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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14   

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https://dejure.org/2015,44184
LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14 (https://dejure.org/2015,44184)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.08.2015 - 4 Sa 709/14 (https://dejure.org/2015,44184)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. August 2015 - 4 Sa 709/14 (https://dejure.org/2015,44184)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 KSchG, § 14 Abs 1 KSchG, § 23 Abs 1 S 3 KSchG
    Räumlicher Geltungsbereich des KSchG - dauerhafter Auslandseinsatz - Schwellenwert des § 23 Abs 1 S 3 KSchG

  • IWW

    § 23 Abs. 1 KSchG, § ... 23 KSchG, § 4 KSchG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 1 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 14 Abs. 1 KSchG, § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB, §§ 1, 15, 17 KSchG, § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 283 Satz 1 BGB, §§ 611 Abs. 1, 615 Satz 1 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 611 Abs. 1, § 615 Satz 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei dauerhafter Beschäftigung im Ausland unter Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers in Deutschland; Unwirksame Druckkündigung eines von der ausländischen Tochtergesellschaft abberufenen Geschäftsführers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei dauerhafter Beschäftigung im Ausland unter Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14
    Lediglich wenn es an einer objektiven Rechtfertigung der Drohung fehlt, kommt eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen in Betracht (BAG v. 14.02.1991 - 2 AZR 363/90 - zitiert nach juris; BAG v. 18.07.2013 - 6 AZR 420/12 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Druckkündigung).

    Der Arbeitgeber hat sich in diesem Fall zunächst schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer zu stellen (BAG v. 18.07.2013 - 6 AZR 420/12 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Druckkündigung).

  • BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1101/79

    GmbH Co. KG - Geschäftsführer - Kündigungsschutz - Ausschluß - Juristische Person

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14
    Die Bestimmung gilt jedoch nur im unmittelbaren Verhältnis der juristischen Person bzw. Personengesamtheit zu ihrem Organvertreter, d. h. also für Kündigungen, die die juristische Person oder Personengesamtheit gegenüber ihren unmittelbaren Organvertretern ausspricht (BAG v. 15.04.1982 - 2 AZR 1101/79 - AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969).

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Weisungsgebundenheit eines Dienstleistenden, der - wie der Kläger - Dienste höherer Art erbringt, stark eingeschränkt sein kann, ohne dass dies bereits der Annahme eines Arbeitsverhältnisses entgegensteht (BAG v. 15.04.1982 - 2 AZR 1101/79 - AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969).

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14
    Zu dessen Berechnung ist eine Nutzungsausfallentschädigung auf der Grundlage der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit mit monatlich ein Prozent des Listenpreises des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung anerkannt (BAG v. 21.03.2012 - 5 AZR 651/10 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Sachbezüge).
  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 849/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens zur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14
    Der Anspruch auf Gewährung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung wandelt sich demgemäß in einen Zahlungsanspruch um (BAG v. 02.12.1999 - 8 AZR 849/98 - zitiert nach juris), der sich vorliegend ebenfalls auf 402, 65 EUR monatlich beläuft.
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14
    Lediglich wenn es an einer objektiven Rechtfertigung der Drohung fehlt, kommt eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen in Betracht (BAG v. 14.02.1991 - 2 AZR 363/90 - zitiert nach juris; BAG v. 18.07.2013 - 6 AZR 420/12 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Druckkündigung).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 883/07

    Kleinbetriebsklausel - Ausländischer Betriebsteil

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14
    Soweit das BAG in seinen Entscheidungen vom 17.01.2008 (2 AZR 902/06 - AP Nr. 40 zu § 23 KSchG 1969) und vom 26.03.2009 (2 AZR 883/07, AP Nr. 45 zu § 23 KSchG 1969) eine Berücksichtigung von im Ausland beschäftigten Arbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG verneint hat, hat es dies damit begründet, dass die im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer nicht dem deutschen Recht unterlagen.
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14
    Soweit das BAG in seinen Entscheidungen vom 17.01.2008 (2 AZR 902/06 - AP Nr. 40 zu § 23 KSchG 1969) und vom 26.03.2009 (2 AZR 883/07, AP Nr. 45 zu § 23 KSchG 1969) eine Berücksichtigung von im Ausland beschäftigten Arbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG verneint hat, hat es dies damit begründet, dass die im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer nicht dem deutschen Recht unterlagen.
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14
    Die einen Betrieb konstituierende Leitungsmacht wird dadurch bestimmt, dass der Kern der Arbeitgeberfunktionen in personellen und sozialen Angelegenheiten von derselben institutionalisierten Leitung im Wesentlichen selbständig ausgeübt wird (BAG v. 03.06.2004 - 2 AZR 386/03 - AP Nr. 33 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14
    Letztlich kommt es auf eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalles an (BAG v. 20.09.2000 - 5 AZR 61/99 - AP Nr. 37 zu § 611 BGB Rundfunk).
  • BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 228/89

    Anwendung deutschen Betriebsverfassungsrechts bei langjährigem Einsatz des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14
    Letztlich spricht für einen Inlandsbezug und damit für eine Eingliederung des Klägers in den Betrieb der Beklagten auch der Umstand, dass sich die Beklagte in § 1 Ziffer 3 des Arbeitsvertrages die Zuweisung einer anderen Tätigkeit und damit zugleich auch einen Rückruf des Klägers nach Deutschland vorbehalten hat (vgl. hierzu BAG v. 07.12.1989 - 2 AZR 228/89 - NZA 1990, 658).
  • ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 26 Ca 3842/19

    Einzelfallentscheidung zum räümlichen Geltungsbereich des

    Die Bestimmung gilt jedoch nur im unmittelbaren Verhältnis der juristischen Person bzw. Personengesamtheit zu ihrem Organvertreter, d.h. also für Kündigungen, die die juristische Person oder Personengesamtheit gegenüber ihren unmittelbaren Organvertretern ausspricht (vgl. BAG, Urteil vom 15.04.1982, 2 AZR 1101/79, in: NJW 1983, 2405; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.2015, 4 Sa 709/14, in: juris).

