Weitere Entscheidung unten: LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15   

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https://dejure.org/2015,46859
LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15 (https://dejure.org/2015,46859)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.11.2015 - 4 Sa 478/15 (https://dejure.org/2015,46859)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. November 2015 - 4 Sa 478/15 (https://dejure.org/2015,46859)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Insolvenz; Sanierungstarifvertrag; Zustimmung von Betriebsrat und Gewerkschaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsbedingte Kündigung; Insolvenz; Sanierungstarifvertrag; Zustimmung von Betriebsrat und Gewerkschaft

  • IWW

    § 125 Abs. 1 S. 1 InsO, § ... 17 KSchG, § 125 Abs. 1 InsO, § 125 Abs. 2 InsO, § 17 Abs. 2 KSchG, § 102 BetrVG, § 113 S. 1 InsO, § 113 InsO, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 10 Abs. 9 MTV, § 113 Satz 1 InsO, § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO, § 1 Abs. 3 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen aufgrund eines Sanierungstarifvertrages entgegenstehenden Kündigung von Arbeitsverhältnissen durch den Insolvenzverwalter

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 113 Satz 1 InsO; § 1 TVG
    Betriebsbedingte Kündigung; Insolvenz; Sanierungstarifvertrag; Zustimmung von Betriebsrat und Gewerkschaft

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 113 S. 1; TVG § 1
    Zulässigkeit einer dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen aufgrund eines Sanierungstarifvertrages entgegenstehenden Kündigung von Arbeitsverhältnissen durch den Insolvenzverwalter

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters trotz Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen in einem Sanierungstarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 737
  • NZI 2016, 344
  • NZI 2016, 368
 
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Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 911/98

    § 113 Abs. 1 InsO und Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats zu

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15
    Die Vereinbarung in einem Sanierungstarifvertrag, dass betriebsbedingte Kündigungen befristet ausgeschlossen sind und nur in unvorhergesehenen, wirtschaftlich dringenden Fällen mit ausdrücklicher Zustimmung des Betriebsrats und der Gewerkschaft zulässig sind, wird vom Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters aus § 113 Satz 1 InsO verdrängt (Abgrenzung zu BAG 19.01.2000 - 4 AZR 911/98, juris).

    Hierzu bezieht sich der Kläger auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.01.2000 (4 AZR 911/98).

    Das überrascht deshalb, weil derselbe Senat in einer anderen Entscheidung vom selben Tag - nicht tragend - ausgeführt hat, dass eine tarifvertragliche Regelung, wonach betriebsbedingte Kündigungen befristet nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich waren, nur eine "verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes aus kollektiver Ebene" darstelle, die von § 113 InsO nicht verdrängt werde (BAG 19.01.2000 - 4 AZR 911/98, n. v. juris Rz. 33).

    Entgegen der vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung 4 AZR 911/98 geäußerten - nicht tragenden - Auffassung kann eine solche Regelung nicht als bloße verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes auf kollektiver Ebene angesehen werden, wenn - wie im vorliegenden Fall -keine Verfahrensregelung zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Zustimmung des Betriebsrats oder der Gewerkschaft existiert.

    Die Verweise des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung 4 AZR 911/98 auf ähnliche Regelungen in gesetzlichen Zustimmungserfordernissen für Funktionsträger in der Betriebsverfassung, für Schwerbehinderte, Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit greifen nach Auffassung der Kammer nicht.

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15
    Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 24.10.2013 (6 AZR 854/11), wonach bei gleichzeitiger Vereinbarung eines Punkteschemas und einer Namensliste durch die selben Betriebsparteien die Namenliste maßgeblich sei, sei nicht haltbar, solange - wie im vorliegenden Fall - eine Vereinbarung über eine Möglichkeit der Abweichung von der Richtlinie bewusst von den Parteien nicht getroffen worden sei.

