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   LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08   

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LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08 (https://dejure.org/2008,15060)
LAG München, Entscheidung vom 27.11.2008 - 4 Sa 703/08 (https://dejure.org/2008,15060)
LAG München, Entscheidung vom 27. November 2008 - 4 Sa 703/08 (https://dejure.org/2008,15060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Oberarztes bei einzelvertraglicher Höhergruppierung vor Überleitung im Wege ergänzender Vertragsauslegung

  • Judicialis

    TV-Ärzte/VKA § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Oberarztes bei einzelvertraglicher Höhergruppierung vor Überleitung im Wege ergänzender Vertragsauslegung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG München, 23.10.2008 - 4 Sa 580/08

    Eingruppierung

    Auszug aus LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08
    Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet nach ständiger Rechtsprechung auch des BGH dann aus, wenn zur Ausfüllung einer vertraglichen Regelungslücke verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen und kein Anhaltspunkt dafür besteht, welche Regelung die Parteien getroffen hätten (Urteil der Berufungskammer vom 23.10.2008, 4 Sa 580/08 - II. 4. der Entscheidungsgründe -).

    Dies ist der Unterschied zur Fallkonstellation, wie sie der vorgelegten Entscheidung des Arbeitsgerichts München vom 21.05.2008 (8 Ca 1361/08) und der dieses Urteil bestätigenden Berufungsentscheidung der erkennenden Kammer des LAG München vom 23.10.2008 (4 Sa 580/08) zugrunde lag - dort war der Kläger von der Position bereits eines Chefarztes mit Vergütungsregelung nach Vergütungsgruppe I BAT(-KF) in die Funktion eines Oberarztes mit deshalb entsprechend übertariflicher Vergütungsvereinbarung gewechselt, die damit als bewusst, absichtlich, dem Leitenden Oberarzt und Chefarztstellvertreter gleichgestellt/"eingruppiert" gewertet wurde.

  • LAG München, 14.08.2008 - 3 Sa 410/08

    Eingruppierung Oberarzt

    Auszug aus LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08
    Nach § 16 lit. c TV-Ärzte/VKA ist als "Oberärztin/Oberarzt" eingruppiert, der/dem nach der - allerdings inhaltlich unmittelbar wesentlichen/geltenden (LAG München, U. v. 14.08.2008, 3 Sa 410/08, juris/Homepage des LAG München - 1. der Entscheidungsgründe -) - Protokollerklärung hierzu "die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist" (wobei weiter nach der vorgelegten - als solcher unstreitigen - Niederschriftserklärung zu § 6 Abs. 2 TVÜ-Ärzte/VKA (Anl. B9, Bl. 269 d. A.) "die Tarifvertragsparteien ... davon aus(gehen), dass Ärzte, die am 31. Juli 2006 die Bezeichnung "Oberärztin/Oberarzt" führen, ohne die Voraussetzungen für eine Eingruppierung als Oberärztin/Oberarzt nach § 16 TV-Ärzte/VKA zu erfüllen, die Berechtigung zur Führung ihrer bisherigen Bezeichnung nicht verlieren.

    a) Die Darlegungs- und Beweislust für das Vorliegen der normierten tatsächlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die begehrte Vergütungsgruppe trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung der Kläger, der auch die etwa erforderlichen Heraushebungsmerkmals zunächst so darzulegen hat, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG, U. v. 26.01.2006, 4 AZR 6/04, AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.; zuletzt auch BAG, U. v. 27.08.2008, 4 AZR 484/07 - Pressemitteilung Nr. 67/08 des BAG - LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, 1. a der Gründe (juris) - eines der zahlreichen Parallelverfahren, in denen die zugelassene Revision eingelegt wurde -, siehe auch LAG München, U. v. 26.08.2008, 4 Sa 328/08 - II. 1. b der Entscheidungsgründe - U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 und U. v. 14.08.2008, 3 Sa 410/08).

  • LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08

    Eingruppierung - Oberarzt

    Auszug aus LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08
    a) Die Darlegungs- und Beweislust für das Vorliegen der normierten tatsächlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die begehrte Vergütungsgruppe trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung der Kläger, der auch die etwa erforderlichen Heraushebungsmerkmals zunächst so darzulegen hat, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG, U. v. 26.01.2006, 4 AZR 6/04, AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.; zuletzt auch BAG, U. v. 27.08.2008, 4 AZR 484/07 - Pressemitteilung Nr. 67/08 des BAG - LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, 1. a der Gründe (juris) - eines der zahlreichen Parallelverfahren, in denen die zugelassene Revision eingelegt wurde -, siehe auch LAG München, U. v. 26.08.2008, 4 Sa 328/08 - II. 1. b der Entscheidungsgründe - U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 und U. v. 14.08.2008, 3 Sa 410/08).

