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   LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16   

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LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16 (https://dejure.org/2017,23079)
LAG Köln, Entscheidung vom 07.07.2017 - 4 Sa 936/16 (https://dejure.org/2017,23079)
LAG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - 4 Sa 936/16 (https://dejure.org/2017,23079)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Wirksamkeit einer Verdachtskündigung - Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit -

  • IWW

    § 64 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, § ... 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, 524 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 524 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3, §§ 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 249 BGB, § 254 BGB, §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 Satz 2, 288 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 2 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Vortäuschens von Arbeitsunfähigkeit; Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Wirksamkeit einer Verdachtskündigung; Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Vortäuschens von Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12

    Schadensersatz - Detektivkosten

    Auszug aus LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16
    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (BAG, Urteil vom 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 -, Rn. 22, juris).

    Als derartige schwere Verfehlungen gelten etwa Veruntreuungen eines Filialleiters, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Diebstahl, Betrug bei der Spesenabrechnung, Erschleichen der Lohnfortzahlung, eine illegale verfassungsfeindliche Tätigkeit oder die sexuelle Belästigung von Mitarbeitern (BAG, Urteil vom 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 -, Rn. 24, juris).

    Die Klägerin ist daher verpflichtet, die Detektivkosten im Wege des Schadensersatzes an die Beklagte zu erstatten (vgl. dazu BAG, Urteil vom 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 -, Rn. 23, juris).

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16
    Das Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit kann einen "wichtigen Grund an sich" im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines Attests der Arbeit fernbleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (Anschluss an BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 -, Rn. 32, juris).

    Das Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit kann einen "wichtigen Grund an sich" im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines Attests der Arbeit fernbleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (vgl. BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 -, Rn. 32, juris; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27. November 2013 - 8 Sa 89/13 -, Rn. 51, juris; ErfK/Niemann, 17. Aufl., § 626 BGB Rn. 156; KR/Fischermeier, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; APS/Vossen, 5. Aufl., § 626 BGB Rn. 189a).

    Ein solcher Arbeitnehmer wird nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 -, Rn. 32, juris) regelmäßig sogar einen vollendeten Betrug begangen haben, denn durch Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat er den Arbeitgeber unter Vortäuschung falscher Tatsachen dazu veranlasst, ihm unberechtigterweise Lohnfortzahlung zu gewähren.

  • OLG München, 01.06.2015 - 24 W 881/15

    Anwesenheitsrecht der Gegenpartei bei einer ärztlichen Untersuchung durch einen

    Auszug aus LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16
    Der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit gilt nicht für den durch den Sachverständigen durchgeführten Begutachtungstermin, da dieser nicht Teil der gerichtlichen Beweisaufnahme ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 01. Juni 2015 - 24 W 881/15 -, Rn. 16, juris).

    Soweit der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit analog auf die Teilnahme an der Begutachtung durch den Sachverständigen angewandt wird, findet diese Analogie ihre Grenze im Bereich ärztlicher Untersuchungen, da diese in den Intimbereich eingreifen und daher die Parteiöffentlichkeit hinter dem Schutz der Menschenwürde zurückzubleiben hat (OLG München, Beschluss vom 01. Juni 2015 - 24 W 881/15 -, Rn. 18, juris).

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

    Auszug aus LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16
    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (Anschluss an BAG, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 -, Rn. 17, juris).

    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (BAG, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 -, Rn. 17, juris).

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

    Auszug aus LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16
    Bloße auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 AZR 110/15 -, Rn. 39, juris).

    Der Verdacht, der Vertragspartner bzw. Arbeitnehmer könnte eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben, kann nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung bilden (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 AZR 110/15 -, Rn. 39, juris).

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Auszug aus LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16
    Es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass er in der Sache zutrifft (BAG, Urteil vom 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 -, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 -, Rn. 14, juris).

    Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, bestimmte, zeitlich und räumlich eingegrenzte Tatsachen ggfs. zu bestreiten oder den Verdacht entkräftende Tatsachen aufzuzeigen und so zur Aufhellung der für den Arbeitgeber im Dunkeln liegenden Geschehnisse beizutragen (BAG, Urteil vom 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 -, Rn. 56, juris).

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Auszug aus LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16
    Im Hinblick auf das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit müssen angesichts des hohen Beweiswertes einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zumindest begründete Zweifel an der Richtigkeit dieser ärztlichen Bescheinigung aufgezeigt werden, um den Beweiswert der Bescheinigung zu erschüttern (Anschluss an BAG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 -, Rn. 25, juris).

    Im Hinblick auf das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit müssen angesichts des hohen Beweiswertes einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zumindest begründete Zweifel an der Richtigkeit dieser ärztlichen Bescheinigung aufgezeigt werden, um den Beweiswert der Bescheinigung zu erschüttern (BAG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 -, Rn. 25, juris).

