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   LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13   

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https://dejure.org/2013,14190
LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13 (https://dejure.org/2013,14190)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13 (https://dejure.org/2013,14190)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. April 2013 - 4 SaGa 6/13 (https://dejure.org/2013,14190)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht; Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren; Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung; Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bei wirtschaftlichen Belastungen; Betriebsstilllegung als wirtschaftliche ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 102 V BetrVG
    Entbindung von Weiterbeschäftigungspflicht; Unzumutbare wirtschaftliche Belastungen

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht wegen unzumutbarer wirtschaftlicher Belastung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht wegen unzumutbarer wirtschaftlicher Belastung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 102 V BetrVG
    Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht - Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren - Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung - Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bei wirtschaftlichen Belastungen - Betriebsstilllegung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • poko.de (Kurzinformation)

    Entbindung von Weiterbeschäftigungspflicht; Unzumutbare wirtschaftliche Belastungen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zeit bis zur Entbindung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13
    Einerseits hat nämlich die nicht zurückwirkende (BAG 07.03.1996 - 2 AZR 432/95, AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung) Entbindung gestaltende Wirkung, da sie zur Beendigung des möglicherweise bestehenden Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG und damit des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses führt.

    Über das Bestehen eines Weiterbeschäftigungsanspruchs wird aber i.d.R. abschließend erst im Hauptsacheverfahren - etwa auf Zahlung von Verzugslohn - befunden (vgl. dazu etwa BAG 12.09.1985 - 2 AZR 324/84, NZA 1996, 930; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 585/99, juris, Rn. 24 f.).

    Der Arbeitnehmer muss den Weiterbeschäftigungsanspruch entweder mit einstweiliger Verfügung und deren Vollziehung durchsetzen oder in einem Hauptverfahren daraus resultierende Vergütungsansprüche einklagen (vgl. dazu BAG 12.09.1985 - 2 AZR 324/84, NZA 1996, 930; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 585/99, juris, Rn. 24 f.).

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG auch zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führt und daher selbst dann Entgeltansprüche auslöst, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich nicht beschäftigt wird, der Arbeitgeber es aber versäumt hat, sich gemäß Satz 2 der Norm von der Weiterbeschäftigungspflicht entbinden zu lassen (BAG 12.09.1985 - 2 AZR 324/84, NZA 1996, 930; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 585/99, juris, Rn. 24 f.).

  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84

    Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13
    Über das Bestehen eines Weiterbeschäftigungsanspruchs wird aber i.d.R. abschließend erst im Hauptsacheverfahren - etwa auf Zahlung von Verzugslohn - befunden (vgl. dazu etwa BAG 12.09.1985 - 2 AZR 324/84, NZA 1996, 930; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 585/99, juris, Rn. 24 f.).

    Der Arbeitnehmer muss den Weiterbeschäftigungsanspruch entweder mit einstweiliger Verfügung und deren Vollziehung durchsetzen oder in einem Hauptverfahren daraus resultierende Vergütungsansprüche einklagen (vgl. dazu BAG 12.09.1985 - 2 AZR 324/84, NZA 1996, 930; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 585/99, juris, Rn. 24 f.).

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG auch zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führt und daher selbst dann Entgeltansprüche auslöst, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich nicht beschäftigt wird, der Arbeitgeber es aber versäumt hat, sich gemäß Satz 2 der Norm von der Weiterbeschäftigungspflicht entbinden zu lassen (BAG 12.09.1985 - 2 AZR 324/84, NZA 1996, 930; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 585/99, juris, Rn. 24 f.).

  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 585/99

    Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13
    Über das Bestehen eines Weiterbeschäftigungsanspruchs wird aber i.d.R. abschließend erst im Hauptsacheverfahren - etwa auf Zahlung von Verzugslohn - befunden (vgl. dazu etwa BAG 12.09.1985 - 2 AZR 324/84, NZA 1996, 930; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 585/99, juris, Rn. 24 f.).

