Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 4 Sa 616/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11550
LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 (https://dejure.org/2016,11550)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 (https://dejure.org/2016,11550)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 4 Sa 616/14 (https://dejure.org/2016,11550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,11550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 15 Abs 4 AGG, § 1 AGG, § 2 Abs 1 Nr 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG ... mehr
    Klage auf Zahlung von Differenzlohn wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung - Verjährung

  • IWW

    § 15 Abs. 2 AGG, § ... 15 Abs. 4 AGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 3 EFZG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 2 AGG, § 612 Abs. 3 BGB, § 15 Abs. 1 AGG, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG, § 15 Abs. 1, Abs. 2 AGG, §§ 15 Abs. 4 AGG, § 199 Abs. 4 BGB, § 195 BGB, § 22 AGG, § 12 Abs. 2 AGG, § 199 Abs. 1 BGB, § 138 ZPO, §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllungsanspruch bei ungleicher Entlohnung von Frauen und Männern; Anpassung der Vergütung "nach oben" und Verjährung des Entschädigungsanspruchs bei Benachteiligung einer Arbeitnehmerin in der Schuhproduktion

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Diskriminierung; Geschlecht; Kenntnis; Verjährung; Klage auf Zahlung von Differenzlohn wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung

  • rechtsportal.de

    AGG § 15 Abs. 4 S. 2; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
    Erfüllungsanspruch bei ungleicher Entlohnung von Frauen und Männern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Frauen bei gleicher Arbeit weniger Lohn gezahlt - Nachzahlungsanspruch?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Nachteilsausgleich für ungleichen Lohn

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 347
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 395/07

    Hemmung der Verjährung bei gescheiterter Zustellung des Mahnbescheides wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 4 Sa 616/14
    Eine solche liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis fehlt, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich grobem Maße verletzt und auch ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was jedem hätte einleuchten müssen (BGH v. 23.09.2008 - XI ZR 395/07 - NJW 2009, 587, m.w.N.).
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 4 Sa 616/14
    Diese Grundsätze können im Wesentlichen auf den Fristbeginn des § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG bzgl. eines Entschädigungsanspruchs nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 AGG übertragen werden (BAG vom 15.03.2012 - 8 AZR 160/11 -, juris).
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 160/01

    Bestimmtheit von Gegenstand und Grund des Anspruchs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 4 Sa 616/14
    Der zugrundeliegende Sachverhalt darf nicht beliebig sein (BAG v. 09.10.2002 - 5 AZR 160/01 - AP Nr. 40 zu § 253 ZPO).
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 4 Sa 616/14
    Dieser Erfüllungsanspruch unterliegt nicht der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG (BAG v. 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 - AP Nr. 72 zu § 16 BetrAVG Nr. 72, Rz. 23; BAG v. 24.09.2009 - 8 AZR 636/08 - NzA 2010, 159, Rz. 37; MüKoBGB/Thüsing, 6. Aufl., AGG § 15, Rz. 32; BeckOK ArbR/Roloff, AGG § 15, Rz. 12).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 4 Sa 616/14
    Auch § 612 Abs. 3 BGB a.F. stellte, trotz seiner Formulierung als Verbotsnorm eine Anspruchsgrundlage für die vorenthaltenen Entgeltbestandteile dar (BAG v. 20.08.2002 - 9 AZR 710/00 - AP Nr. 39 zu § 611 BGB Teilzeit).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 4 Sa 616/14
    Bloße Vermutungen, Gerüchte oder ein Verdacht hinsichtlich des Vorliegens dieser Umstände reichen jedoch nicht aus (BGH v. 15.10.1992 - IX ZR 43/92 - NJW 1993, 684).
  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 4 Sa 616/14
    Dieser Erfüllungsanspruch unterliegt nicht der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG (BAG v. 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 - AP Nr. 72 zu § 16 BetrAVG Nr. 72, Rz. 23; BAG v. 24.09.2009 - 8 AZR 636/08 - NzA 2010, 159, Rz. 37; MüKoBGB/Thüsing, 6. Aufl., AGG § 15, Rz. 32; BeckOK ArbR/Roloff, AGG § 15, Rz. 12).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 4 Sa 616/14
    Ebenso gibt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz den benachteiligten Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf die Leistungen, die ihnen aufgrund ihres Geschlechts vorenthalten wurden (BAG v. 11.02.2007 - 3 AZR 249/06 - AP Nr. 1 zu § 2 AGG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 5 Sa 493/17

