Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 27.09.2010 - 4 Sa 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Mittelbare Diskriminierung wegen des Alters - Begrenzung der anrechenbaren Dienstzeit in einer Versorgungsordnung
- Justiz Baden-Württemberg
Mittelbare Diskriminierung wegen des Alters - Begrenzung der anrechenbaren Dienstzeit in einer Versorgungsordnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters bei Beschränkung einer anrechenbaren Dienstzeit auf max. 40 Dienstjahre in einer Versorgungsordnung; Diskriminierung wegen des Alters bei Beschränkung einer anrechenbaren Dienstzeit auf max. 40 Dienstjahre in einer ...
- hensche.de
Diskriminierung: Alter, Betriebliche Altersversorgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begrenzung anrechenbarer Dienstzeit in Versorgungsordnung; sachgerechte mittelbare Altersbenachteiligung bei Berechnung der Anwartschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Dienstzeitbegrenzung in einer Versorgungsordnung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Beschränkung der anrechenbaren Dienstjahre in einer Versorgungsordnung ist nicht unzulässig
- antidiskriminierungsstelle.de
(Kurzinformation)
Kein Verstoß gegen AGG - Begrenzung der anrechenbaren Dienstzeit in der Versorgungsordnung
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 10.02.2010 - 22 Ca 11809/09
- LAG Baden-Württemberg, 27.09.2010 - 4 Sa 7/10
- BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10
Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung - …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. September 2010 - 4 Sa 7/10 - wird zurückgewiesen. - LAG Nürnberg, 14.02.2014 - 8 Sa 303/13
Altersversorgung - Betriebsrente - Beschäftigungszeiten - Altersdiskriminierung
In Rechtsprechung und Literatur wird eine derartige Begrenzung grundsätzlich als zulässig angesehen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2010, 4 Sa 7/10, in juris recherchiert, mit weiteren Hinweisen).Hierbei ergibt die gesetzliche Wertung des § 1 b BetrAVG, wonach die Anwartschaft auf eine Betriebsrente nicht erhalten bleibt, wenn das Arbeitsverhältnis vor Vollendung des 25. Lebensjahres endet, dass vor dem 25. Lebensjahr zurückgelegte Dienstzeiten einen geringeren arbeitsrechtlichen Schutz genießen, als spätere Dienstzeiten (so auch LAG BadenWürttemberg, Urteil vom 27.09.2010, a.a.O.).
Mit solchen kündigungsrechtlichen Erwägungen steht die hier streitige Begrenzungsklausel aber in keinem Zusammenhang (so auch LAG BadenWürttemberg, Urteil vom 27.09.2010, 4 Sa 7/10).
- ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14
Berücksichtigung von Dienstzeiten des Arbeitnehmers vor Vollendung des 17. …
Um dieses Ziel zu erreichen, ist es angemessen, zum Mittel der Einführung von Altersgrenzen zu greifen, um dem Arbeitgeber eine Begrenzung des Dotierungsrahmens und damit die Kalkulierbarkeit und Begrenzung des wirtschaftlichen Umfangs der eingegangenen Verpflichtung sicherzustellen (BAG vom 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11; LAG Nürnberg vom 14. Februar 2014 - 8 Sa 303/13; LAG Baden-Württemberg vom 27.09.2010 - 4 Sa 7/10).