    einen selbstständigen Teil- oder Funktionsbereich der (chirurgischen) Klinik darstellen (wenngleich diese tarifrechtliche Regelung, nach ihrem für ihre Auslegung zunächst maßgeblichen Wortlaut, auf den Plural der "... Bereiche" abstellt! - vgl. hierzu auch den Hinweis im Urteil der Berufungskammer vom 26.08.2008, 4 Sa 328/08, II.3. (Seite 15) der Entscheidungsgründe, juris und Homepage des LAG München) - auf seine im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit, somit außerhalb seines hier für seine Eingruppierung allein maßgeblichen Arbeitsvertrages, ausgeübte proktologische Sprechstunde als etwa weiteren "Teil- oder Funktionsbereiches" (?) kann der Kläger sich deshalb hierzu von vornherein nicht berufen ...!).

  • LAG München, 13.08.2008 - 5 Sa 82/08

    Eingruppierung eines Oberarztes - ausdrückliche Übertragung der medizinischen

    Auszug aus LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08
    a) Die Darlegungs- und Beweislust für das Vorliegen der normierten tatsächlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die begehrte Vergütungsgruppe trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung der Kläger, der auch die etwa erforderlichen Heraushebungsmerkmals zunächst so darzulegen hat, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG, U. v. 26.01.2006, 4 AZR 6/04, AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.; zuletzt auch BAG, U. v. 27.08.2008, 4 AZR 484/07 - Pressemitteilung Nr. 67/08 des BAG - LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, 1. a der Gründe (juris) - eines der zahlreichen Parallelverfahren, in denen die zugelassene Revision eingelegt wurde -, siehe auch LAG München, U. v. 26.08.2008, 4 Sa 328/08 - II. 1. b der Entscheidungsgründe - U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 und U. v. 14.08.2008, 3 Sa 410/08).

    Eine lediglich konkludente Zuweisung entsprechender Dienstaufgaben, tatsächliche Dispositionen des leitenden (Chef)Arztes, jedenfalls ein Vertrauensschutz aufgrund tatsächlich ausgeübter Funktionen, ggf. i. V. m. dem Rechtsgedanken des § 162 BGB, reichen nach dieser tarifrechtlichen Regelung hierfür nicht aus - anders als ggf. nach der ersten Alternative zur Entgeltgruppe Ä3 des TV-Ärzte/Länder (Universitätskliniken), wo eben die weitere tarifrechtliche Voraussetzung der "ausdrücklichen" Übertragung der entsprechenden medizinischen Verantwortung fehlt - (siehe LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07 (juris - hier vorgelegt als Anl. B12, Bl. 301/311 f d. A.( - II. 2. a der Entscheidungsgründe - ebenso LAG München, U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 (juris - hier: Anl. B10, Bl. 270 f d. A.) - Zfn.

  • LAG Düsseldorf, 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07

    Oberarzt; Eingruppierung

    Auszug aus LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08
    a) Die Darlegungs- und Beweislust für das Vorliegen der normierten tatsächlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die begehrte Vergütungsgruppe trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung der Kläger, der auch die etwa erforderlichen Heraushebungsmerkmals zunächst so darzulegen hat, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG, U. v. 26.01.2006, 4 AZR 6/04, AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.; zuletzt auch BAG, U. v. 27.08.2008, 4 AZR 484/07 - Pressemitteilung Nr. 67/08 des BAG - LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, 1. a der Gründe (juris) - eines der zahlreichen Parallelverfahren, in denen die zugelassene Revision eingelegt wurde -, siehe auch LAG München, U. v. 26.08.2008, 4 Sa 328/08 - II. 1. b der Entscheidungsgründe - U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 und U. v. 14.08.2008, 3 Sa 410/08).

    Eine lediglich konkludente Zuweisung entsprechender Dienstaufgaben, tatsächliche Dispositionen des leitenden (Chef)Arztes, jedenfalls ein Vertrauensschutz aufgrund tatsächlich ausgeübter Funktionen, ggf. i. V. m. dem Rechtsgedanken des § 162 BGB, reichen nach dieser tarifrechtlichen Regelung hierfür nicht aus - anders als ggf. nach der ersten Alternative zur Entgeltgruppe Ä3 des TV-Ärzte/Länder (Universitätskliniken), wo eben die weitere tarifrechtliche Voraussetzung der "ausdrücklichen" Übertragung der entsprechenden medizinischen Verantwortung fehlt - (siehe LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07 (juris - hier vorgelegt als Anl. B12, Bl. 301/311 f d. A.( - II. 2. a der Entscheidungsgründe - ebenso LAG München, U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 (juris - hier: Anl. B10, Bl. 270 f d. A.) - Zfn.

