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   LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 4 Sa 474/09   

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https://dejure.org/2010,3921
LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 4 Sa 474/09 (https://dejure.org/2010,3921)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.04.2010 - 4 Sa 474/09 (https://dejure.org/2010,3921)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. April 2010 - 4 Sa 474/09 (https://dejure.org/2010,3921)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de

    §§ 626 Abs. 1, 314 Abs. 2 BGB
    Fristlose Kündigung, Beleidigung, Arschloch, Repräsentant eines Kunden

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, schwerwiegende, Beleidigung, Kundenbeleidigung, Repräsentant, "Arschloch", Verhältnismäßigkeit, Abmahnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung eines Kundenmitarbeiters bei Unkenntnis über dessen Funktion im Kundenbetrieb

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kundenbeleidigung - fristlose Kündigung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Beleidigung eines unerkannten Kundenmitarbeiters rechtfertigt keine Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Beleidigung eines unerkannten Kundenmitarbeiters rechtfertigt keine Kündigung

  • hensche.de

    Beleidigung, Kündigung: Fristlos, Kündigung: Verhaltensbedingt

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nicht jede Beleidigung rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1
    Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung eines Kundenmitarbeiters bei Unkenntnis über dessen Funktion im Kundenbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Nicht jede Beleidigung rechtfertigt immer eine außerordentliche Kündigung.

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Arschloch ist kein Kündigungsgrund oder: Nicht jede Beleidigung rechtfertigt eine fristlose Kündigung

  • heise.de (Pressemeldung, 26.10.2010)

    Beleidigung eines Kunden ist kein Kündigungsgrund

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Beleidigung rechtfertigt Kündigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Beleidigung rechtfertigt Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kunden als Arschloch bezeichnet - Kündigung?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Aus dem Weg, du Arsch" - Lkw-Fahrer beleidigt Mitarbeiter eines Kunden - fristlose Kündigung ist unwirksam

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Beleidigung Kundenvertreter - fristlose Kündigung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kündigung nicht immer rechtens nach Fäkaltiraden

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Beleidigung rechtfertigt eine Kündigung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 25.10.2010)

    Kündigung nicht immer rechtens nach Fäkaltiraden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beleidigung eines Kunden als "Arschloch" rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beleidigung eines Kunden als "Arschloch" rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beleidigung eines Kunden als "Arschloch" rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung trotz mehrfacher Beleidigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beleidigung eines Kundenvertreters als "Arschloch" rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung - Auch bei erheblichem Verstoß gegen Pflichten aus Arbeitsverhältnis ist Abmahnung mitunter ausreichend

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Beleidigungen unwirksam

Besprechungen u.ä. (2)

  • faz.net (Entscheidungsbesprechung)

    Arschloch

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beleidigung von Kunden des Arbeitgebers berechtigt nicht stets zur außerordentlichen Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2956
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