    Der Arbeitnehmer muss den Weiterbeschäftigungsanspruch entweder mit einstweiliger Verfügung und deren Vollziehung durchsetzen oder in einem Hauptverfahren daraus resultierende Vergütungsansprüche einklagen (vgl. dazu BAG 12.09.1985 - 2 AZR 324/84, NZA 1996, 930; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 585/99, juris, Rn. 24 f.).

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG auch zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führt und daher selbst dann Entgeltansprüche auslöst, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich nicht beschäftigt wird, der Arbeitgeber es aber versäumt hat, sich gemäß Satz 2 der Norm von der Weiterbeschäftigungspflicht entbinden zu lassen (BAG 12.09.1985 - 2 AZR 324/84, NZA 1996, 930; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 585/99, juris, Rn. 24 f.).

  • LAG München, 13.07.1994 - 5 Sa 408/94

    Entbindungsverfügung: Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13
    Nach hier vertretener Auffassung muss bei der Entscheidung über die Entbindung die Frage des Bestehens des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG grundsätzlich dahingestellt bleiben, sofern die Parteien (wie hier) jedenfalls von seinem Bestehen ausgehen oder zumindest darüber streiten und der Anspruch nicht offensichtlich ausgeschlossen werden kann (ähnlich etwa LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10, juris; LAG Rheinland-Pfalz 10.10.2006 - 2 Sa 492/06, juris; LAG München 13.07.1994 - 5 Sa 408/94, juris, jeweils m.w.N.).

    Ein Verfügungsgrund für die Entbindungsverfügung gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG ist mit Rücksicht auf die in dieser Vorschrift ausdrücklich vorgesehene Rechtsschutzform der einstweiligen Verfügung in aller Regel gegeben (LAG München 13.07.1994 - 5 Sa 408/94, juris).

  • BAG, 26.10.1967 - 2 AZR 422/66

    Betriebsratsmitgliederentlassung - Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13
    Deshalb kann dahinstehen, ob der Verfügungsbeklagte als Betriebsratsmitglied gemäß § 15 Abs. 4 KSchG den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses auch zu geänderten Arbeitsbedingungen bis zur Beendigung der letzten Aufräumungs- und Abwicklungsarbeiten geltend machen kann (vgl. dazu etwa BAG 26.10.1967 - 2 AZR 422/66, AP Nr. 17 zu § 13 KSchG).
  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04

    Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13
    Denn mit der hier glaubhaft gemachten Auflösung des Gemeinschaftsbetriebes entfällt die Möglichkeit des weiteren Einsatzes bei dem anderen Arbeitgeber (so BAG 22.09.2005 - 6 AZR 526/04, NZA 2006, 658 zur Frage der Sozialauswahl).
  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13
    Ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang auf die I./I.-Gruppe scheidet schon deshalb aus, weil selbst bei Übernahme einiger Maschinen und unterstellter Fortsetzung der Herstellung von Lenksystemen die räumliche Verlagerung in das Ausland über viele hundert (Polen) bzw. mehrere tausend Kilometer (Türkei) der Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit entgegen steht (vgl. BAG 26.05.2011 - 8 AZR 37/10, NZA 2011, 1143; HWK/Willemsen, 5. Aufl. § 613a BGB Rn. 102 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 16.05.2001 - 4 Sa 33/01

    Entbindung einer Arbeitgeberin von der Pflicht zur Weiterbeschäftigung eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13
    Schließlich hat die Mehrzahl der genannten Beschäftigungsmöglichkeiten im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. dazu etwa LAG Hamburg 16.05.2001 - 4 Sa 33/01, juris Rn. 65, 67) nicht mehr bestanden.
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13
    Die geringfügigen Aufräum- und Abwicklungsarbeiten stehen einer Stilllegung des Betriebs nicht entgegen (BAG 14.10.1982 - 2 AZR 568/80, BAGE 41, 72).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13
    An diesem Verständnis des klaren Wortlauts begründen auch die Materialien der Entstehungsgeschichte der Norm keinen Zweifel (BAG Großer Senat 27.02.1985 - GS 1/84, BAGE 48, 122).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 314/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

  • LAG Hamburg, 02.11.2001 - 3 Sa 81/01
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 492/06

    Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer; unzumutbare wirtschaftliche Belastung

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10

    Kündigung, verhaltensbedingt, Diebstahl (Trick-), Betriebsrat, Widerspruch,

  • LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14

    Entbindungsantrag nach Widerspruch des Betriebsrats gegen eine verhaltensbedingte

    (so auch LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; LAG Düsseldorf 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 7; LAG Rheinland-Pfalz 10.10.2006 - 2 Sa 492/06 - juris).