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 217/86

    Anspruch eines Oberarztes auf Vertretungszulage nach BAT - Erfordernis einer

    Auszug aus LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08
    - zum Begriff der "ausdrücklichen Anordnung" nach dem BAT vgl. BAG, U. v. 25.10.1995, 4 AZR 479/094, AP Nr. 207 zu §§ 22, 23 BAT 1975; U. v. 25.02.1987, 4 AZR 217/86, AP Nr. 14 zu 24 BAT).
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08
    a) Die Darlegungs- und Beweislust für das Vorliegen der normierten tatsächlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die begehrte Vergütungsgruppe trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung der Kläger, der auch die etwa erforderlichen Heraushebungsmerkmals zunächst so darzulegen hat, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG, U. v. 26.01.2006, 4 AZR 6/04, AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.; zuletzt auch BAG, U. v. 27.08.2008, 4 AZR 484/07 - Pressemitteilung Nr. 67/08 des BAG - LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, 1. a der Gründe (juris) - eines der zahlreichen Parallelverfahren, in denen die zugelassene Revision eingelegt wurde -, siehe auch LAG München, U. v. 26.08.2008, 4 Sa 328/08 - II. 1. b der Entscheidungsgründe - U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 und U. v. 14.08.2008, 3 Sa 410/08).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08
    Bei bewusst vereinbarter übertariflicher "Eingruppierung"/Vergütung will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer absichtlich aus dem tariflichen, zumal bei beiderseitiger Tarifbindung automatisch gegebenen, Lohngefüge herausnehmen und kann die Vergütung nicht ohne Weiteres - und zumal nicht ohne Änderungsvertrag oder durch Änderungskündigung unter den Voraussetzungen der §§ 2 und 1 KSchG - rückgängig machen (BAG, etwa U. v. 15.03.1991, 2 AZR 582/90, AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969 - B. III. 1. bb der Gründe - U. v. 27.05.1981, 2 AZR 69/79 (nF) - III. 1. c der Gründe -).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08
    Für die Ausfüllung der deshalb entstandenen Regelungslücke des Arbeitsvertrages, die Ergänzung des Vertragsinhalts danach, wie die Vertragsparteien im Rahmen der Geltung eines gänzlich neuen, die Regelungen des BAT und dessen Vergütungsgruppensystem novierenden, Tarifvertrages die einzelvertraglich übertariflich erfolgte "Eingruppierung" des Klägers geregelt hätten, ist - wenn unmittelbar geltendes dispositives Rechts zur Füllung der Lücke nicht zur Verfügung steht - darauf abzustellen (wie bereits das Arbeitsgericht ausgeführt hat), was die Parteien als redliche Vertragspartner bei angemessener Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach dem Vertragszweck nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall einer Weiterführung der übertariflichen Vergütung des Klägers im Falle eines Tarifwechsels - zum TV-Ärzte (hier: VKA) - bedacht hätten, anknüpfend an die Bestimmungen und Wertungen des vorliegenden Arbeitsvertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. etwa BGH, U. v. 03.11.1999, VIII ZR 269/98, NJW 2000, S. 323 f - II: 4. a der Gründe, m. w. N. -).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08
    a) Die Darlegungs- und Beweislust für das Vorliegen der normierten tatsächlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die begehrte Vergütungsgruppe trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung der Kläger, der auch die etwa erforderlichen Heraushebungsmerkmals zunächst so darzulegen hat, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG, U. v. 26.01.2006, 4 AZR 6/04, AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.; zuletzt auch BAG, U. v. 27.08.2008, 4 AZR 484/07 - Pressemitteilung Nr. 67/08 des BAG - LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, 1. a der Gründe (juris) - eines der zahlreichen Parallelverfahren, in denen die zugelassene Revision eingelegt wurde -, siehe auch LAG München, U. v. 26.08.2008, 4 Sa 328/08 - II. 1. b der Entscheidungsgründe - U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 und U. v. 14.08.2008, 3 Sa 410/08).
  • BAG, 27.05.1981 - 2 AZR 69/79
  • LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08

    Eingruppierung (Chefarzt)

    Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet nach ständiger Rechtsprechung auch des BGH dann aus, wenn zur Ausfüllung einer vertraglichen Regelungslücke verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen und kein Anhaltspunkt dafür besteht, welche Regelung die Parteien getroffen hätten (sh. auch die Urteile der Berufungskammer vom 23.10.2008, 4 Sa 580/08 - II. 4. der Entscheidungsgründe - , und vom 27.11.2008, 4 Sa 703/08 - II. 4. a der Entscheidungsgründe -).
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