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Auszug aus LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16
    Dies ist der Fall, sobald er eine zuverlässige und hinreichend vollständige Kenntnis der einschlägigen Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung darüber ermöglicht, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen soll oder nicht (BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 -, Rn. 51, juris).
  • LAG Köln, 23.09.2015 - 11 Sa 1220/14

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Ingenieurs für

    Auszug aus LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16
    Bei der gerichtlichen Überprüfung der Verdachtskündigung ist dem Vorbringen des Arbeitnehmers, mit dem er sich von dem ihm gegenüber vorgebrachten Verdacht reinigen will, durch eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts nachzugehen (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23. September 2015- 11 Sa 1220/14 -, Rn. 20, juris - unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 -, Leitsatz 2, juris).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16
    Für beide Kündigungsarten muss der Verdacht gleichermaßen erdrückend sein (BAG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 -, Rn. 22, juris).
  • BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 663/13

    Vergütungsabrede - Rechtsanwalt - Sittenwidrigkeit

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 31/14

    Verdeckte Schallmessungen eines gerichtlichen Sachverständigen; Grundsatz der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2010 - 2 Sa 731/09

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Rückforderung von Arbeitsvergütung

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05

    Stempeluhrmissbrauch

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98

    Außerordentliche Kündigung

  • ArbG Köln, 06.09.2016 - 14 Ca 738/14
  • LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13

    Kündigung - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und Beweislast -

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

  • LAG Hessen, 18.10.2021 - 16 Sa 380/20

    Fristlose Kündigung bei Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit

    Unabhängig davon, ob man der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Juli 2017 - 4 Sa 936/16 - folgt, lässt auch das Bundesarbeitsgericht (29. Juni 2017 -2 AZR 597/16- Rn. 16, 17) im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Erschleichens von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eine außerordentliche Verdachtskündigung zu.

    Die Kammer war in der mündlichen Verhandlung vom 8. März 2021 nicht generell ablehnend gegenüber der genannten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Juli 2017 - 4 Sa 936/16.

  • LAG Köln, 10.12.2020 - 8 Sa 491/20

    Außerordentliche Kündigung; Verdachtskündigung; vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

    Bei der gerichtlichen Überprüfung der Verdachtskündigung ist dem Vorbringen des Arbeitnehmers, mit dem er sich von dem ihm gegenüber vorgebrachten Verdacht reinigen will, durch eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts nachzugehen (vgl. etwa BAG 20.06.2013 - 2 AZR 546/12; BAG 18.06.2015 - 2 AZR 256/14; BAG 17.03.2016 - 2 AZR 110/15; LAG Köln 23.09.2015 - 11 Sa 1220/14: LAG Köln 07.07.2017 - 4 Sa 936/16 - jeweils mwN).

    Dabei obliegt es dem Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess, den Beweis für den erhobenen Kündigungsvorwurf zu führen (grundlegend BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93; BAG 29.06.2017 - 2 AZR 597/16 - mwN; vgl. etwa auch LAG Köln 07.07.2017 - 4 Sa 936/16 - mwN).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2019 - 5 Sa 246/18

    Außerordentliche Kündigung wegen Manipulation der Arbeitszeiterfassung und

    Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit ist ebenfalls an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 32, juris = NZA 1994, 63; LAG Köln, Urteil vom 07. Juli 2017 - 4 Sa 936/16 - Rn. 50 f., juris; LAG Nürnberg, Urteil vom 27. November 2013 - 8 Sa 89/13 - Rn. 51, juris = LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 18).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2022 - 8 Sa 194/20

    Außerordentliche Kündigung - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit -

    Hierdurch lässt sich der Arbeitnehmer für die Zeit einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung gewähren und begeht damit regelmäßig einen Betrug zulasten des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2013 - 5 Sa 275/13 -, Rn. 78 ; LAG Köln, Urteil vom 07. Juli 2017 - 4 Sa 936/16 -, Rn. 50; LAG Nürnberg, Urteil vom 27. November 2013 - 8 Sa 89/13 -, Rn. 51).
  • LAG Köln, 13.05.2020 - 6 Sa 663/19

    Fristlose Kündigung; Arbeitsunfähigkeit; Beweiswert; Dauer der

    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auf die Entscheidung der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 07.07.2017 - 4 Sa 936/16 - die einen signifikant anderen Sachverhalt betraf.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2022 - 1 Sa 484/21

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit

    Selbst wenn man annimmt, die Verdachtskündigung setze in Fällen, in der sich der Verdacht auf eine Pflichtwidrigkeit bezieht, die im Falle ihres Vorliegens eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen rechtfertigen kann und im Rahmen deren Prüfung auch zu entscheiden wäre, ob in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine vorherige Abmahnung erforderlich war, ebenfalls eine solche Prüfung erfordert (so etwa LAG Köln 07.07.2017 -4 Sa 936/16-, Rn. 74, juris), ergibt sich keine andere rechtliche Beurteilung.
  • ArbG Köln, 22.09.2022 - 17 Ca 2239/22
    Der Beweis krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel durch die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG geführt (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.07.2017 - 4 Sa 936/16, Rn. 58 juris).
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