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   OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 4 Ss 130/01   

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https://dejure.org/2001,3957
OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 4 Ss 130/01 (https://dejure.org/2001,3957)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.06.2001 - 4 Ss 130/01 (https://dejure.org/2001,3957)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 4 Ss 130/01 (https://dejure.org/2001,3957)
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Mit Buntstiften hergestellte Stempelplakette

§ 267 StGB, Fälschung einer öffentlichen Urkunde (hier Kfz-Stempelplakette, § 23 StVZO) setzt voraus, daß die vorgeschriebenen Förmlichkeiten zum Gegenstand der Nachahmung gemacht werden, Abgrenzung zwischen strafbarer "plumper Fälschung" und strafloser Vortäuschung einer Urkunde;

§ 22 StVG, § 6 Abs. 1 PflVG, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unechte öffentliche Urkunde; Identitätsmerkmal; Aussteller; Stempelplaketten; KFZ-Zulassungsstelle

  • Judicialis

    StGB § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267
    Herstellen einer unechten öffentlichen Urkunde bei Fälschung von Stempelplaketten einer Kfz-Zulassungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das Herstellen einer unechten öffentlichen Urkunde erfordert, dass die für Urkunden der betreffenden Art vorgeschriebenen Identitätsmerkmale des Ausstellers zum Gegenstand der Nachahmung gemacht sind

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Urkundendelikte, Plumpe Fälschung oder Vortäuschen einer Urkunde?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 370
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99

    Urkundenfälschung bei Besprühen von Kfz-Kennzeichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 4 Ss 130/01
    Ein mit dem Dienststempel der Zulassungsbehörde versehenes, nach § 23 StVZO für ein bestimmtes Fahrzeug ausgegebenes amtliches Kennzeichen bildet zusammen mit diesem Fahrzeug eine (zusammengesetzte) Urkunde (BGHSt 16, 94, 95; 18, 66, 70; BGH NJW 2000, 229; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 267 Rdnr. 4).

    Es verkörpert die Erklärung der Zulassungsbehörde als Ausstellerin, dass das Fahrzeug für den im Fahrzeugregister eingetragenen Halter zum öffentlichen Verkehr zugelassen ist (BGH NJW 2000, 229; OLG Stuttgart VRS 47, 25).

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 4 Ss 130/01
    Ein mit dem Dienststempel der Zulassungsbehörde versehenes, nach § 23 StVZO für ein bestimmtes Fahrzeug ausgegebenes amtliches Kennzeichen bildet zusammen mit diesem Fahrzeug eine (zusammengesetzte) Urkunde (BGHSt 16, 94, 95; 18, 66, 70; BGH NJW 2000, 229; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 267 Rdnr. 4).
  • BayObLG, 07.02.1980 - RReg. 1 St 474/79

    Kennzeichenmissbrauch durch Wiederanbringen der amtlichen Kennzeichen an einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 4 Ss 130/01
    Sollten dahingehende Feststellungen nicht getroffen werden können, so käme allerdings auch die Anwendung der subsidiären Vorschrift des Kennzeichenmissbrauchs in den Tatbestandsalternativen des § 22 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StVG nicht in Betracht, da es sich bei den am Pkw des Angeklagten angebrachten Kennzeichentafeln um die amtlichen Kennzeichen handelt, die für eben dieses Kraftfahrzeug ausgegeben worden waren (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., StVG, § 22 Rdnr. 3; BayObLG a. a. O. und BayObLG VRS 58, 442).
  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60

    Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 4 Ss 130/01
    Ein mit dem Dienststempel der Zulassungsbehörde versehenes, nach § 23 StVZO für ein bestimmtes Fahrzeug ausgegebenes amtliches Kennzeichen bildet zusammen mit diesem Fahrzeug eine (zusammengesetzte) Urkunde (BGHSt 16, 94, 95; 18, 66, 70; BGH NJW 2000, 229; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 267 Rdnr. 4).
  • RG, 11.10.1910 - V 562/10

    1. Liegt fälschliche Anfertigung einer öffentlichen Urkunde vor, wenn nur ein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 4 Ss 130/01
    Bei einer öffentlichen Urkunde, wie hier, erfordert dies, dass die vorgeschriebenen Förmlichkeiten für Urkunden der betreffenden Art zum Gegenstand der Nachahmung gemacht sind (Cramer in Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl., § 267 Rdnrn. 49, 53; RGSt 44, 87, 88; 57, 69, 71; BayObLG DAR 1981, 246).
  • RG, 30.06.1922 - I 1254/21

    1. Zum Begriff der öffentlichen Urkunde; mechanische Herstellung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 4 Ss 130/01
    Bei einer öffentlichen Urkunde, wie hier, erfordert dies, dass die vorgeschriebenen Förmlichkeiten für Urkunden der betreffenden Art zum Gegenstand der Nachahmung gemacht sind (Cramer in Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl., § 267 Rdnrn. 49, 53; RGSt 44, 87, 88; 57, 69, 71; BayObLG DAR 1981, 246).
  • AG Waldbröl, 19.07.2005 - 4 Ds 385/05

    Übermalen des KFZ-Kennzeichens mit rosafarbenem Nagellack: Urkundenfälschung

    Solche stellt aber nur der her, der die vorgeschriebenen Förmlichkeiten für Urkunden der betreffenden Art zum Gegenstand der Nachahmung macht (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2001, 370 [371]; Cramer, in: Schönke/Schröder, § 267 Rdnrn. 49, 53; RGSt 44, 87 [88]).
  • BayObLG, 20.01.2020 - 207 StRR 2737/19

    Fälschung einer Prüfplakette

    Soweit das Oberlandesgericht Stuttgart in einem vergleichbaren Fall einen untauglichen Versuch erwogen hat (Beschluss vom 7. Juni 2001 - 4 Ss 130/01 bei juris Rn. 8), erfolgte dies ohne Begründung und war für die dortige Entscheidung nicht tragend.
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 279/15

    Urkundenfälschung (mehrfaches Gebrauchen einer gefälschten Urkunde nach beim

    der Urteilsgründe der Urkundenfälschung in der Variante des Herstellens einer unechten (zusammengesetzten) Urkunde gemäß § 267 Abs. 1, 1. Alt. StGB schuldig ist, weil er an den mit seinem Kraftfahrzeug verbundenen entstempelten amtlichen Kennzeichen das Falsifikat einer Stempelplakette, die auch den angeblichen Aussteller erkennen ließ (UA 32), angebracht hatte (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2001, 370).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2018 - Ss 44/18

    Strafverfahren wegen Betruges durch Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen mit

    Die gegenteilige Annahme ließe die nicht gänzlich fernliegende Möglichkeit unberücksichtigt, dass die Kennzeichenschilder mit dem Falsifikat einer Stempelplakette versehen waren, was zur Verwirklichung des Tatbestandes der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB genügte (vgl. BGH, Beschluss vom 16.07.2015 - 4 StR 279/15 -, juris; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2001, 370).
  • AG Waldbröl, 19.07.2005 - 114 Js 480/04

    Vorliegen einer Urkundenfälschung durch Übermalen amtlicher Prüfplaketten an

    Solche stellt aber nur der her, der die vorgeschriebenen Förmlichkeiten für Urkunden der betreffenden Art zum Gegenstand der Nachahmung macht (OLG Stuttgart, Beschluß vom 7. Juni 2001, Az: 4 Ss 130/01 , NStZ-RR 2001, 370-371; Cramer in Schönke-Schröder, StGB, 25. Aufl., § 267 Rdnrn. 49, 53; Reichsgericht, Urteil vom 11. Oktober 1910, RGSt 44, 87 [88]).
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