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   LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13   

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LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13 (https://dejure.org/2013,82754)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2013 - 4 Sa 474/13 (https://dejure.org/2013,82754)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 4 Sa 474/13 (https://dejure.org/2013,82754)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die in § 23 Abs. 1 KSchG geregelten betrieblichen Geltungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes vorliegen (BAG, Urteil vom 26.06.2008 - 2 AZR 264/07 = DB 2008, 2311 f; BAG, Urteil vom 24.02.2005 - 2 AZR 373/03 = NZA 2005, 764 ff.).

    Der Arbeitgeber muss dann nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen erklären, welche rechtserheblichen Umstände gegen den Sachvortrag des Arbeitnehmers sprechen (BAG, Urteil vom 26.06.2008 a. a. O.; BAG, Urteil vom 15.03.2001 - 2 AZR 151/00 = NZA 2001, 831 ff.).

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
    Mit einer Wiederholung dieser Gründe zur Stützung einer späteren Kündigung ist der Arbeitgeber ausgeschlossen (BAG, Urteil vom 20.12.2012 - 2 AZR 867/11 = NZA 2013, 1003 ff.; BAG, Urteil vom 06.09.2012 - 2 AZR 372/11 = EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 30).

    Hat sich dieser wesentlich geändert, darf der Arbeitgeber ein weiteres Mal kündigen (BAG, Urteil vom 20.12.2012 a. a. O.; BAG, Urteil vom 26.11.2009 - 2 AZR 272/08 = NZA 2010, 628 ff).

  • LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
    Die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten wurde vom Landesarbeitsgericht Hamm (2 Sa 920/12) durch Urteil vom 28.11.2012 rechtskräftig zurückgewiesen.

    Dabei handelt es sich um einen gegenüber der Kündigung vom 27.09.2011 anderen Lebenssachverhalt, sodass die Beklagte nicht durch die Entscheidung des LAG Hamm vom 28.11.2012 in dem Verfahren 2 Sa 920/12 gehindert war, der Klägerin erneut zu kündigen.

  • ArbG Minden, 30.01.2013 - 3 Ca 960/12

    Anwendbarkeit des KSchG, gemeinsamer Betrieb, unternehmerische Zusammenarbeit,

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 30.01.2013 - 3 Ca 960/12 - abgeändert.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 30.1.2013, Az.: 3 Ca 960/12, abzuändern und.

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
    Lässt sich eine Klausel unschwer so formulieren, dass das Gewollte klar zu erkennen ist, führt eine Formulierung, bei der das Gewollte allenfalls durch eine umfassende Auslegung ermittelbar ist, zu vermeidbaren Unklarheiten (BAG, Urteil vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 = DB 2011, 2550 f).
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03

    Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
    Die Betriebseinschränkung führt aber dazu, dass künftig eine andere regelmäßige Arbeitnehmerzahl gegeben ist (BAG, Urteil vom 22.01.2004 - 2 AZR 237/03 = NJW 2004, 1818 ff.).
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 568/04

    Wirksamkeit einer Kündigung - Zeitpunkt eines Betriebsübergangs -

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
    Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage i. S. des § 4 Satz 1 KSchG ist, dass ein zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bestehendes Arbeitsverhältnis aus Anlass einer ganz bestimmten Kündigung zu einem ganz bestimmten Termin aufgelöst worden ist oder nicht (BAG, Urt. v. 27.10.2005 - 8 AZR 568/04 = NZA 2006, 668 ff.; BAG, Urt. v. 12.06.1986 - 2 AZR 426/85 = NZA 1987, 273 ff.).
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
    Schließlich dürfe auch ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen am Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt bleiben (im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG auch BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00 = NZA 2001, 833 ff.).
  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 426/85

    Umfang der Rechtskraft des Urteils in Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
    Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage i. S. des § 4 Satz 1 KSchG ist, dass ein zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bestehendes Arbeitsverhältnis aus Anlass einer ganz bestimmten Kündigung zu einem ganz bestimmten Termin aufgelöst worden ist oder nicht (BAG, Urt. v. 27.10.2005 - 8 AZR 568/04 = NZA 2006, 668 ff.; BAG, Urt. v. 12.06.1986 - 2 AZR 426/85 = NZA 1987, 273 ff.).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
    In seiner Entscheidung vom 27.01.1998 zur Verfassungsmäßigkeit der Kleinbetriebsklausel (§ 23 Abs. 1 KSchG a.F.) hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvL 15/87 = NJW 1998, 1475 ff.) ausgeführt, Arbeitnehmern in Kleinbetrieben sei ein größeres rechtliches Risiko des Arbeitsplatzverlustes angesichts der schwerwiegenden grundrechtlich geschützten Belange der Arbeitgeber zuzumuten.
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 609/01

    Kleinbetriebsklausel - Gemeinschaftsbetrieb - Treuwidrigkeit

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BGH, 15.05.2003 - III ZR 7/02

    Drittwirkung von Amtspflichten

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 151/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03

    Anwendung des KSchG - Kleinbetriebsklausel - Darlegungs- und Beweislast

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 538/10

    Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils -

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Das Landesarbeitsgericht stellte durch Urteil vom 4. Dezember 2013 (- 4 Sa 474/13 -) fest, dass das Arbeitsverhältnis erst am 15. August 2012 geendet habe und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Vergütung wegen Annahmeverzugs für die Zeit vom 9. August 2012 bis zur Vertragsbeendigung.

    bb) Die Beklagte ist aufgrund der präjudiziellen Wirkung der Entscheidungen des Arbeitsgerichts Minden vom 30. Januar 2013 (- 3 Ca 960/12 -) und vom 24. April 2015 (- 2 Ca 1507/14 -) sowie des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Dezember 2013 (- 4 Sa 474/13 -) , mit denen sie rechtskräftig verurteilt wurde, an die Klägerin für den Zeitraum vom 28. Januar bis zum 15. August 2012 Vergütung wegen Annahmeverzugs zu zahlen, mit dem Einwand ausgeschlossen, sie habe der Klägerin im selben Zeitraum Urlaub gewährt.

  • LAG Hamm, 04.03.2020 - 6 Sa 1742/19

    Urlaub, Mitwirkungspflichten und Initiativlast des Arbeitgebers, Umfang des

    Für den Zeitraum vom 28. Januar 2012 bis zum 15. August 2012 zahlte die Beklagte schließlich aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Arbeitsgerichts Minden vom 30. Januar 2013 (3 Ca 960/12) und - im vorliegenden Rechtsstreit - vom 24. April 2015 (2 Ca 1507/14) sowie des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Dezember 2013 (4 Sa 474/13) Vergütung wegen Annahmeverzugs.

    Schlussendlich wurde mit Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Dezember 2013 (4 Sa 474/13) rechtskräftig festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 10. Juli 2012 zum Ablauf des 15. August 2012 aufgelöst ist.

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