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   LAG München, 29.09.2011 - 4 Sa 452/11   

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https://dejure.org/2011,14316
LAG München, 29.09.2011 - 4 Sa 452/11 (https://dejure.org/2011,14316)
LAG München, Entscheidung vom 29.09.2011 - 4 Sa 452/11 (https://dejure.org/2011,14316)
LAG München, Entscheidung vom 29. September 2011 - 4 Sa 452/11 (https://dejure.org/2011,14316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Elternzeit als Beschäftigungszeit - Gruppenstufenzugehörigkeit - ERTV der Deutschen Telekom

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Elternzeit bei der Stufenvorrückung in den Tarifwerken der Deutschen Telekom AG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Elternzeit bei der Stufenvorrückung in den Tarifwerken der Deutschen Telekom AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08

    Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten -

    Auszug aus LAG München, 29.09.2011 - 4 Sa 452/11
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob bei engerer Auslegung des Begriffs der "Gruppenstufenzugehörigkeit" = "Beschäftigungszeit" in § 11 ERTV als Zeitraum tatsächlicher, aktiver, Tätigkeitsausübung gemäß der Rechtsansicht des Arbeitsgerichts und der Beklagten dies einen Verstoß gegen Art. 6 GG oder gegen das europarechtliche Verbot einer auch mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Art. 141 EG) darstellen würde, wie dies der Kläger ebenfalls - hilfsweise - geltend macht - was die bisherige ständige Rechtsprechung des BAG in einem solchen Fall jedoch abgelehnt hat (vgl. nur BAG, U. v. 20.04.2010, 3 AZR 370/08, NZA 2010, S. 1188 f - Rzn. 26 f - BAG, U. v. 21.05.2008, 5 AZR 187/07, NZA 2008, S. 955 f - Rzn. 12 f - BAG, U. v. 26.11.2003, 4 AZR 693/02, ZTR 2004, S. 426 f, jeweils m. w. N.).

    Weiter kann offen bleiben, ob in diesem Fall jedenfalls eine "analoge" Anwendung des § 6 Abs. 4 Satz 2 ArbPlSchG - vgl. auch § 14a Abs. 2 Satz 2 ArbPlSchG - geboten wäre, wie der Kläger weiter meint, oder, bereits mangels hierfür notwendiger Regelungslücke, eine solche Analogie von vornherein ausscheiden müsste, wie das Arbeitsgericht angenommen hat, bzw. der entscheidende, rechtfertigende, Unterschied zum vorliegenden Sachverhalt jedenfalls dann darin läge, weil - wie die Beklagte unter wörtlicher Übernahme der einschlägigen Rechtsprechung des BAG, das diese Frage dort allerdings ausdrücklich offen gelassen hat (U. v. 20.04.2010, 3 AZR 370/08, aaO - Rz. 35 -), argumentiert - der Grundwehr- oder Zivildienst auf gesetzlichem Zwang beruhe (beruht habe), während die Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub/Elternzeit hinsichtlich deren "Ob" und deren "Wie" sowie deren "Wer" von der Entscheidung und den persönlichen Umständen der betreffenden Eltern abhänge.

  • BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 693/02

    Cockpitpersonal - Mehrflugstundenvergütung und Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG München, 29.09.2011 - 4 Sa 452/11
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob bei engerer Auslegung des Begriffs der "Gruppenstufenzugehörigkeit" = "Beschäftigungszeit" in § 11 ERTV als Zeitraum tatsächlicher, aktiver, Tätigkeitsausübung gemäß der Rechtsansicht des Arbeitsgerichts und der Beklagten dies einen Verstoß gegen Art. 6 GG oder gegen das europarechtliche Verbot einer auch mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Art. 141 EG) darstellen würde, wie dies der Kläger ebenfalls - hilfsweise - geltend macht - was die bisherige ständige Rechtsprechung des BAG in einem solchen Fall jedoch abgelehnt hat (vgl. nur BAG, U. v. 20.04.2010, 3 AZR 370/08, NZA 2010, S. 1188 f - Rzn. 26 f - BAG, U. v. 21.05.2008, 5 AZR 187/07, NZA 2008, S. 955 f - Rzn. 12 f - BAG, U. v. 26.11.2003, 4 AZR 693/02, ZTR 2004, S. 426 f, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 187/07

