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   LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12   

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LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12 (https://dejure.org/2012,61525)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2012 - 4 Sa 763/12 (https://dejure.org/2012,61525)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2012 - 4 Sa 763/12 (https://dejure.org/2012,61525)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12
    Im Übrigen sei die ausschließliche Berücksichtigung der HGB-Abschlüsse der Beklagten nach der Entscheidung des BAG vom 16.10.2010 - 3 AZR 502/08 - und vom 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - zweifelhaft geworden.

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen ( BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56 = AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG; BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40 ).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, es werde ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen ( BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56 = AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG; BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG = EzA § 16 BetrAVG Nr. 52 ).

    Beide Bemessungsgrundlagen sind ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen zu bestimmen ( BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56 = AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG ; BAG vom 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 45 ).

    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahre ausgewertet werden ( BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - AP Nr. 72 zu § 16 BetrAVG = EzA § 16 BetrAVG Nr. 57; BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56 = AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG ).

    Die wirtschaftliche Entwicklung nach dem Anpassungsstichtag kann sich auch auf die Überprüfung der Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers auswirken, indem sie seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften kann ( BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56 = AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG; BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - AP Nr. 45 zu § 16 BetrAVG = EzA § 16 BetrAVG Nr. 37 ).

    Spätere, unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden ( BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56 = AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG ; BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - AP Nr. 72 zu § 16 BetrAVG = EzA § 16 BetrAVG Nr. 57 ).

    Die Betriebsergebnisse wurden von der Beklagte zutreffend ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen bestimmt (vgl. BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56 = AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG ; BAG vom 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 45 ).

    Soweit der Kläger die Auffassung vertritt, die ausschließliche Berücksichtigung der HGB-Abschlüsse der Beklagten sei nach den Entscheidungen des BAG vom 16.10.2010 - 3 AZR 502/08 - und vom 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - zweifelhaft geworden, trifft dies nicht zu.

    Soweit das BAG ausgeführt hat, dass die Höhe des Eigenkapitals und das erzielte Betriebsergebnis "- jedenfalls für die hier interessierende Zeit vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes- ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen zu bestimmen sind" ( BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56 = AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG ), kann hieraus nicht gefolgert werden, dass nach Inkrafttreten des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts zum 29.05.2009 eine Bilanzierung zur Ermittlung des Eigenkapitals und des erzielten Betriebsergebnisses nicht mehr nach HGB erfolgen könnte.

    Die Voraussetzungen für einen Berechnungsdurchgriff entsprechend den vom BAG aufgestellten Grundsätzen für den qualifiziert faktischen Konzern (vgl. BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56 = AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG; BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - AP Nr. 32 zu § 16 BetrAVG = EzA § 16 BetrAVG Nr. 28 ) hat der Kläger nicht dargelegt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftlichen Lage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich gerade im Hinblick auf die im Jahr 2008 einsetzende Bankenkrise in diesem Bereich eine ganz andere Entwicklung abgezeichnet hatte, als sie dem wirtschaftlichen Handeln der Beklagten in der Vergangenheit entsprach ( LAG Berlin-Brandenburg 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11 und 7 Sa 2147/11 - juris; vgl. LAG Hessen 28.09.2011 - 8 Sa 244/11 - juris).

    Entgegen der Auffassung des Klägers war auf die wirtschaftliche Lage der Beklagten und nicht auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns insgesamt abzustellen (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11 und 7 Sa 2147/11 - juris).

    Mit den einzelnen Bestätigungsvermerken des Abschlussprüfers für diese Jahresabschlüsse wurde gemäß § 322 Abs. 2 HGB die ordnungsgemäße Erstellung der Jahresabschlüsse unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ohne Einschränkung bestätigt ( LAG Berlin-Brandenburg 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11 und 7 Sa 2147/11 - juris ).

    Bei der Auszahlung von Boni und den Ausgaben für Werbung und Sponsoring handelt es sich um Ausgaben der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die in die Prognoseentscheidung auch für die Zukunft einfließen können ( LAG Berlin-Brandenburg 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11 und 7 Sa 2147/11 - juris ).

    Anhaltspunkte dafür, dass diese Zahlungen einen Umfang erreicht hätten, der es der Beklagten nach § 242 BGB verwehren würde, sich auf entsprechende Verluste zu berufen, lagen nicht vor ( LAG Berlin-Brandenburg 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11 und 7 Sa 2147/11 - juris ).

    Erst wenn diese stillen Einlagen durch Eigenkapital der Beklagten ersetzt sind, entfällt ihre im Fall eines Bilanzgewinns anfallende Verzinsung mit 9 % und erst dann hat die Beklagte wieder ein ausreichendes Eigenkapital aus eigenen Mitteln erreicht ( LAG Berlin-Brandenburg 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11 und 7 Sa 2147/11 - juris; LAG Hessen vom 28.09.2011 - 8 Sa 244/11 ).

    Insofern kann dahinstehen, ob es der Beklagten rechtlich möglich wäre auf das Fonds-Vermögen Zugriff zu nehmen ( LAG Berlin-Brandenburg 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11 und 7 Sa 2147/11 - juris ).

  • LAG Hessen, 28.09.2011 - 8 Sa 244/11

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung gemäß § 16 BetrAVG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich gerade im Hinblick auf die im Jahr 2008 einsetzende Bankenkrise in diesem Bereich eine ganz andere Entwicklung abgezeichnet hatte, als sie dem wirtschaftlichen Handeln der Beklagten in der Vergangenheit entsprach ( LAG Berlin-Brandenburg 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11 und 7 Sa 2147/11 - juris; vgl. LAG Hessen 28.09.2011 - 8 Sa 244/11 - juris).

