Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2015 - 4 Sa 451/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- LAG Schleswig-Holstein
Zeitzuschlag, Feiertagszuschlag, Schichtarbeit, Dienstplan, Freizeitausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 25.11.2014 - 4 Ca 2105b/14
- LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2015 - 4 Sa 451/14
- BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 465/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 410/12
Vergütung und Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2015 - 4 Sa 451/14
Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.08.2013 (5 AZR 410/12), dassich auf eine gleichlautende tarifliche Regelung beziehe.Eine Minderung der Soll-Arbeitszeit führt zu vergüteter Freizeit (BAG, Urteil vom 21.08.2013 - 5 AZR 410/12 -, zitiert nach jurisRn. 15).
Diese Regelung unterscheidet sich von jener in § 49 Abs. 2 TVöD-BT-K, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 09.07.2008 - 5 AZR 902/07- und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.08.2013 - 5 AZR 410/12 - (gleich lautende Regelung im TV-KAH) zugrunde lag.
- BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 902/07
Höhe des Feiertagszuschlags
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2015 - 4 Sa 451/14
Ein Freizeitausgleich kann nur durch Reduzierung der Arbeitszeit erfolgen (BAG, Urteil vom 09.07.2008 - 5 AZR 902/07 -, zitiert nach jurisRn. 15).Diese Protokollerklärung begründet keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Freizeitausgleich, sondern dient der Klarstellung und dem Beweis (BAG, Urteil vom 9.7.2008 - 5 AZR 902/07 -, zitiert nach jurisRn. 20).
Diese Regelung unterscheidet sich von jener in § 49 Abs. 2 TVöD-BT-K, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 09.07.2008 - 5 AZR 902/07- und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.08.2013 - 5 AZR 410/12 - (gleich lautende Regelung im TV-KAH) zugrunde lag.
- BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 465/15
Feiertagszuschlag - Ausweisung des Freizeitausgleichs im Dienstplan
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 2. Juli 2015 - 4 Sa 451/14 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.