    Soweit die Namensliste von den "Sozialbetrachtungen" abweichen sollte, ist zur Vermeidung eines Widerspruchs davon auszugehen, dass die Namensliste als speziellere und inhaltlich verbindliche Regelung der bloßen "Betrachtung" vorgeht (ebenso im Ergebnis BAG 24.10.2013 - 6 AZR 854/11 -, BAGE 146, 234).

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15
    Damit greift sie nicht in unzulässiger Weise in die Tarifautonomie ein (BAG 19.01.2000 - 4 AZR 70/99, AP Nr. 5 zu § 13 InsO; BAG 16.06.1999 - 4 AZR 191/98, BAGE 92, 41).

    b.Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verdrängt § 113 InsO eine tarifvertragliche Regelung zum Ausschluss der ordentlichen Kündigung (BAG 19.01.2000 - 4 AZR 70/99 -, AP Nr. 5 zu § 113 InsO).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15
    Nicht entscheidend ist, ob das ausgewählte Auswahlverfahren als solches Anlass zu Beanstandungen gibt (BAG 19.07.2012 - 2 AZR 386/11 - NZA 2013, 33).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98

    Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15
    Damit greift sie nicht in unzulässiger Weise in die Tarifautonomie ein (BAG 19.01.2000 - 4 AZR 70/99, AP Nr. 5 zu § 13 InsO; BAG 16.06.1999 - 4 AZR 191/98, BAGE 92, 41).
  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 830/09

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Zustimmung der Gewerkschaft als

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15
    a.Grundsätzlich ist es zulässig, das Recht zur ordentlichen Kündigung ganz auszuschließen oder von der Zustimmung Dritter, etwa des Betriebsrats oder einer Gewerkschaft abhängig zu machen (BAG 24.12.2011 - 2 AZR 830/09 -, NZA 2011, 1399, Rz. 21 mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Berlin, 21.12.2017 - 41 BV 13752/17

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für den Antrag auf gerichtliche Zustimmung zur

    Es kann offenbleiben, ob eine tarifvertragliche Regelung im Geltungsbereich des § 117 Abs. 2 BetrVG, die regelt, dass betriebsbedingte Kündigungen nur nach Abschluss eines Interessenausgleichs und eines Sozialplanes mit der Gewerkschaft ausgesprochen werden dürfen, in der Insolvenz in Analogie zu § 113 Satz 2 InsO unwirksam ist (vgl. auch LAG Düsseldorf vom 18.11.2015 - 4 Sa 478/15 (Revision: 6 AZR 165/16) gegen BAG vom 19.01.2000 - 4 AZR 911/98) oder in Analogie zu § 122 Abs. 1 Satz 1 InsO zumindest bedingt zeitlich begrenzt gilt.

    Und ob - wenn nicht - entgegen BAG [19.01.2000] - 4 AZR 911/98 (verteidigend der BAG-Richter Linck in HK-InsO/Linck, 8. Aufl., 2016, § 113 InsO Rn. 17; nur distanziert referierend ErfK/Müller-Glöge, 17. Aufl. 2017, InsO, § 113 Rn. 6) und mit dem widersprechenden LAG Düsseldorf [18.11.2015] - 4 Sa 478/15 (Revision: BAG - 6 AZR 165/16) = LAGE § 113 InsO Nr. 16 = ZIP 2016, 737) sowie mit der entsetzten insolvenzrechtlichen Einheitsfront (KK-InsO/Hess, 2017, § 113 Rn. 696 m.w.N.; MK-InsO/Caspers, 3. Aufl., 2013, § 113 Rn. 18 m.w.N.; Kübler/Prütting/Bork (KPB)/Moll, InsO, Lbl.

