 2016 - 2 U 82/12, juris, Rdnr. 24; Hollo in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 104 SGB VII Rdnr. 10 f.; Schaub/Koch § 61 Rdnr. 65).
  • LAG Hamm, 06.06.2019 - 2 Sa 237/19

    Haftungsausschluss nach § 105 Abs. 1 SGB VII ; Haftungsprivilegierung nur bei

    Die Haftungsprivilegierung nach § 105 SGB VII erstreckt sich beim Vorliegen der Voraussetzungen dieser Rechtsnorm nach allgemeiner Ansicht auf alle deliktischen und vertraglichen Haftungsgrundlagen und erfasst auch eine Gefährdungshaftung (vgl. BAG, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 AZR 548/02, juris, Rdnr. 18, 36; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 4 Sa 389/16, juris, Rdnr. 38; BGH, Urteil vom 18.12.2007 - VI ZR 235/06, juris, Rdnr. 27; OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. Januar 2016 - 2 U 82/12, juris, Rdnr. 24; Hollo in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 104 SGB VII Rdnr. 10 f.; Schaub/Koch § 61 Rdnr. 65).
  • ArbG Köln, 10.10.2018 - 7 Ca 3743/17

    Kann die Kabinenluft im Flugzeug krank machen?

    Bedingt vorsätzlich handelt dagegen, wer den möglicherweise eintretenden Erfolg für den Fall seines Eintritts billigt (vgl. zusätzlich zul. LAG Rheinland-Pfalz 20.12.2017 - 4 Sa 389/16 -, Rn. 32ff.).
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