    Erst wenn diese stillen Einlagen durch Eigenkapital der Beklagten ersetzt sind, entfällt ihre im Fall eines Bilanzgewinns anfallende Verzinsung mit 9 % und erst dann hat die Beklagte wieder ein ausreichendes Eigenkapital aus eigenen Mitteln erreicht ( LAG Berlin-Brandenburg 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11 und 7 Sa 2147/11 - juris; LAG Hessen vom 28.09.2011 - 8 Sa 244/11 ).

    Es kommt allein auf die wirtschaftliche Lage der Beklagten an und nicht auf einzelne ihr zuzurechnenden Vermögensteile ( LAG Hessen 28.09.2011 - 8 Sa 244/11 - juris ).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12
    Beide Bemessungsgrundlagen sind ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen zu bestimmen ( BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56 = AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG ; BAG vom 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 45 ).

    Die wirtschaftliche Entwicklung nach dem Anpassungsstichtag kann sich auch auf die Überprüfung der Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers auswirken, indem sie seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften kann ( BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56 = AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG; BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - AP Nr. 45 zu § 16 BetrAVG = EzA § 16 BetrAVG Nr. 37 ).

    Die Betriebsergebnisse wurden von der Beklagte zutreffend ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen bestimmt (vgl. BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56 = AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG ; BAG vom 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 45 ).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12
    Im Übrigen sei die ausschließliche Berücksichtigung der HGB-Abschlüsse der Beklagten nach der Entscheidung des BAG vom 16.10.2010 - 3 AZR 502/08 - und vom 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - zweifelhaft geworden.

    Soweit der Kläger die Auffassung vertritt, die ausschließliche Berücksichtigung der HGB-Abschlüsse der Beklagten sei nach den Entscheidungen des BAG vom 16.10.2010 - 3 AZR 502/08 - und vom 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - zweifelhaft geworden, trifft dies nicht zu.

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12
    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahre ausgewertet werden ( BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - AP Nr. 72 zu § 16 BetrAVG = EzA § 16 BetrAVG Nr. 57; BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56 = AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG ).

    Spätere, unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden ( BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56 = AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG ; BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - AP Nr. 72 zu § 16 BetrAVG = EzA § 16 BetrAVG Nr. 57 ).

  • BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 577/83

    Anpassung einer Betriebsrente auf Grund betrieblicher Übung - Ausfüllung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12
    Rentenerhöhungen entsprechend der Lohnentwicklung konnten die Betriebsrentner nach nur im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten ihrer früheren Arbeitgeberin erwarten (vgl. bereits BAG 3. Dezember 1985 - 3 AZR 577/83 - AP Nr. 18 zu § 16 BetrAVG = EzA § 16 BetrAVG Nr. 18 ).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12
    Der Kläger hat etwaige nach seiner Ansicht unterlaufene Fehler nicht näher bezeichnet und damit die ordnungsgemäße Erstellung der Jahresabschlüsse nicht substantiiert bestritten (vgl. dazu BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - AP Nr. 53 zu § 16 BetrAVG ).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12
    Die gilt auch bei Verstößen gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ( BAG 25. April 2006 - 3 AZR 78/05 - EzA § 2 BetrAVG Nr. 27 = AP Nr. 111 zu § 7 BetrAVG; GK-ArbGG/Vossen § 68 Rn. 5 ).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12
    Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, es werde ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen ( BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56 = AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG; BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG = EzA § 16 BetrAVG Nr. 52 ).
  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 952/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. August 2012 - 4 Sa 763/12 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Gelsenkirchen, 21.05.2013 - 5 Ca 1891/12

    Nachholung des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrente bei übermäßiger

    Der handelsrechtliche Begriff des Eigenkapitals wie er im Jahresabschluss ausgewiesen ist, trägt betriebswirtschaftlichen Überlegungen Rechnung, indem er nicht nur das gezeichnete Eigenkapital sondern auch die Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvorträge und Jahresüberschüsse bzw. Jahresvielbeträge erfasst (Urteil d. BAG v. 23.01.2001, AZ: 3 AZR 287/00, AP-Nr. 46 zu § 16 BetrAVG, NZA 2002 S. 560 (561); d. LAG Berlin-Brandenburg v. 29.08.2012, AZ: 4 Sa 763/12, Juris RN 32).

    Hat er die ordnungsgemäße Erstellung der Jahresabschlüsse substantiiert bestritten, so hat der Arbeitgeber vorzutragen und unter Beweis zu stellen, weshalb die Jahresabschlüsse insoweit nicht zu beanstanden sind (Urteil d. BAG v. 18.02.2003, AZ: 3 AZR 172/02, Juris RN 27; des LAG Berlin-Brandenburg v. 29.08.2012, AZ: 4 Sa 763/12, Juris RN 33, 36).

  • ArbG Hamburg, 28.06.2013 - 27 Ca 426/12

    Anspruch auf eine jährliche Rentenanpassung nach der Leistungsrichtlinie einer

    Es kommt auf die künftige Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers, nicht eines für Versorgungsverbindlichkeiten vorgehaltenen Sondervermögens an (BAG v. 09.11.1999 - 3 AZR 420/98 - juris Rn. 17; ähnlich LAG Berlin-Brandenburg v. 29.08.2012 - 4 Sa 763/12 - juris Rn. 40).
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