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2019 - 12 Sa 631/18

    Flugbetrieb: Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenz - Betriebsübergang -

    cc)Es bleibt offen, ob § 2 Abs. 2 Satz 2 TV Pakt bei anderer Auslegung wegen § 113 InsO ohnehin nicht zur Anwendung käme (vgl. insoweit LAG Düsseldorf 18.11.2015 - 4 Sa 478/15).
  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2018 - 4 Ca 1246/18
    aa) Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 18.11.2015 (Az.: 4 Sa 478/15, Juris) ausgeführt.

    Damit greift sie nicht in unzulässiger Weise in die Tarifautonomie ein (LAG Düsseldorf 18.11.2015 - 4 Sa 478/15, Juris m.w.N.).

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Rechtsprechung
   LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 478/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58784
LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 478/15 (https://dejure.org/2017,58784)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.10.2017 - 4 Sa 478/15 (https://dejure.org/2017,58784)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - 4 Sa 478/15 (https://dejure.org/2017,58784)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Übung durch wiederholte Vergütungsanpassungen an entsprechende Tarifsteigerungen des TVöD ohne Vorbehalt und ohne Bezugnahme auf einen Haustarifvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Übung durch wiederholte Vergütungsanpassungen an entsprechende Tarifsteigerungen des TVöD ohne Vorbehalt und ohne Bezugnahme auf einen Haustarifvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.07.2015 - 4 TaBV 32/13

    Unterlassungsanspruch betrieblicher Regelungen - Nachbindungsende

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 478/15
    Dafür erhielten die Beschäftigten befristet Sonderkündigungsschutz und zusätzlich freie Tage pro Jahr (vgl. dazu den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 01. Juli 2015 - 4 TaBV 32/13, der vom Bundesarbeitsgericht durch Beschluss vom 07. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - abgeändert wurde, weil es - so das BAG - an der Wiederholungsgefahr in Bezug auf die getroffenen Regelungsabreden fehlt).

    Diese Regelungsabreden bezogen sich auf die Änderung bestehender Arbeitsverträge (vgl. dazu die Seiten 5 bis 8 des abgeänderten Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 01.07.2015 - 4 TaBV 32/13).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.05.2016 - 6 Sa 66/15

    Tarifauslegung - Haustarifvertrag - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 478/15
    - vom 17. Mai 2016 - 6 Sa 66/15.

    Im Zweifel gebührt der derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAG vom 12. August 2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 15 und LAG Sachsen-Anhalt vom 17. Mai 2016 - 6 Sa 66/15 auf den Seiten 10 und 11).

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 478/15
    Auch unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG vom 19.10.2011 - 5 AZR 359/10 - ist hiervon auszugehen.
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 478/15
    Im Zweifel gebührt der derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAG vom 12. August 2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 15 und LAG Sachsen-Anhalt vom 17. Mai 2016 - 6 Sa 66/15 auf den Seiten 10 und 11).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 3 Sa 270/14

    Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 478/15
    - vom 17. Januar 2017 - 3 Sa 270/14.
  • BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 478/15
    Dafür erhielten die Beschäftigten befristet Sonderkündigungsschutz und zusätzlich freie Tage pro Jahr (vgl. dazu den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 01. Juli 2015 - 4 TaBV 32/13, der vom Bundesarbeitsgericht durch Beschluss vom 07. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - abgeändert wurde, weil es - so das BAG - an der Wiederholungsgefahr in Bezug auf die getroffenen Regelungsabreden fehlt).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15

    Auslegung - Arbeitsvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 478/15
    - vom 14. August 2017 - 6 Sa 221/15.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 216/15

    Weitergeltung einer im Wege der betrieblichen Übung vereinbarten Tarifanwendung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 478/15
    - vom 14. August 2017 - 6 Sa 216/15 und.
  • BAG, 19.02.2020 - 5 AZR 191/18

    Weitergabe dynamischer Entgelterhöhungen gemäß den Entgelttabellen des TVöD

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. Oktober 2017 - 4 Sa 478/15 - aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 19. November 2015 - 9 Ca 375/15 HBS - zurückgewiesen.
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