    Stufenklage - Auskunftsanspruch - geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung -

    Die niedrigere Entlohnung beruhte allein auf dem Geschlecht und stellt daher eine unmittelbare geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung dar, die nicht gerechtfertigt war (ebenso unter vielen: LAG Rheinland-Pfalz 13.08.2014 - 4 Sa 517/13; 14.08.2014 5 Sa 511/13; 13.05.2015 - 5 Sa 440/13; 28.10.2015 - 4 Sa 15/14; 13.01.2016 - 4 Sa 616/14; 21.07.2016 - 5 Sa 412/15; jeweils zu anderen Unternehmen der B.-Gruppe).

    Die Beseitigung der Diskriminierung bei der Entgeltzahlung kann nur durch eine "Anpassung nach oben" erfolgen (vgl. zur Anpassung "nach oben" BAG 15.11.2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 29 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 13.08.2014 - 4 Sa 517/13; 14.08.2014 - 5 Sa 511/13; 13.05.2015 - 5 Sa 440/13; 28.10.2015 - 4 Sa 15/14; 13.01.2016 - 4 Sa 616/14; 21.07.2016 - 5 Sa 412/15; jeweils zu anderen Unternehmen der B.-Gruppe).

    Für Ansprüche auf "Anpassung nach oben" gilt § 15 Abs. 4 AGG nicht (vgl. BAG 22.10.2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 64 mwN; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 13.08.2014 - 4 Sa 517/13; 14.08.2014 - 5 Sa 511/13; 13.05.2015 - 5 Sa 440/13; 28.10.2015 - 4 Sa 15/14; 13.01.2016 - 4 Sa 616/14; 21.07.2016 - 5 Sa 412/15; jeweils zu anderen Unternehmen der B.-Gruppe).

    eine begrenzte Anzahl der in dem Bereich Logistik und Versand beschäftigten Männer eine höhere Arbeitsvergütung erhalten als eine oder mehrere mit vergleichbaren Arbeitstätigkeiten betraute Frauen, da sich hieraus noch nicht der Rückschluss ziehen lässt, dass die unterschiedliche Vergütung zwischen Männern und Frauen auf einem generalisierenden Prinzip beruht (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 - Rn. 43; 21.07.2016 - 5 Sa 412/15 - Rn. 42; zu anderen Unternehmen der B.-Gruppe).

    Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin von diesem Zeitungsartikel vor den zahlreichen Rechtsstreitigkeiten über die Frauendiskriminierung, die ab 2012 anhängig wurden, Kenntnis erlangt hat (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 - Rn. 44 ff; 21.07.2016 - 5 Sa 412/15 - Rn. 43 ff; zu anderen Unternehmen der B.-Gruppe).

    Eine diesbezügliche Wissensvermittlung lässt sich auch ansonsten dem Sachvortrag der Beklagten nicht entnehmen (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 - Rn. 44 ff; 21.07.2016 - 5 Sa 412/15 - Rn. 43 ff; zu anderen Unternehmen der B.-Gruppe).

    der Parteivernehmung der Klägerin, könnte die Beklagte möglicherweise in die Lage versetzt werden, den ihr obliegenden substantiierten Tatsachenvortrag zu liefern (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 - Rn. 44 ff; 21.07.2016 - 5 Sa 412/15 - Rn. 43 ff; zu anderen Unternehmen der B.-Gruppe).

