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   LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08   

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LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08 (https://dejure.org/2009,9158)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.05.2009 - 4 Sa 877/08 (https://dejure.org/2009,9158)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 4 Sa 877/08 (https://dejure.org/2009,9158)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Befristung, BAG-Rechtsprechung zum Sachgrund Vertretung, Vereinbarkeit mit europäischem Recht und Grundgesetz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG; § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vom 18.03.1999 (Richtlinie 1999/99/EG); Art. 12 GG
    Befristung, BAG-Rechtsprechung zum Sachgrund Vertretung, Vereinbarkeit mit europäischem Recht und Grundgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Sachgrund der Vertretung mit höherrangigem Recht

  • hensche.de

    Befristung: Vertretung, Befristung: Vertretung, Befristung: EU-Recht

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; Richtlinie 1999/99/EG § 5 Nr. 1; ; GG Art. 12

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Sachgrund der Vertretung mit höherrangigem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 855/06

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat seit dem Urteil vom 15.02.2006 (7 AZR 232/05; nachfolgend 25.04.2006 - 7 AZR 640/05; 18.04.2007 - 7 AZR 255/06 und 7 AZR 293/06; vgl. auch 08.08.2007 - 7 AZR 855/06) in inzwischen gefestigter Rechtsprechung der unmittelbaren Vertretung und den ursprünglichen Fällen der mittelbaren Vertretung eine weitere Fallgruppe der Vertretung hinzugefügt, in welcher der für den Sachgrund der Vertretung entscheidende Kausalzusammenhang mit dem vorübergehenden Ausfall eines anderen Arbeitnehmer wie folgt definiert ist: .

    Dies kann z. B. durch entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag erfolgen (so z. B. BAG 08.08.2007 - 7 AZR 855/06).

  • ArbG Köln, 28.05.2008 - 12 Ca 571/08

    Für das Vorliegen des Sachgrunds der Vertretung i.R.d. Befristung von

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.05.2008 - 12 Ca 571/08 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.05.2008, Az. 12 Ca 571/08, abzuändern und festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristung im Vertrag vom 12.12.2006 am 31.12.2007 beendet worden ist, sondern zu unveränderten Bedingungen als unbefristetes Arbeitsverhältnis über den 31.12.2007 hinaus fortbesteht.

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 640/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat seit dem Urteil vom 15.02.2006 (7 AZR 232/05; nachfolgend 25.04.2006 - 7 AZR 640/05; 18.04.2007 - 7 AZR 255/06 und 7 AZR 293/06; vgl. auch 08.08.2007 - 7 AZR 855/06) in inzwischen gefestigter Rechtsprechung der unmittelbaren Vertretung und den ursprünglichen Fällen der mittelbaren Vertretung eine weitere Fallgruppe der Vertretung hinzugefügt, in welcher der für den Sachgrund der Vertretung entscheidende Kausalzusammenhang mit dem vorübergehenden Ausfall eines anderen Arbeitnehmer wie folgt definiert ist: .

    Das Kriterium der gedanklichen Zuordnung des Arbeitgebers, welchem vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer die vom Vertreter ausgeübten Tätigkeiten übertragen werden können, bildet dabei den Kern der gerichtlichen Kontrolle der Befristungsabrede (vgl. dazu auch BAG 24.04.2006 - 7 AZR 640/05).

  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08
    In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem Personalrat auch nicht unaufgefordert z. B. die genaue Vertretungskette bei einer mittelbaren Vertretung darstellen (BAG 10.03.2004 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 257).
  • BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 290/76

