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   LAG Hamm, 04.09.1997 - 4 Sa 391/97   

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https://dejure.org/1997,4638
LAG Hamm, 04.09.1997 - 4 Sa 391/97 (https://dejure.org/1997,4638)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.09.1997 - 4 Sa 391/97 (https://dejure.org/1997,4638)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. September 1997 - 4 Sa 391/97 (https://dejure.org/1997,4638)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitigkeit über die Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses eines Raumausstatters; Anspruchsgrundlage für den Zeugnisberichtigungsanspruch; Selbstbindung des Arbeitgebers bei Erteilung eines Zwischenzeugnisses; Verteilung der Darlegungslast und der ...

  • zeugnis-center.de (Leitsatz)

    Grundelemente eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

  • zeugnis-center.de (Leitsatz)

    Zur Frage, aus welchen Grundelementen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Erfordernis einer berufsbildgemäßen

    Zwar war darin - wie geboten (LAG Hamm 4.9.1997 - 4 Sa 391/97 - zu 2.2.2.2. der Gründe, juris) - die Berufsbezeichnung des Klägers mit einzelnen Arbeiten näher bezeichnet ("Maurer/ Maurerpolier ... Maurerarbeiten auf Bauvorhaben ... handwerkliche Aufgaben und Tätigkeiten ... im Rahmen von Bauvorhaben ... in handwerklichen Bereichen").

    Es muss sich auf diese Weise eine gewisse Spiegelbildlichkeit des Aufgabengebiets mit der berufsgemäß auszuführenden Arbeit geben (LAG Hamm 4.9.1997 - 4 Sa 391/97 - zu 2.2.2., 2.2.2.2., 2.2.2.3. der Gründe, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 8 Sa 483/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers - Schadensersatz

    Der Arbeitgeber ist bei der Erstellung des Zeugnisses grundsätzlich in seiner Ausdrucksweise frei (LAG Hamm vom 4.9.1997 - 4 Sa 391/97 - Rn. 99, BAG 29.07.1972, AP BGB 630 Nr. 6).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 3 Ta 162/09

    Anforderungen an die Darstellung des Begehrens im Rahmen des

    Der Arbeitgeber ist bei der Erstellung des Zeugnisses grundsätzlich in seiner Ausdrucksweise frei (LAG Hamm vom 4.9.1997 - 4 Sa 391/97 - zitiert nach JURIS, Rz. 99, BAG vom 29.7.1972, AP BGB 630 Nr. 6).

    Das Zeugnis soll die für das Arbeitszeugnis typischen Verhältnisse nachzeichnen (Müller-Glöge in Erf.Kom. Rz. 20 zu § 109 GewO m.w.N.).Hat ein Arbeitgeber ein Zeugnis erteilt, kann der Arbeitnehmer nicht verlangen, dass seine Formulierungen exakt übernommen werden, wenn die Ersetzung von Worten oder Sätzen mit gleichem Aussagewert begehrt wird und der Arbeitnehmer eine Einzelleistung erwähnt haben will, die für die Gesamtdarstellung unwesentlich ist (vgl. LAG Hamm vom 4.9.1997 - 4 Sa 391/97 - zitiert nach JURIS, Rz. 99).

  • LAG Hamm, 04.12.1997 - 4 Sa 2376/96

    Streitigkeit über den Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses;

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  • LAG Hamm, 02.04.1998 - 4 Sa 1735/97

    Streitigkeit über die Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses;

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  • ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13

    Korrektur eines Zwischenzeugnisses und Entfernung zweier Abmahnungen aus der

    cc) Hinsichtlich der Aufgabenbeschreibung war der Klägerin zuzugeben, dass zu den berufsbildgemäßen Aufgaben zu entsprechen war (LAG Hamm 4.9.1997 - 4 Sa 391/97 - zu 2.2.2.2. der Gründe, juris).
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