    Nichtberücksichtigung von Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG München, 29.09.2011 - 4 Sa 452/11
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob bei engerer Auslegung des Begriffs der "Gruppenstufenzugehörigkeit" = "Beschäftigungszeit" in § 11 ERTV als Zeitraum tatsächlicher, aktiver, Tätigkeitsausübung gemäß der Rechtsansicht des Arbeitsgerichts und der Beklagten dies einen Verstoß gegen Art. 6 GG oder gegen das europarechtliche Verbot einer auch mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Art. 141 EG) darstellen würde, wie dies der Kläger ebenfalls - hilfsweise - geltend macht - was die bisherige ständige Rechtsprechung des BAG in einem solchen Fall jedoch abgelehnt hat (vgl. nur BAG, U. v. 20.04.2010, 3 AZR 370/08, NZA 2010, S. 1188 f - Rzn. 26 f - BAG, U. v. 21.05.2008, 5 AZR 187/07, NZA 2008, S. 955 f - Rzn. 12 f - BAG, U. v. 26.11.2003, 4 AZR 693/02, ZTR 2004, S. 426 f, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG München, 29.09.2011 - 4 Sa 452/11
    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. zuletzt etwa BAG, U. v. 22.04.2010, 6 AZR 962/08, jetzt in NZA 2011, S. 1293 f - Rz. 17, m.w.N. -) den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09

    Stufenzuordnung - Begriff der Beschäftigungszeit

    Auszug aus LAG München, 29.09.2011 - 4 Sa 452/11
    Ebenso definiert etwa § 19 BAT die "Beschäftigungszeit" als die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in rein formalem Sinn zurückgelegte Vertragszeit (vgl., zu einer anderen Bestimmung des öffentlichen Dienstes, auch BAG, U. v. 27.01.2011, 6 AZR 590/09, ZTR 2011, S. 369 f - Rzn. 14 f, m. w. N. -).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus LAG München, 29.09.2011 - 4 Sa 452/11
    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist dieser Begriff damit nicht auf aktives Tun beschränkt, sondern kann im ersteren Sinn auch einen formalen Vertragszustand beschreiben (vgl. etwa, im Zusammenhang mit einer anderen tariflichen Regelung, BAG, U. v. 17.05.2011, 9 AZR 197/10, jetzt in ZTR 2011, S. 605 f - Rzn. 17 f, m. w. N. -).
  • BGH, 11.02.2004 - IV ZR 52/02

    Berücksichtigung von in der ehemaligen DDR zurückgelegten Dienstzeiten in der

    Auszug aus LAG München, 29.09.2011 - 4 Sa 452/11
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob bei engerer Auslegung des Begriffs der "Gruppenstufenzugehörigkeit" = "Beschäftigungszeit" in § 11 ERTV als Zeitraum tatsächlicher, aktiver, Tätigkeitsausübung gemäß der Rechtsansicht des Arbeitsgerichts und der Beklagten dies einen Verstoß gegen Art. 6 GG oder gegen das europarechtliche Verbot einer auch mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Art. 141 EG) darstellen würde, wie dies der Kläger ebenfalls - hilfsweise - geltend macht - was die bisherige ständige Rechtsprechung des BAG in einem solchen Fall jedoch abgelehnt hat (vgl. nur BAG, U. v. 20.04.2010, 3 AZR 370/08, NZA 2010, S. 1188 f - Rzn. 26 f - BAG, U. v. 21.05.2008, 5 AZR 187/07, NZA 2008, S. 955 f - Rzn. 12 f - BAG, U. v. 26.11.2003, 4 AZR 693/02, ZTR 2004, S. 426 f, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12

    Verzögerung des Stufenaufstiegs durch die Inanspruchnahme von Elternzeit

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. September 2011 - 4 Sa 452/11 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
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