    Die Vereinbarung eines solch weitreichenden Direktionsrechts steht der Annahme eines freien Dienstverhältnisses entgegen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.2015, 4 Sa 709/14, in: juris).

    Aus alledem folgt eine organisatorische Eingliederung des Klägers im kündigungsschutzrechtlichen Sinne bei der Beklagten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.2015, 4 Sa 709/14, in: juris).

  • LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1006/16

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

    c) Nach moderneren Entscheidungen (LAG Rheinlandpfalz 19.08.2015 - 4 Sa 709/14 - BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15) wird auf die Eingliederung in den inländischen Betrieb abgestellt, insbesondere darauf, ob die Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers dem Betriebszweck des inländischen Betriebes dient und er dem Direktionsrecht des inländischen Betriebsinhabers unterfällt (LAG Rheinlandpfalz a.a.O., Rn. 62; BAG a.a.O., Rn. 15).
  • LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1127/16

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

    c) Nach moderneren Entscheidungen (LAG Rheinlandpfalz 19.08.2015 - 4 Sa 709/14 - BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15) wird auf die Eingliederung in den inländischen Betrieb abgestellt, insbesondere darauf, ob die Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers dem Betriebszweck des inländischen Betriebes dient und er dem Direktionsrecht des inländischen Betriebsinhabers unterfällt (LAG Rheinlandpfalz a.a.O., Rn. 62; BAG a.a.O., Rn. 15).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2016 - 4 Sa 82/16

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach erneuter Kündigung

    Die von der Beklagten hiergegen eingelegt Berufung blieb erfolglos (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.08.2015 - 4 Sa 709/14 -).

    ihn bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreits, Arbeitsgericht Koblenz, Az.: 10 Ca 4121/13, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 4 Sa 709/14, zu unveränderten Bedingungen auf Grundlage des Arbeitsvertrages der Parteien vom 10.05.2011 weiter zu beschäftigen.

  • LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 176/17

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

    c) Nach moderneren Entscheidungen (LAG Rheinlandpfalz 19.08.2015 - 4 Sa 709/14 - BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15) wird auf die Eingliederung in den inländischen Betrieb abgestellt, insbesondere darauf, ob die Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers dem Betriebszweck des inländischen Betriebes dient und er dem Direktionsrecht des inländischen Betriebsinhabers unterfällt (LAG Rheinlandpfalz a.a.O., Rn. 62; BAG a.a.O., Rn. 15).
  • LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1008/16

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

    c) Nach moderneren Entscheidungen (LAG Rheinlandpfalz 19.08.2015 - 4 Sa 709/14 - BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15) wird auf die Eingliederung in den inländischen Betrieb abgestellt, insbesondere darauf, ob die Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers dem Betriebszweck des inländischen Betriebes dient und er dem Direktionsrecht des inländischen Betriebsinhabers unterfällt (LAG Rheinlandpfalz a.a.O., Rn. 62; BAG a.a.O., Rn. 15).
  • LAG Niedersachsen, 16.11.2017 - 5 Sa 1014/16

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

    c) Nach moderneren Entscheidungen (LAG Rheinland-Pfalz 19.08.2015 - 4 Sa 709/14 - BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15) wird auf die Eingliederung in den inländischen Betrieb abgestellt, insbesondere darauf, ob die Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers dem Betriebszweck des inländischen Betriebes dient und er dem Direktionsrecht des inländischen Betriebsinhabers unterfällt (LAG Rheinland-Pfalz a.a.O., Rn. 62; BAG a.a.O., Rn. 15).
  • LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1015/16

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

    c) Nach moderneren Entscheidungen (LAG Rheinlandpfalz 19.08.2015 - 4 Sa 709/14 - BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15) wird auf die Eingliederung in den inländischen Betrieb abgestellt, insbesondere darauf, ob die Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers dem Betriebszweck des inländischen Betriebes dient und er dem Direktionsrecht des inländischen Betriebsinhabers unterfällt (LAG Rheinlandpfalz a.a.O., Rn. 62; BAG a.a.O., Rn. 15).
  • LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 194/17

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

    c) Nach moderneren Entscheidungen (LAG Rheinlandpfalz 19.08.2015 - 4 Sa 709/14 - BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15) wird auf die Eingliederung in den inländischen Betrieb abgestellt, insbesondere darauf, ob die Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers dem Betriebszweck des inländischen Betriebes dient und er dem Direktionsrecht des inländischen Betriebsinhabers unterfällt (LAG Rheinlandpfalz a.a.O., Rn. 62; BAG a.a.O., Rn. 15).
  • LAG Niedersachsen, 16.11.2017 - 5 Sa 1004/16

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

    c) Nach moderneren Entscheidungen (LAG Rheinland-Pfalz 19.08.2015 - 4 Sa 709/14 - BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15) wird auf die Eingliederung in den inländischen Betrieb abgestellt, insbesondere darauf, ob die Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers dem Betriebszweck des inländischen Betriebes dient und er dem Direktionsrecht des inländischen Betriebsinhabers unterfällt (LAG Rheinland-Pfalz a.a.O., Rn. 62; BAG a.a.O., Rn. 15).
  • LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1053/16

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

  • ArbG Bonn, 19.01.2017 - 3 Ca 2022/16

    Eingliederung eines Arbeitnehmers innerhalb von Matrix-Strukturen eines Konzerns;

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