Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 4 Sa 474/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- openjur.de
§§ 626 Abs. 1, 314 Abs. 2 BGB
Fristlose Kündigung, Beleidigung, Arschloch, Repräsentant eines Kunden - LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, schwerwiegende, Beleidigung, Kundenbeleidigung, Repräsentant, "Arschloch", Verhältnismäßigkeit, Abmahnung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung eines Kundenmitarbeiters bei Unkenntnis über dessen Funktion im Kundenbetrieb
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kundenbeleidigung - fristlose Kündigung
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Beleidigung eines unerkannten Kundenmitarbeiters rechtfertigt keine Kündigung
- Betriebs-Berater
Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung
- arbeitsrecht-hessen.de
Beleidigung eines unerkannten Kundenmitarbeiters rechtfertigt keine Kündigung
- hensche.de
Beleidigung, Kündigung: Fristlos, Kündigung: Verhaltensbedingt
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Nicht jede Beleidigung rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 314 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1
Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung eines Kundenmitarbeiters bei Unkenntnis über dessen Funktion im Kundenbetrieb - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Nicht jede Beleidigung rechtfertigt immer eine außerordentliche Kündigung.
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Arschloch ist kein Kündigungsgrund oder: Nicht jede Beleidigung rechtfertigt eine fristlose Kündigung
- heise.de (Pressemeldung, 26.10.2010)
Beleidigung eines Kunden ist kein Kündigungsgrund
- lto.de (Kurzinformation)
Nicht jede Beleidigung rechtfertigt Kündigung
- lto.de (Kurzinformation)
Nicht jede Beleidigung rechtfertigt Kündigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kunden als Arschloch bezeichnet - Kündigung?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Aus dem Weg, du Arsch" - Lkw-Fahrer beleidigt Mitarbeiter eines Kunden - fristlose Kündigung ist unwirksam
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Beleidigung Kundenvertreter - fristlose Kündigung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kündigung nicht immer rechtens nach Fäkaltiraden
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Nicht jede Beleidigung rechtfertigt eine Kündigung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 25.10.2010)
Kündigung nicht immer rechtens nach Fäkaltiraden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beleidigung eines Kunden als "Arschloch" rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beleidigung eines Kunden als "Arschloch" rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beleidigung eines Kunden als "Arschloch" rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine fristlose Kündigung trotz mehrfacher Beleidigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beleidigung eines Kundenvertreters als "Arschloch" rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung - Auch bei erheblichem Verstoß gegen Pflichten aus Arbeitsverhältnis ist Abmahnung mitunter ausreichend
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kündigung wegen Beleidigungen unwirksam
Besprechungen u.ä. (2)
- faz.net (Entscheidungsbesprechung)
Arschloch
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Beleidigung von Kunden des Arbeitgebers berechtigt nicht stets zur außerordentlichen Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 28.10.2009 - 1 Ca 511b/09
- LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 4 Sa 474/09
Papierfundstellen
- BB 2010, 2956