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   LAG Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 Sa 67/15   

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https://dejure.org/2016,28956
LAG Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 Sa 67/15 (https://dejure.org/2016,28956)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.07.2016 - 4 Sa 67/15 (https://dejure.org/2016,28956)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 4 Sa 67/15 (https://dejure.org/2016,28956)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Änderungskündigung

  • IWW

    § 21 SGB IX, § 64 Abs. 7 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 2 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, KSchG § 1, §§ 19, 20 SGB IX, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG
    Änderungskündigung - Änderung des Anforderungsprofils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung; Entscheidungen in Urteilsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungskündigung - und die Sozialauswahl

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 Sa 67/15
    Auch eine Organisationsentscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebs oder einzelner Arbeitsplätze, von der das Anforderungsprofil der im Betrieb nach Umstrukturierung verbleibenden Beschäftigungsmöglichkeiten erfasst wird, unterliegt nur einer Kontrolle auf Missbräuchlichkeit oder offenbare Unsachlichkeit (BAG 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181; BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138).

    Der Arbeitgeber hat insoweit darzulegen, dass es sich bei der zusätzlich geforderten Qualifikation für die Ausführung der Tätigkeit nicht nur um eine "wünschenswerte Voraussetzung", sondern um ein nachvollziehbares, arbeitsplatzbezogenes Kriterium für eine Stellenprofilierung handelt (BAG 10. Juli 2008 aaO; BAG 7. Juli 2005 aaO).

    Diese erhöhten Anforderungen sind in den Fällen, in denen eine Nähe der unternehmerischen Entscheidung zum Kündigungsentschluss vorliegt, deshalb geboten, weil man es anderenfalls dem Arbeitgeber ermöglichen würde, den Arbeitnehmer bei unveränderter Aufgabenstellung durch einen anderen - ggfs. als besser geeignet angesehenen - Arbeitnehmer zu ersetzen, was eine unzulässige Austauschkündigung darstellen würde (BAG 10. Juli 2008 aaO).

    Die Entscheidung zur Stellenprofilierung muss im Zusammenhang mit einer organisatorischen Maßnahme stehen, die nach ihrer Durchführung angesichts eines veränderten Beschäftigungsbedarfs auch die Anforderung an den Inhaber des Arbeitsplatzes erfasst (BAG 10. Juli 2008 aaO).

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 Sa 67/15
    Auch eine Organisationsentscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebs oder einzelner Arbeitsplätze, von der das Anforderungsprofil der im Betrieb nach Umstrukturierung verbleibenden Beschäftigungsmöglichkeiten erfasst wird, unterliegt nur einer Kontrolle auf Missbräuchlichkeit oder offenbare Unsachlichkeit (BAG 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181; BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138).

    Der Arbeitgeber hat insoweit darzulegen, dass es sich bei der zusätzlich geforderten Qualifikation für die Ausführung der Tätigkeit nicht nur um eine "wünschenswerte Voraussetzung", sondern um ein nachvollziehbares, arbeitsplatzbezogenes Kriterium für eine Stellenprofilierung handelt (BAG 10. Juli 2008 aaO; BAG 7. Juli 2005 aaO).

  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 Sa 67/15
    Das Änderungsangebot des Arbeitgebers ist daran zu messen, ob es durch dringende betriebliche Erfordernisse iSd. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/13 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 158; BAG 5. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 - BAGE 148, 227).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Lehrkraft ohne Lehrbefähigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 Sa 67/15
    Diesem Maßstab hält die Festlegung jedenfalls dann stand, wenn die Qualifikationsmerkmale einen nachvollziehbaren Bezug zu den auszuführenden Arbeiten haben (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 582/14 - AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung § 1 Nr. 210).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 Sa 67/15
    Das Änderungsangebot des Arbeitgebers ist daran zu messen, ob es durch dringende betriebliche Erfordernisse iSd. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/13 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 158; BAG 5. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 - BAGE 148, 227).
  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 67/15 - aufgehoben.
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21

    Änderungskündigung - Gleichbehandlungsinteresse - Weisungsrecht

    Das Änderungsangebot ist daran zu messen, ob es durch - hier einzig in Betracht kommende - dringende betriebliche Erfordernisse i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die Arbeitnehmer*innen billigerweise hinnehmen müssen (BAG vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/13; BAG vom 5. Juni 2014 - 2 AZR 615/13; LAG Baden-Württemberg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 67/15).

    Auf beiden Stufen ist der dem Kündigungsschutz zugrundeliegende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (LAG Baden-Württemberg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 67/15; LAG Köln vom 16. November 2016 - 5 Sa 1183/15).

    In diesen Fällen müssen Arbeitgeber*innen konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Änderungsbedarf entsteht (BAG vom 29. November 2017 - 2 AZR 388/06; LAG Baden-Württemberg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 67/15).

    Erhöhte Anforderungen an die Darlegungslast sind insbesondere dann zu stellen, wenn Arbeitgeber*innen durch eine unternehmerische Entscheidung das Anforderungsprofils für Arbeitsplätze ändert, die bereits mit langjährig beschäftigten Arbeitnehmer*innen besetzt sind (LAG Baden-Württemberg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 67/15).

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