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   LAG Köln, 06.03.2015 - 4 Sa 726/14   

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https://dejure.org/2015,19331
LAG Köln, 06.03.2015 - 4 Sa 726/14 (https://dejure.org/2015,19331)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.03.2015 - 4 Sa 726/14 (https://dejure.org/2015,19331)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. März 2015 - 4 Sa 726/14 (https://dejure.org/2015,19331)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung, Arbeitsentgelt, inkongurente Deckung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Insolvenzanfechtung, Arbeitsentgelt, inkongurente Deckung

  • IWW

    § 131 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InsO, § ... 134 InsO, §§ 131, 134 InsO, § 131 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InsO, § 69 Abs. 3 ArbGG, § 129 InsO, § 131 Abs. 1 InsO, § 850c ZPO, § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 1 GG, §§ 129 ff. InsO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsfreiheit des Existenzminimums

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Existenzminimum auch in Fällen inkongruenter Deckung anfechtungsfrei

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 131 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 InsO
    Anfechtungsfreiheit des Existenzminimums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2183
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Köln, 06.03.2015 - 4 Sa 726/14
    Dabei hat es auf Randnote 43 der Entscheidung vom 29.01.2014 (a. a. O.) verwiesen.

    Ist aber eine verfassungskonforme Auslegung des § 131 Abs. 1 InsO im vorliegenden Fall mit den Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts geboten, um dem Anspruch an den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Existenzminimums effektiv zu genügen, liegt es nahe, wie das Bundesarbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat (29.01.2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 44), auf die Tabelle nach § 850c ZPO zurückzugreifen, um das anfechtungsfreie Existenzminium zu ermitteln.

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12

    Insolvenzanfechtung - mittelbare Zuwendung

    Auszug aus LAG Köln, 06.03.2015 - 4 Sa 726/14
    Umgekehrt verlangt das Bundearbeitsgericht indes für § 131 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InsO, "dass der Beklagte (Anfechtungsgegner) erkennen konnte, dass es sich um eine Leistung des Schuldners handelte" (BAG 21.11.2013 - 6 AZR 159/12; 13.11.2014 - 6 AZR 869/13).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in den zuletzt genannten Entscheidungen diese Voraussetzung indes nicht weiter begründet, sondern sich dabei (11.11.2013 - 6 AZR 159/12) allein auf die Kommentierung von Kreft in HK-InsO, 6. Auflage, § 129 Rn. 28, berufen.

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 869/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

    Auszug aus LAG Köln, 06.03.2015 - 4 Sa 726/14
    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (13.11.2014 - 6 AZR 869/13) erfordert allerdings die inkongruente Deckung nicht, dass sie unter äußeren Umständen erfolgt ist, die für den Anfechtungsgegner die Verdächtigkeit der Leistung erkennen ließen.

    Umgekehrt verlangt das Bundearbeitsgericht indes für § 131 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InsO, "dass der Beklagte (Anfechtungsgegner) erkennen konnte, dass es sich um eine Leistung des Schuldners handelte" (BAG 21.11.2013 - 6 AZR 159/12; 13.11.2014 - 6 AZR 869/13).

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 367/13

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von

    Auszug aus LAG Köln, 06.03.2015 - 4 Sa 726/14
    In der Entscheidung vom 27.02.2014 (6 AZR 367/13) hat das Bundesarbeitsgericht ebenfalls entsprechende Erwägungen für § 131 Abs. 1 InsO nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14

    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

    aa) Der Senat hat offengelassen, ob bei kongruenten Deckungen nach einem bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch das von Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Existenzminimum anfechtungsfrei zu stellen ist und ob bejahendenfalls die §§ 129 ff. InsO insoweit verfassungskonform ausgelegt werden könnten oder ob eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht erforderlich wäre (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 17 ff., BAGE 147, 172; zustimmend wohl Huber EWiR 2014, 291, 292; darstellend Krause Liber Amicorum für W. Henckel 2015 S. 163, 177 ff.; ablehnend BGH 10. Juli 2014 - IX ZR 192/13 - Rn. 28 ff., BGHZ 202, 59; Klinck Anm. AP InsO § 133 Nr. 2 unter II; Lütcke NZI 2014, 350, 351, der allerdings eine Auseinandersetzung mit dieser Rechtsfrage "im Einzelnen" erst dann für erforderlich hält, "wenn es darauf ankommt"; für die Freistellung des Existenzminimums auch in einem Fall inkongruenter Deckung LAG Köln 6. März 2015 - 4 Sa 726/14 - juris-Rn. 51 ff. [rkr.]) .
  • BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 497/21

    Insolvenzanfechtung - Mindestlohn

    bb) Soweit die Rechtsprechung verlangt, dass der Gläubiger erkennen konnte, dass es sich um eine Leistung des Schuldners handelt (BAG 13. November 2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 15, BAGE 150, 22) , muss auf die hiergegen gerichtete Kritik (vgl. LAG Köln 6. März 2015 - 4 Sa 726/14 - zu A II 1 der Gründe) nicht eingegangen werden.

    In Rechtsprechung und Literatur sind diese Überlegungen mehrheitlich auf Kritik gestoßen (zB BGH 10. Juli 2014 - IX ZR 192/13 - Rn. 29, BGHZ 202, 59; Blank NZA 2016, 1123, 1125 f.; Stiller EWiR 2016, 23, 24; Windel ZIP 2014, 2167, 2171 f.; Klinck Anm. AP InsO § 133 Nr. 2; zustimmend Wroblewski in Däubler/Wroblewski Das Insolvenzhandbuch für die Praxis 5. Aufl. Teil 1 Rn. 77; Zwanziger DB 2014, 2391, 2394; offen Huber EWiR 2014, 291, 292) .

    Eine Absicherung des Existenzminimums durch Sozialleistungen wäre deshalb möglich gewesen (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 506/17 - Rn. 37; 26. Oktober 2017 - 6 AZR 511/16 - Rn. 26 ff., BAGE 161, 21; 8. Mai 2014 - 6 AZR 722/12 - Rn. 21; kritisch LAG Köln 6. März 2015 - 4 Sa 726/14 - juris-Rn. 53) .

  • ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20
    Ob die Anfechtung bereits deshalb nicht durchgreifen kann, weil auch im Fall der hier vorliegenden inkongruenten Deckung, die dadurch entsteht, dass ein Dritter den Lohn pünktlich und in voller Höhe an die Arbeitnehmer auszahlt, eine verfassungskonforme Auslegung der §§ 129 InsO dahingehend erfolgen müsste, dass dem Arbeitnehmer jedenfalls das im Entgelt enthaltene Existenzminimum verbliebe (so Lag Köln, Urteil vom 06. März 2015 - 4 Sa 726/14, zit. nach juris), kann vorliegend offenbleiben.
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