    Denn die Entscheidung über die Entbindung hat, obwohl sie im einstweiligen Verfügungsverfahren ergeht, gestaltende und endgültige Wirkung (vgl. BAG 07.03.1996 - 2 AZR 432/95 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972; LAG Düsseldorf 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 7).

    Bis zur Entscheidung über den Weiterbeschäftigungsanspruch in der Hauptsache hängt die Entscheidung über den Entbindungsantrag sozusagen "in der Luft" (so auch LAG Düsseldorf 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 7).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 SaGa 1111/22

    Weiterbeschäftigungspflicht - Entbindung - Zulässigkeitsvoraussetzung - Auslegung

    Doch ist das der besonderen gesetzlichen Regelungstechnik der gerichtlichen Entbindung geschuldet (vgl. LAG Düsseldorf 24. April 2013 - 4 SaGa 6/13, Rn. 4).(Rn.38).

    Doch ist das der besonderen gesetzlichen Regelungstechnik der gerichtlichen Entbindung geschuldet (vgl. LAG Düsseldorf 24. April 2013 - 4 SaGa 6/13, Rn. 4).

  • ArbG Kiel, 17.04.2018 - 1 Ga 5c/18

    Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht - einstweilige Verfügung -

    Zur Bejahung des Rechtsschutzinteresses ist es aus Gründen effektiven Rechtsschutzes ausreichend, dass das Bestehen der Weiterbeschäftigungspflicht zwischen den Parteien streitig ist und nicht vollständig ausgeschlossen werden kann (LAG Hamburg, Urteil v. 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14; LAG Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13; LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.10.2006 - 2 Sa 492/06).

    Da prozessuale Alternative - die über einen allgemeinen Feststellungsantrag denkbare (einstweilige) gerichtliche Einschätzung über das Bestehen des Weiterbeschäftigungsanspruchs - ist demgegenüber weniger effektiv zur Durchsetzung der jeweiligen Rechtsposition (LAG Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13).

  • LAG Hessen, 10.09.2021 - 8 SaGa 770/21

    Verschiedenheit von allgemeinem und betriebsverfassungsrechtlichem Anspruch auf

    a) Eines Verfügungsgrundes bedarf es nach ganz herrschender Meinung für das Ergehen einer Entbindungsverfügung - und dementsprechend auch für die vorliegend erfolgte Feststellung, dass eine Weiterbeschäftigungspflicht nicht besteht- nicht (LAG Düsseldorf 24. April 2013- 4 SaGa 6/13- Juris; LAG Schleswig Holstein 19. Mai 2010 - 6 SaGa 9/10- Juris; LAG München 13. Juli 1994 -5 Sa 408/94- LAGE BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 17; KR/Rinck § 102 BetrVG Rz. 314; APS-Koch § 102 BetrVG Rz. 224; Richardi-Thüsing § 102 Rz. 261) .
  • ArbG Erfurt, 27.06.2023 - 3 Ga 9/23

    Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigung - Weiterbeschäftigung §

    b) Dem Entbindungsantrag der Verfügungsbeklagten gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG steht nicht entgegen, dass ein Anspruch der Verfügungsklägerin auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG wegen des nicht ordnungsgemäß erhobenen Widerspruchs des Betriebsrates im einstweiligen Verfügungsverfahren verneint worden ist (vgl. hierzu auch LAG Hamburg, Urt. v. 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14; LAG Düsseldorf Urt. v. 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10).
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