Rechtsprechung
   LAG München, 24.09.2015 - 4 Sa 473/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,70331
LAG München, 24.09.2015 - 4 Sa 473/15 (https://dejure.org/2015,70331)
LAG München, Entscheidung vom 24.09.2015 - 4 Sa 473/15 (https://dejure.org/2015,70331)
LAG München, Entscheidung vom 24. September 2015 - 4 Sa 473/15 (https://dejure.org/2015,70331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,70331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung: Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle von Änderungsvereinbarungen (BayernLB)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • ArbG München, 04.03.2015 - 37 Ca 14809/13

    Betriebliche Altersversorgung: AGB-Kontrolle von Änderungsvereinbarungen

    Auszug aus LAG München, 24.09.2015 - 4 Sa 473/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 4. März 2015 - 37 Ca 14809/13 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Klagepartei wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 04.03.2015, AZ: 37 Ca 14809/13, aufgehoben.

  • ArbG München, 13.03.2015 - 33 Ca 14749/13

    AGB-Kontrolle, überraschende Klausel, Anfechtung, Änderung einer

    Auszug aus LAG München, 24.09.2015 - 4 Sa 473/15
    Das von der Klagepartei unterzeichnete "Angebot zur Überführung" habe sich nur auf die betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Unterstützungskasse bezogen und von der Klagepartei redlicher Weise auch nur auf diesen Vertragsgegenstand beschränkt verstanden werden können, wie das Arbeitsgericht München nunmehr durch Urteile der 33. Kammer (33 Ca 14749/13) entschieden habe.

    Bereits auf der Grundlage des unmittelbaren Wortlauts dieser Dokumente/Erklärungen argumentieren zu wollen, dies hätte nicht die Ablösung/Umstellung des bisherigen beamtenähnlichen Versorgungssystems insgesamt, sondern lediglich dessen erste Stufe betreffen sollen - wie dies auch die 33. Kammer des Arbeitsgerichts München in ihrem Urteil vom 13.03.2015 (33 Ca 14749/13), das die Klagepartei umfänglich wörtlich zitiert, annehmen will -, ist nach Auffassung der Berufungskammer deshalb mindestens unnachvollziehbar, wenn, nach allem, nicht an der Grenze zum Abwegigen.

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12

    Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"

    Auszug aus LAG München, 24.09.2015 - 4 Sa 473/15
    Eine Klausel muss im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Klauselverwenders so klar und präzise wie möglich umschreiben und darf hiernach keine vermeidbaren Unklarheiten enthalten und Spielräume eröffnen (BAG, zuletzt etwa U. v. 30.09.2014, 3 AZR 930/12, NZA 2015, S. 231 f - Rz. 20, m. w. N. -).
  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 788/13

    Ordentliche Kündigung - Klageverzicht

    Auszug aus LAG München, 24.09.2015 - 4 Sa 473/15
    Die Unangemessenheit beurteilt sich auch insoweit nach einem generellen und typisierenden, vom Einzelfall losgelösten Maßstab unter Berücksichtigung von Gegenstand, Zweck und Eigenart des jeweiligen Geschäfts innerhalb der beteiligten Verkehrskreise (vgl. nur BAG, U. v. 25.09.2014, 2 AZR 788/13, NZA 2015, S. 350 f - Rz. 23, m. w. N. -).
  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

    Auszug aus LAG München, 24.09.2015 - 4 Sa 473/15
    Hat das erstinstanzliche Gericht seine Entscheidung auf mehrere, voneinander unabhängige, das Urteil selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung das Urteil in allen diesen Punkten angreifen und deshalb für jede der mehreren, rechtlich selbständig tragenden Erwägungen darlegen, warum diese nach Auffassung des Berufungsführers die Entscheidung nicht rechtfertigten - andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (ständ. Rspr., vgl. zuletzt etwa BAG, U. v. 19.02.2013, 9 AZR 543/11, FA 2013, S. 205 f, und Juris - Rz. 14 - BAG, U. v. 16.05.2012, 4 AZR 245/10, NZA-2012, S. 599 f - Rz. 11 f - BAG, U. v. 15.03.2011, 9 AZR 813/09, NZA 2011, S. 767 f - Rz. 11, m. w. N. zur einschlägigen Rechtsprechung - siehe auch BGH, B. v. 27.01.2015, VI ZB 40/14, MDR 2015, S. 416 f - Rz. 7 - damit übereinstimmend die ständ. Rspr. des LAG München, etwa U. v. 24.02.2015, 9 Sa 1212/13 - I./S. 14 f d Gr. - U. v. 17.02.2014, 11 Sa 661/14 - S. 8 f d. Gr. - U. v. 22.11.2012, 2 Sa 43/12; U. v. 12.10.2012, 8 Sa 1054/11; U. v. 17.04.2012, 6 Sa 1059/11, u.a.; so auch zahlreiche Urteile der erkennenden Berufungskammer; sh.
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 796/11

