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   OLG Hamm, 21.03.2000 - 4 Ss 121/2000, 4 Ss 121/00   

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https://dejure.org/2000,4862
OLG Hamm, 21.03.2000 - 4 Ss 121/2000, 4 Ss 121/00 (https://dejure.org/2000,4862)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2000 - 4 Ss 121/2000, 4 Ss 121/00 (https://dejure.org/2000,4862)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2000 - 4 Ss 121/2000, 4 Ss 121/00 (https://dejure.org/2000,4862)
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Ziehen der Handbremse durch Beifahrer

§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, (hier keine) bewußte Zweckentfremdung, verkehrsfeindliches Verhalten

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, verkehrsfremder Eingriff, Ziehen der Handbremse, um den Fahrer von stark überhöhter Geschwindigkeit abzuhalten, verkehrsfeindliche Absicht, Entfremdung des Verkehrsmittels, Pervertierung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr; Vorsatz; Tateinheit; Fahrlässige Körperverletzung; Entzug der Fahrerlaubnis

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 473; ; StGB § 315 b Nr. 1; ; StGB § 315 b Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 315b Abs. 1
    Voraussetzungen und Varianten strafbaren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; "pervertierter" Kraftfahrzeugeinsatz; Beifahrer als Täter; "gestellter" Unfall

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff ("Pervertierung") - verkehrsfeindliche Absicht fehlt

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2686
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1989 - 4 StR 321/89

    Strafrechtliche Wirkungen eines plötzlichen Greifens in das Steuer eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2000 - 4 Ss 121/00
    In subjektiver Hinsicht ist jedoch erforderlich, dass der Beifahrer das Fahrzeugin verkehrsfeindlicher Absicht seinem Zweck als Verkehrsmittel entfremden will (vgl. BGH NZV 1990, 35 m.w.N.).

    Sein Handeln muss durch ein verkehrsfeindliches Verhalten unter bewusster Zweckentfremdung des Fahrzeugs gekennzeichnet sein (vgl. BGH NZV 1990, 35; BayObLG bei Janiszewski, NStZ 1992, 271 = Beschluss vom 28. November 1991 in RReg. 2 St 210/91; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 315 b StGB Rdnr. 13 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 21.04.1969 - 4 Ss 227/69
    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2000 - 4 Ss 121/00
    Zu Recht ist sie auch davon ausgegangen, dass der Beifahrer in einem PKW Täter i.S.d. § 315 b Abs. 1 StGB sein kann, wenn er gewaltsam in die Führung des Kraftfahrzeugs eingreift (vgl. BGH, VRS 36, 267; OLG Hamm, NJW 1969, 1975).
  • OLG Köln, 16.02.1994 - Ss 40/94

    Aufhebung der vorläufigen Entziehung und der Beschlagnahme einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2000 - 4 Ss 121/00
    Deshalb lässt sich nach den bisherigen Feststellungen das Verhalten des Angeklagten nicht als "bewusst verkehrsfeindlich" werten (vgl. dazu auch OLG Köln, NZV 1994, 365).
  • BayObLG, 28.11.1991 - RReg. 2 St 210/91
    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2000 - 4 Ss 121/00
    Sein Handeln muss durch ein verkehrsfeindliches Verhalten unter bewusster Zweckentfremdung des Fahrzeugs gekennzeichnet sein (vgl. BGH NZV 1990, 35; BayObLG bei Janiszewski, NStZ 1992, 271 = Beschluss vom 28. November 1991 in RReg. 2 St 210/91; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 315 b StGB Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.08.2005 - 4 Ss 309/05

    gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; plötzliches Ziehen der Bremse;

    Zwar hat das Oberlandesgericht Hamm seine Entscheidung vom 31.10.2000 - Aktenzeichen 4 Ss 121/2000 - ausgeführt, dass ein Ziehen der Handbremse durch einen Beifahrer zwar objektiv ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist, jedoch in subjektiver Hinsicht erforderlich ist, dass der Beifahrer das Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Absicht seinem Zweck als Verkehrsmittel entfremden will.

    Zwar ist die Auffassung des Amtsgerichts, das plötzliche Ziehen der Handbremse durch den Beifahrer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h - so der vom Amtsgericht gehörte technische Sachverständige - mit der Folge des Ausbrechens des Fahrzeugs sei objektiv ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, nicht zu beanstanden (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 21. März 2000 - 4 Ss 121/2000 - in NJW 2000, 2686).

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