Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 4 Sa 474/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- openjur.de
§§ 626 Abs. 1, 314 Abs. 2 BGB
Fristlose Kündigung, Beleidigung, Arschloch, Repräsentant eines Kunden - LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, schwerwiegende, Beleidigung, Kundenbeleidigung, Repräsentant, "Arschloch", Verhältnismäßigkeit, Abmahnung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung eines Kundenmitarbeiters bei Unkenntnis über dessen Funktion im Kundenbetrieb
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kundenbeleidigung - fristlose Kündigung
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Beleidigung eines unerkannten Kundenmitarbeiters rechtfertigt keine Kündigung
- Betriebs-Berater
Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung
- arbeitsrecht-hessen.de
Beleidigung eines unerkannten Kundenmitarbeiters rechtfertigt keine Kündigung
- hensche.de
Beleidigung, Kündigung: Fristlos, Kündigung: Verhaltensbedingt
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Nicht jede Beleidigung rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 314 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1
Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung eines Kundenmitarbeiters bei Unkenntnis über dessen Funktion im Kundenbetrieb - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Nicht jede Beleidigung rechtfertigt immer eine außerordentliche Kündigung.
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Arschloch ist kein Kündigungsgrund oder: Nicht jede Beleidigung rechtfertigt eine fristlose Kündigung
- heise.de (Pressemeldung, 26.10.2010)
Beleidigung eines Kunden ist kein Kündigungsgrund
- lto.de (Kurzinformation)
Nicht jede Beleidigung rechtfertigt Kündigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kunden als Arschloch bezeichnet - Kündigung?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Aus dem Weg, du Arsch" - Lkw-Fahrer beleidigt Mitarbeiter eines Kunden - fristlose Kündigung ist unwirksam
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kündigung nicht immer rechtens nach Fäkaltiraden
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Nicht jede Beleidigung rechtfertigt eine Kündigung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 25.10.2010)
Kündigung nicht immer rechtens nach Fäkaltiraden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beleidigung eines Kunden als "Arschloch" rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beleidigung eines Kunden als "Arschloch" rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beleidigung eines Kunden als "Arschloch" rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine fristlose Kündigung trotz mehrfacher Beleidigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beleidigung eines Kundenvertreters als "Arschloch" rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung - Auch bei erheblichem Verstoß gegen Pflichten aus Arbeitsverhältnis ist Abmahnung mitunter ausreichend
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kündigung wegen Beleidigungen unwirksam
Besprechungen u.ä. (2)
- faz.net (Entscheidungsbesprechung)
Arschloch
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Beleidigung von Kunden des Arbeitgebers berechtigt nicht stets zur außerordentlichen Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 28.10.2009 - 1 Ca 511b/09
- LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 4 Sa 474/09
Papierfundstellen
- BB 2010, 2956
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 4 Sa 474/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des zuständigen Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil v. 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 -, zitiert nach JURIS Rn. 23) können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den beziehungsweise die Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen.Auch eine einmalige Ehrverletzung ist im Übrigen kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (BAG, Urteil v. 10.01.2002 - 2 AZR 418/01 - BAG, Urteil v. 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 -).
Das Bundesarbeitsgericht hat daher darauf hingewiesen, (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - zitiert nach JURIS Rn. 28) dass der Arbeitgeber in dem dortigen Fall den Kläger vor Ausspruch der Kündigung nicht abmahnen musste, weil aufgrund der vielfältigen groben Beleidigungen zahlreicher Vorgesetzter und Kollegen der Kläger nicht ernsthaft damit rechnen konnte, die Arbeitgeberin werde sein Verhalten tolerieren.
- LAG Hamm, 24.07.2008 - 8 Sa 632/08
Kündigung; verhaltensbedingte Gründe; Beleidigung des Vorgesetzten; Abmahnung; …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 4 Sa 474/09
Auch das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einem Urteil vom 24.07.2008 (LAG Hamm, 8 Sa 632/08 -, zitiert nach JURIS Rn. 28) die Beleidigung eines Vorgesetzten als "Rassistenarschloch" zwar als an sich geeigneten wichtigen Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB angesehen, die Kündigung aber dennoch für unwirksam erklärt, weil sie - trotz der Schwere der Pflichtverletzung - wegen der Einmaligkeit des Vorfalles unverhältnismäßig gewesen sei. - LAG Düsseldorf, 10.12.2008 - 12 Sa 1190/08
Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 4 Sa 474/09
Hinzuweisen ist insoweit auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil v. 10.12.2008 - 12 Sa 1190/08 -, zitiert nach JURIS), wo das Gericht den von einem Arbeitnehmer gegenüber dem Gruppenleiter geäußerten Satz "Beweg doch selber deinen Arsch, du bist auch ein faules Schwein", als ein erst- und einmaliges Augenblicksversagen ansah, welches nicht mit einer Kündigung, sondern mit einer Abmahnung zu sanktionieren sei. - BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 4 Sa 474/09
Auch eine einmalige Ehrverletzung ist im Übrigen kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (BAG, Urteil v. 10.01.2002 - 2 AZR 418/01 - BAG, Urteil v. 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 -).