    Abhängigkeit - Theaterintendant - Freilichtaufführung - Nebenberuf -

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08
    Dementsprechend sind solche zeitlichen Höchstgrenzen gerade auch bei sachlichen Gründen, die nicht die vorübergehende Natur des Beschäftigungsverhältnisses in sich tragen - wie z. B. bei dem vom Bundesverfassungsgericht (insbesondere 13.01.1982 AP GG Art. 5 Abs. 1 Rundfunkfreiheit Nr. 1) und dementsprechend vom Bundesarbeitsgericht (zum TzBfG: 26.07.2006 AP TzBfG § 14 Nr. 25) anerkannten sachlichen Grund der programmgestaltenden Mitarbeit in einer öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalt (heute sachlicher Grund i. S. d. § 14 Abs. 1 Nr. 4) - bislang weder vom Bundesverfassungsgericht noch vom Bundesarbeitsgericht gezogen worden (in der Entscheidung vom 13.01.1983 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 23 - hielt das Bundesarbeitsgericht aus Gründen des Einzelfalles die Befristung auch nach nahezu 20-jähriger Beschäftigung noch für gerechtfertigt).
  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 255/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Annex

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat seit dem Urteil vom 15.02.2006 (7 AZR 232/05; nachfolgend 25.04.2006 - 7 AZR 640/05; 18.04.2007 - 7 AZR 255/06 und 7 AZR 293/06; vgl. auch 08.08.2007 - 7 AZR 855/06) in inzwischen gefestigter Rechtsprechung der unmittelbaren Vertretung und den ursprünglichen Fällen der mittelbaren Vertretung eine weitere Fallgruppe der Vertretung hinzugefügt, in welcher der für den Sachgrund der Vertretung entscheidende Kausalzusammenhang mit dem vorübergehenden Ausfall eines anderen Arbeitnehmer wie folgt definiert ist: .
  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 293/06

    Befristung - Vertretung - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat seit dem Urteil vom 15.02.2006 (7 AZR 232/05; nachfolgend 25.04.2006 - 7 AZR 640/05; 18.04.2007 - 7 AZR 255/06 und 7 AZR 293/06; vgl. auch 08.08.2007 - 7 AZR 855/06) in inzwischen gefestigter Rechtsprechung der unmittelbaren Vertretung und den ursprünglichen Fällen der mittelbaren Vertretung eine weitere Fallgruppe der Vertretung hinzugefügt, in welcher der für den Sachgrund der Vertretung entscheidende Kausalzusammenhang mit dem vorübergehenden Ausfall eines anderen Arbeitnehmer wie folgt definiert ist: .
  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08
    Der sachlich rechtfertigende Grund der Befristungsabrede zum Zweck der Vertretung liegt darin, dass der Arbeitgeber bereits zu einem vorübergehend ausfallenden Mitarbeiter in einem Rechtsverhältnis steht und mit der Rückkehr dieses Mitarbeiters rechnen muss (vgl. schon aus früherer Rechtsprechung BAG 22.11.1995, 11.11.1998, 21.02.2001, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 178, 204, 226).
  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05

    Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat seit dem Urteil vom 15.02.2006 (7 AZR 232/05; nachfolgend 25.04.2006 - 7 AZR 640/05; 18.04.2007 - 7 AZR 255/06 und 7 AZR 293/06; vgl. auch 08.08.2007 - 7 AZR 855/06) in inzwischen gefestigter Rechtsprechung der unmittelbaren Vertretung und den ursprünglichen Fällen der mittelbaren Vertretung eine weitere Fallgruppe der Vertretung hinzugefügt, in welcher der für den Sachgrund der Vertretung entscheidende Kausalzusammenhang mit dem vorübergehenden Ausfall eines anderen Arbeitnehmer wie folgt definiert ist: .
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08
    Auch der Europäische Gerichtshof (Entscheidung vom 04.07.2006 - C 212/04) geht nicht etwa davon aus, dass die Rahmenvereinbarung Kettenverträge (aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge) verhindern soll.
  • BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Feststellung des Bestehens eines

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Mai 2009 - 4 Sa 877/08 - aufgehoben.
  • LAG Köln, 18.06.2010 - 11 Sa 631/09

    Befristete Teilzeitverträge eines Sportlehrers zur Vertretung; unsubstantiierte

    Nach § 5 der Rahmenvereinbarung soll nur der Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Verträge verhindert, die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, eine Höchstdauer oder eine Höchstzahl der Befristungen vorzusehen LAG Köln, Urt. v. 15.05.2009 - 4 Sa 877/08 - m.w.N.).
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