    Invaliditätsversorgung - Mindestaltersgrenze

    Auszug aus LAG München, 24.09.2015 - 4 Sa 473/15
    a) Wie die Beklagte unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des BAG (zuletzt etwa U. v. 12.08.2014, 3 AZR 492/12, bislang: Juris - Rz. 40 - ebenso z. B. BAG, U. v. 10.12.2013, 3 AZR 796/11, NZA 2015, S. 50 f - Rz. 11 -, jeweils m. w. N) zu treffend ausgeführt hat, sind vorformulierte Vertragsbedingungen wie hier (§§ 305 Abs. 1, 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB) nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen, nicht diejenigen des konkreten, individuellen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind; von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind weiter der von den Parteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten.
  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus LAG München, 24.09.2015 - 4 Sa 473/15
    Hat das erstinstanzliche Gericht seine Entscheidung auf mehrere, voneinander unabhängige, das Urteil selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung das Urteil in allen diesen Punkten angreifen und deshalb für jede der mehreren, rechtlich selbständig tragenden Erwägungen darlegen, warum diese nach Auffassung des Berufungsführers die Entscheidung nicht rechtfertigten - andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (ständ. Rspr., vgl. zuletzt etwa BAG, U. v. 19.02.2013, 9 AZR 543/11, FA 2013, S. 205 f, und Juris - Rz. 14 - BAG, U. v. 16.05.2012, 4 AZR 245/10, NZA-2012, S. 599 f - Rz. 11 f - BAG, U. v. 15.03.2011, 9 AZR 813/09, NZA 2011, S. 767 f - Rz. 11, m. w. N. zur einschlägigen Rechtsprechung - siehe auch BGH, B. v. 27.01.2015, VI ZB 40/14, MDR 2015, S. 416 f - Rz. 7 - damit übereinstimmend die ständ. Rspr. des LAG München, etwa U. v. 24.02.2015, 9 Sa 1212/13 - I./S. 14 f d Gr. - U. v. 17.02.2014, 11 Sa 661/14 - S. 8 f d. Gr. - U. v. 22.11.2012, 2 Sa 43/12; U. v. 12.10.2012, 8 Sa 1054/11; U. v. 17.04.2012, 6 Sa 1059/11, u.a.; so auch zahlreiche Urteile der erkennenden Berufungskammer; sh.
  • LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage, Verzichtserklärung, Auslegung,

    Auszug aus LAG München, 24.09.2015 - 4 Sa 473/15
    Die Auslegung des "Umstellungsvertrages" - des von der Klagepartei angenommen "Angebots zur Überführung" seitens der Beklagten - ergibt nicht, dass dieses Angebot sich nur auf die Regelungen "der Versorgungskasse I" - betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Unterstützungskasse auf der ersten Stufe der beamtenähnlichen Versorgungsregelung alten Zuschnitts - bezogen hätte, nicht jedoch auf das beamtenähnliche Versorgungsrecht insgesamt (so auch die bereits zahlreich vorliegenden Entscheidungen des LAG München in Parallelverfahren, etwa: U. v. 05.08.2015, 11 Sa 366/15 - II. 1. a/S.33 f d. Gr. - U. v. 06.08.2015, 3 Sa 254/15 - II. 3. b/S. 29 f d. G. - u.a.).
  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an

    Auszug aus LAG München, 24.09.2015 - 4 Sa 473/15
    a) Wie die Beklagte unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des BAG (zuletzt etwa U. v. 12.08.2014, 3 AZR 492/12, bislang: Juris - Rz. 40 - ebenso z. B. BAG, U. v. 10.12.2013, 3 AZR 796/11, NZA 2015, S. 50 f - Rz. 11 -, jeweils m. w. N) zu treffend ausgeführt hat, sind vorformulierte Vertragsbedingungen wie hier (§§ 305 Abs. 1, 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB) nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen, nicht diejenigen des konkreten, individuellen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind; von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind weiter der von den Parteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten.
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG München, 24.09.2015 - 4 Sa 473/15
    Hat das erstinstanzliche Gericht seine Entscheidung auf mehrere, voneinander unabhängige, das Urteil selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung das Urteil in allen diesen Punkten angreifen und deshalb für jede der mehreren, rechtlich selbständig tragenden Erwägungen darlegen, warum diese nach Auffassung des Berufungsführers die Entscheidung nicht rechtfertigten - andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (ständ. Rspr., vgl. zuletzt etwa BAG, U. v. 19.02.2013, 9 AZR 543/11, FA 2013, S. 205 f, und Juris - Rz. 14 - BAG, U. v. 16.05.2012, 4 AZR 245/10, NZA-2012, S. 599 f - Rz. 11 f - BAG, U. v. 15.03.2011, 9 AZR 813/09, NZA 2011, S. 767 f - Rz. 11, m. w. N. zur einschlägigen Rechtsprechung - siehe auch BGH, B. v. 27.01.2015, VI ZB 40/14, MDR 2015, S. 416 f - Rz. 7 - damit übereinstimmend die ständ. Rspr. des LAG München, etwa U. v. 24.02.2015, 9 Sa 1212/13 - I./S. 14 f d Gr. - U. v. 17.02.2014, 11 Sa 661/14 - S. 8 f d. Gr. - U. v. 22.11.2012, 2 Sa 43/12; U. v. 12.10.2012, 8 Sa 1054/11; U. v. 17.04.2012, 6 Sa 1059/11, u.a.; so auch zahlreiche Urteile der erkennenden Berufungskammer; sh.
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • LAG München, 05.08.2015 - 11 Sa 366/15

    Versorgungsrecht; Verzicht; Anfechtung; AGB; unangemessene Benachteiligung;

  • BAG, 23.05.2017 - 3 AZR 172/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. September 2015 - 4 Sa 473/15 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht