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   LAG Brandenburg, 08.12.2004 - 4 Sa 435/04   

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LAG Brandenburg, 08.12.2004 - 4 Sa 435/04 (https://dejure.org/2004,11702)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2004 - 4 Sa 435/04 (https://dejure.org/2004,11702)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 4 Sa 435/04 (https://dejure.org/2004,11702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer in den Kernbereich des Arbeitsvertrags eingreifenden Versetzung; Übertragung einer nicht gleichwertigen Arbeitsaufgabe auf den Arbeitnehmer durch eine Versetzungsklausel; Voraussetzungen der Wahrung billigen Ermessens; Erfordernis der förmlichen ...

  • Judicialis

    GewO § 106; ; BGB § 315; ; ZPO § 929 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 106; BGB § 315; ZPO § 929 Abs. 2
    Keine Parteizustellung der von amts wegen zugestellten Unterlassungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 08.12.2004 - 4 Sa 435/04
    Dies sieht grundsätzlich auch der Bundesgerichtshof so (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1992 - IX ZR 36/92 - NJW 1993, 1076, 1077).

    Nach einer weit verbreiteten Auffassung kann bei Unterlassungsverfügungen vom Erfordernis der Vollziehung überhaupt abgesehen werden, wenn der Antragsgegner dem durch Verkündung oder Amtzustellung wirksam gewordenen Unterlassungsgebot freiwillig nachkommt (vgl. die zahlreichen Nachweise in dem bereits genannte Urteil des BGH v. 22.10.1992, a. a. O., S. 1078).

    Die Meinung, die für eine Vollziehung einer Unterlassungsverfügung die Zustellung im Parteibetrieb fordert, stützt sich insbesondere darauf, dass der Amtzustellung, weil sie vom Gericht veranlasst wird, das "spezifisch vollstreckungsrechtliche Element", dass der Gläubiger tätig wird und seinen Willen kundgibt, von dem Titel Gebrauch zu machen (vgl. u. a. BGH, Urt. v. 22.10.1992, a. a. O., S. 1077), fehle.

  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus LAG Brandenburg, 08.12.2004 - 4 Sa 435/04
    Allerdings hält es der Bundesgerichtshof auch für denkbar, dass die wirksame Vollziehung einer durch Urteil ergangenen und somit von Amts wegen zugestellten Unterlassungsverfügung auch anders als durch Zustellung im Parteibetrieb erfolgen kann (vgl. BGH, Urt. v. 12.04.1989 - IX ZR 148/88 - NJW 1990, 122, 124).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 08.12.2004 - 4 Sa 435/04
    Ob dies geschehen ist, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (vgl. u. a. BAG, Urt. v. 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 - DB 1996, 1931).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 08.12.2004 - 4 Sa 435/04
    Auch auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers wie eine erforderliche Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern hat der Arbeitgeber Rücksicht zu nehmen bzw. diese zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urt. v. 23.09.2004 - 6 AZR 567/03 -).
  • RG, 11.12.1897 - I 104/97

    Einstw; Verfügung; Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 08.12.2004 - 4 Sa 435/04
    Das Reichsgericht hat zu einem Unterlassungsgebot gesagt, ein solcher Richterspruch "vollstrecke sich selbst" (RGZ 40, 383, 384).
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Ihr fehlt - eben weil sie vom Gericht veranlasst wird - das "spezifisch vollstreckungsrechtliche Element", dass der Gläubiger tätig wird und seinen Willen kundgibt, von dem Titel zwangsweise Gebrauch zu machen (BGH 22. Oktober 1992 - IX ZR 36/92 - Rn. 24, BGHZ 120, 73; aA LAG Brandenburg 8. Dezember 2004 - 4 Sa 435/04 - Rn. 70).
  • ArbG Bonn, 10.01.2017 - 6 Ga 52/16

    Zumutbarkeit der Versetzung eines Beschäftigten aufgrund Direktionsrechts;