    Die Anforderungen stehen vielmehr im Einklang mit der bereits mehrfach zitierten Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 - Rn. 44 ff; 21.07.2016 - 5 Sa 412/15 - Rn. 43 ff; zu anderen Unternehmen der B.-Gruppe).

    Derartige Initiativen wären im Kollegenkreis auf Unverständnis gestoßen und im Falle einer gewissen Beharrlichkeit auch geeignet gewesen, den Betriebsfrieden zu beeinträchtigen (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 - Rn. 44 ff; 21.07.2016 - 5 Sa 412/15 - Rn. 43 ff; zu anderen Unternehmen der B.-Gruppe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2016 - 5 Sa 412/15

    Geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung - Verjährung

    Damit sind sowohl Gegenstand als auch Grund des erhobenen Anspruchs hinreichend bestimmt (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 - Rn. 28).

    eine begrenzte Anzahl der in der Produktion beschäftigten Männer eine höhere Arbeitsvergütung erhalten als eine oder mehrere mit vergleichbaren Arbeitstätigkeiten betraute Frauen, da sich hieraus noch nicht der Rückschluss ziehen lässt, dass die unterschiedliche Vergütung zwischen Männern und Frauen auf einem generalisierenden Prinzip beruht (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 - Rn. 43, zu einem anderen Unternehmen der B.-Gruppe).

    Eine diesbezügliche Wissensvermittlung lässt sich auch ansonsten dem Sachvortrag der Beklagten nicht entnehmen (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 - Rn. 45).

    der Parteivernehmung der Klägerin, könnte die Beklagte möglicherweise in die Lage versetzt werden, den ihr obliegenden substantiierten Tatsachenvortrag zu liefern (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 - Rn. 46).

    Derartige Initiativen wären im Kollegenkreis auf Unverständnis gestoßen und im Falle einer gewissen Beharrlichkeit auch geeignet gewesen, den Betriebsfrieden zu beeinträchtigen (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 - Rn. 47).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 5 Sa 454/15

    Geschlechtsbezogene Diskriminierung durch neue Entgeltstrukturen

    Die Rechtsvorgänger der Beklagten haben - was in zahlreichen Diskriminierungsprozessen (vgl. ua. LAG Rheinland-Pfalz 4 Sa 517/13; 4 Sa 12/14; 4 Sa 616/14; 5 Sa 440/13; 5 Sa 412/15) unstreitig war, den in der Produktion beschäftigten Frauen jahrzehntelang bis 31.12.2012 bei gleicher Tätigkeit einen geringeren Stundenlohn als den Männern gezahlt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - einzelvertragliche Ausschlussfristen -

    Nach der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.07.2016 - 5 Sa 412/15 - Rn. 42) hat eine Arbeitnehmerin im Produktionsbetrieb der Beklagten positive Kenntnis von den einen Anspruch auf Nachzahlung von Arbeitsvergütung wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung begründenden Umständen - auch unter Berücksichtigung der Beweislastregel des § 22 AGG - dann, wenn sie weiß, dass ihr Arbeitgeber die bei ihm beschäftigten Frauen generell schlechter vergütet als die Männer (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 - Rn. 43, zu einem anderen Unternehmen der B.-Gruppe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 489/17

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Alters - einzelvertragliche

    Nach der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.07.2016 - 5 Sa 412/15 - Rn. 42) hat eine Arbeitnehmerin im Produktionsbetrieb der Beklagten zu 1) positive Kenntnis von den einen Anspruch auf Nachzahlung von Arbeitsvergütung wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung begründenden Umständen - auch unter Berücksichtigung der Beweislastregel des § 22 AGG - dann, wenn sie weiß, dass ihr Arbeitgeber die bei ihm beschäftigten Frauen generell schlechter vergütet als die Männer (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 - Rn. 43, zu einem anderen Unternehmen der B.-Gruppe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht