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   LAG München, 12.10.2006 - 4 Sa 677/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14847
LAG München, 12.10.2006 - 4 Sa 677/06 (https://dejure.org/2006,14847)
LAG München, Entscheidung vom 12.10.2006 - 4 Sa 677/06 (https://dejure.org/2006,14847)
LAG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 4 Sa 677/06 (https://dejure.org/2006,14847)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf tatsächliche Beschäftigung durch einen Arbeitnehmer; Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs bei vertraglicher Freistellungs-(Suspendierungs-) Regelung oder Vorliegen einer objektiven Unmöglichkeit der Realisierung

  • Judicialis

    ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Eilantrag auf tatsächliche Beschäftigung bei fehlender Glaubhaftmachung der Leistungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung, kein Verfügungsgrund bei Ausschöpfung von Fristen; Arbeitsunfähigkeit bestimmt sich nach den Arbeitsplatzanforderungen, nicht nach subjektiver Einschätzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG München, 12.10.2006 - 4 Sa 677/06
    Dieser Beschäftigungsanspruch muss, bei Vorliegen entsprechender Besonderheiten im Einzelfall, nur dann zurücktreten, wenn entweder eine vertragliche Freistellungs-(Suspendierungs-)Regelung besteht - wie hier offensichtlich nicht - oder ein Fall objektiver Unmöglichkeit dessen Realisierung wegen endgültigen und ersatzlosen Wegfalls des Arbeitsplatzes vorliegt oder auch dann, wenn dem im konkreten Fall überwiegende schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers, zwingende betriebliche oder persönliche Gründe, entgegenstehen und der Arbeitnehmer demgegenüber kein besonderes, vorrangig berechtigtes, Interesse an der tatsächlichen Beschäftigung geltend machen kann (so etwa BAG, U. v. 14.03.2001, NZA 2001, S. 1267 f/1272 - III. 4. der Gründe - LAG München, U. v. 18.09.2001, 5 Sa 619/02, DB 2003, S. 232 (LS); LAG München, U. v. 07.05.2003, 5 Sa 265/03; LAG München, U. v. 15.05.2003, 2 Sa 260/03; LAG München, U. v. 06.05.1999, 4 Sa 227/99, und U. v. 26.06.2003, 4 Sa 523/03 - jeweils nv - s. a. Walker, ZFA 2005, S. 45 f/60, m. w. N.).
  • LAG München, 18.09.2002 - 5 Sa 619/02

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung; Wirksamkeit einer Versetzung von einer

    Auszug aus LAG München, 12.10.2006 - 4 Sa 677/06
    Dieser Beschäftigungsanspruch muss, bei Vorliegen entsprechender Besonderheiten im Einzelfall, nur dann zurücktreten, wenn entweder eine vertragliche Freistellungs-(Suspendierungs-)Regelung besteht - wie hier offensichtlich nicht - oder ein Fall objektiver Unmöglichkeit dessen Realisierung wegen endgültigen und ersatzlosen Wegfalls des Arbeitsplatzes vorliegt oder auch dann, wenn dem im konkreten Fall überwiegende schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers, zwingende betriebliche oder persönliche Gründe, entgegenstehen und der Arbeitnehmer demgegenüber kein besonderes, vorrangig berechtigtes, Interesse an der tatsächlichen Beschäftigung geltend machen kann (so etwa BAG, U. v. 14.03.2001, NZA 2001, S. 1267 f/1272 - III. 4. der Gründe - LAG München, U. v. 18.09.2001, 5 Sa 619/02, DB 2003, S. 232 (LS); LAG München, U. v. 07.05.2003, 5 Sa 265/03; LAG München, U. v. 15.05.2003, 2 Sa 260/03; LAG München, U. v. 06.05.1999, 4 Sa 227/99, und U. v. 26.06.2003, 4 Sa 523/03 - jeweils nv - s. a. Walker, ZFA 2005, S. 45 f/60, m. w. N.).
  • LAG Nürnberg, 17.08.2004 - 6 Sa 439/04

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 BetrVG;

    Auszug aus LAG München, 12.10.2006 - 4 Sa 677/06
    Sie hat nicht nur die Berufung erst zwei Tage vor Ablauf der Berufungseinlegungsfrist eingereicht und exakt am letzten Tag der gesetzlichen Berufungsbegründungsfrist begründet (§ 66 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG), sondern den bereits nach Eingang der Berufungsbegründung kurzfristig, mit Rücksicht auf die Berufungsbeantwortungsfrist, bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung über ihre Berufung (10.08.2006) mit der Begründung verlegen lassen, dass sich ihre Prozessbevollmächtigte - Angehörige einer nach dem Briefkopf immerhin fünf Rechtsanwälte umfassenden Kanzlei - zu diesem Zeitpunkt in Urlaub befinde und diese auch in der Folge wiederum teilweise urlaubsbedingt verhindert sei - was zeigt, dass aus Sicht der Verfügungsklägerin eine besondere Dringlichkeit der Entscheidung offensichtlich nicht auf der Hand zu liegen scheint (LAG Nürnberg, U. v. 17.08.2004, 6 Sa 439/04, NZA-RR 2005, S. 255 f/258 - II. 2. d) der Gründe, m. w. N. - Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl. 1999, B Rzn. 115/116).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 10 TaBVGa 146/14

    Vergleich von Arbeitsbedingungen mit einem Konzentrationslager durch

    Dies wird unter anderem dann angenommen, wenn sich der erstinstanzlich unterlegene Beteiligte die Frist zur Begründung der Beschwerde nicht unerheblich verlängern lässt, diese Verlängerung voll ausschöpft und ein Hauptsacheverfahren nicht einleitet (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 12 SaGa 3/13; LAG München, Urteil vom 12. Oktober 2006 - 4 Sa 677/06; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13; LAG Hamm, Urteil vom 10. Februar 2006 - 7 Sa 2307/05; KG Berlin, Beschluss vom 16. April 2009 - 8 U 249/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2002 - 20 U 74/02; OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2010 - 5 U 38/10; OLG Köln, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 15 U 195/11; OLG München, Beschluss vom 5. August 1990 - 6 U 3296/90; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 5. Juli 1990 - 6 U 156/88; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Juli 1987 - 3 U 1135/87).
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