    Während teilweise ein im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemachter Unterlassungsanspruch als zulässig erachtet wird (vgl. LAG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2004, 4 Sa 435/04) lehnt die Gegenansicht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Anspruch auf Unterlassung einer nicht vertragsgemäßen Beschäftigung im einstweiligen Verfügungsverfahren ab (LAG München, Urteil vom 01.12.2004, 5 Sa 913/04; LAG Köln, Beschluss vom 27.08.2009, 7 Ta 296/09).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 15 TaBVGa 2087/19

    Vollziehung einer Einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren

    Soweit der Betriebsrat meint, eine Zustellung im Wege des Parteibetriebes sei eine unnütze Förmelei, kann er sich zwar auf ältere Rechtsprechung berufen (LAG Brandenburg 08.12.2004 - 4 Sa 435/04), doch kann hieran angesichts der Rechtsprechung des BAG nicht festgehalten werden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 7 Ta 2696/10

    Einstweilige Verfügung

    Diese genügt für die Vollziehung nicht, weil ihr - da vom Gericht veranlasst - das "spezifisch-vollstreckungsrechtliche Element" fehlt, dass der Gläubiger tätig wird und seinen Willen kundgibt, von dem Titel zwangsweise Gebrauch zu machen (BAG v. 18.09.2007 - 9 AZR 672/06 a.a.O.; BGH v. 22.10.1992 - IX ZR 36/92 a.a.O.; OLG Oldenburg 14.09.210 1 W 40/10; LAG Frankfurt v. 20.02.1990 - 5 TaBVGa 171/89; Germelmann ArbGG 7. Aufl. 2009 § 85 Rz. 46, Natter/Groß ArbGG 1. Aufl. 2010 § 85 Rz. 71; aA LAG Brandenburg 8.12.2004 - 4 Sa 435/04; LAG Berlin vom 12.11.2003 - 3 Ta 2142/03 in juris).
  • ArbG Düsseldorf, 27.05.2008 - 10 Ca 977/08

    Antragsfassung bei Streit über die Wirksamkeit einer Versetzung

    Während - im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes - ein entsprechender Unterlassungsanspruch ohne nähere Begründung bejaht wird, wenn die Zuweisung der Tätigkeit nicht billigem Ermessen entspricht (vgl. LAG Brandenburg, 08.12.2004, 4 Sa 435/04, zitiert nach Juris), wird von einigen Landesarbeitsgerichten (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2006, 1 Sa 51/06 zitiert nach Juris, unter Berufung auf LAG München 01.12.2004, 5 Sa 913/04, NZA-RR 2005, 354) das Vorliegen eines selbständigen, klagbaren Anspruchs im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB auf Unterlassen einer nicht vertragsgemäßen Beschäftigung bzw. Arbeitgeberweisung verneint.
  • ArbG Rostock, 26.06.2007 - 1 Ga 12/07

    Einstweilige Verfügung gegen arbeitsvertragswidrige Versetzung

    Streitigkeiten über die Ausübung des Direktionsrechts können den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigen (LAG Sachsen, Urteil vom 08.03.1996 - 3 Sa 77/96 - NZA-RR 1997, 4; LAG Hessen, Urteil vom 05.12.2002 - 5 SaGa 1623/02 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.10.2003 - 6 Sa 871/03 - LAG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2004 - 4 Sa 435/04 -).  .
  • ArbG Rostock, 26.06.2007 - 1 Ga 13/07

    Einstweilige Verfügung gegen arbeitsvertragswidrige Versetzung

    Streitigkeiten über die Ausübung des Direktionsrechts können den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigen (LAG Sachsen, Urteil vom 08.03.1996 - 3 Sa 77/96 - NZA-RR 1997, 4; LAG Hessen, Urteil vom 05.12.2002 - 5 SaGa 1623/02 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.10.2003 - 6 Sa 871/03 - LAG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2004 - 4 Sa 435/04 -).  .
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