Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - 4 Sa 512/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Arbeitskampf - Hausrecht des Arbeitgebers
- IWW
Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 13, Art. ... 14 GG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 862 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 861 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 863 BGB, §§ 858 ff BGB, § 890 Abs. 2 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Arbeitgebers zur Duldung von Streikmaßnahmen auf seinem Betriebsgelände
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Kein Streik auf dem Betriebsgelände
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 858 ff; GG Art. 14; GG Art. 9 Abs. 3
Betriebsgelände; Streik; Unterlassung; Arbeitskampf; Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers - rechtsportal.de
BGB §§ 858 ff; GG Art. 14 ; GG Art. 9 Abs. 3
Pflicht des Arbeitgebers zur Duldung von Streikmaßnahmen auf seinem Betriebsgelände - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Arbeitgeber kann Arbeitskämpfe auf seinem Betriebsgelände untersagen
- arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)
Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08
Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - 4 Sa 512/15
Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind, werden jedenfalls insoweit von der Koalitionsfreiheit erfasst, als sie erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen (BAG v. 22.09.2009 - 1 AZR 972/08 - AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, m.w.N.).Das auf Besitz beruhende Hausrecht muss der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten gewerkschaftlichen Betätigungsfreiheit nicht weichen (BAG v. 22.09.2009 - 1 AZR 972/08 - AP Nr. 174 zu Art. 9 GG).
- BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
Streikaufruf im Intranet
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - 4 Sa 512/15
Vom Arbeitgeber kann nicht verlangt werden, hierzu eigene Betriebsmitteln zur Verfügung zu stellen (BAG v. 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - AP Nr. 181 zu Art. 9 GG Arbeitskampf). - BAG, 25.01.2005 - 1 AZR 657/03
Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - 4 Sa 512/15
Es kann dahinstehen, ob auch ein privater Hausrechtsinhaber wie die Beklagte im Einzelfall gehalten sein kann, sein Hausrecht "grundrechtsfreundlich" auszuüben (vgl. hierzu BAG v. 25.01.2005 - 1 AZR 657/03 - AP Nr. 123 zu Art. 9 GG). - BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - 4 Sa 512/15
Geraten grundrechtliche Gewährleistungen im Einzelfall miteinander in Konflikt, so ist grundsätzlich im Wege einer Güterabwägung nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz ein schonender Ausgleich der gegenläufigen, gleichermaßen verfassungsrechtlich geschützten Interessen mit dem Ziel ihrer Optimierung herbeizuführen (BAG v. 20.11.2012 - 1 AZR 611/11 - AP Nr. 180 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, m.w.N.).
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16
Zulässigkeit von Streikmaßnahmen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft …
In Anbetracht dessen hat die Klägerin die geringfügige, nur formelle Beeinträchtigung ihrer Rechtsposition hinzunehmen (…so - auf den Entscheidungsfall bezogen - auch ErfK/Linsenmaier Rn. 177 zu Art. 9 GG ; a.A. LAG Rheinland-Pfalz 31.08.2016 - 4 Sa 512/15 -). - BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 12/17
Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. August 2016 - 4 Sa 512/15 - aufgehoben.