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   OLG Karlsruhe, 14.01.1988 - 4 Ss 191/87   

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https://dejure.org/1988,3748
OLG Karlsruhe, 14.01.1988 - 4 Ss 191/87 (https://dejure.org/1988,3748)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.01.1988 - 4 Ss 191/87 (https://dejure.org/1988,3748)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Januar 1988 - 4 Ss 191/87 (https://dejure.org/1988,3748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung; Ordnungswidrigkeit; Aufklärungspflicht; Anwendbarkeit

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 226
  • StV 1988, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 10.07.1980 - 5 Ss OWi 48/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.1988 - 4 Ss 191/87
    Die Zuwiderhandlung gegen diese mit Bekanntgabe an den Bürger wirksam gewordenen Regelung konnte mit Geldbuße geahndet werden, da sie vollziehbar war (BGHSt 23, 86; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 68; BayObLG NStZ 1986, 36).
  • KG, 20.05.1983 - 3 Ws B 127/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.1988 - 4 Ss 191/87
    Zwar hat der Gesetzgeber durch die Neuregelung des § 77 Abs. 2 und 3 OWiG die Beweiserhebungspflicht aufgelockert und in Anlehnung an die Entscheidung des Kammergerichts vom 20.05.1983 (VRS 65, 212) die Ablehnung eines Beweisantrags auch dann ermöglicht, wenn das Gericht den Sachverhalt nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme für geklärt hält und nach seinem pflichtgemäßen Ermessen die beantragte Beweisaufnahme nicht erforderlich ist (BT-Drucks. 10/2652, S. 21, 23).
  • BayObLG, 06.05.1985 - 3 ObOWi 42/85

    Nichtbeachtung der Aufforderung zur Erteilung von Auskünften nach dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.1988 - 4 Ss 191/87
    Die Zuwiderhandlung gegen diese mit Bekanntgabe an den Bürger wirksam gewordenen Regelung konnte mit Geldbuße geahndet werden, da sie vollziehbar war (BGHSt 23, 86; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 68; BayObLG NStZ 1986, 36).
  • OLG Hamm, 02.04.1984 - 3 Ss OWi 1795/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.1988 - 4 Ss 191/87
    Soweit sich danach die Erhebung des Beweises aufdrängt oder sie zumindest naheliegt, muss das Gericht dem nachgehen (vgl. zu § 77 OWiG a.F. OLG Hamm NStZ 1984, 462 mit zustimmender Anmerkung Göhler NStZ 1985, 66).
  • BayObLG, 26.06.1980 - 1 ObOWi 176/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.1988 - 4 Ss 191/87
    Konnte sich das Amtsgericht sonach bei seiner Beweiswürdigung allein auf die Bekundung des Zeugen W. stützen, so hat es nicht genügend beachtet, dass es auch nach der gesetzlichen Neuregelung in der Regel naheliegt oder sich aufdrängt, einen weiteren Zeugen zu vernehmen, dessen Aussage der Entkräftung des auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruhenden bisherigen Beweisergebnisses dienen soll (Göhler OWiG 8. Aufl. Rdnr. 14 zu § 77; vgl. zu § 77 OWiG a.F. BayObLG VRS 59, 211; OLG Karlsruhe GA 1980, 70 und Göhler NStZ 1987, 59).
  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68

    Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.1988 - 4 Ss 191/87
    Die Zuwiderhandlung gegen diese mit Bekanntgabe an den Bürger wirksam gewordenen Regelung konnte mit Geldbuße geahndet werden, da sie vollziehbar war (BGHSt 23, 86; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 68; BayObLG NStZ 1986, 36).
  • OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    So kann ein Beweisantrag auf Vernehmung eines weiteren Zeugen, die der Entkräftung eines Beweisergebnisses dienen soll, das auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht, im allgemeinen nicht abgelehnt werden, weil es sich in einem solchen Fall aufdrängt oder jedenfalls naheliegt, den benannten "Gegenzeugen" anzuhören, um die Wahrheit herauszufinden (vgl. Senat a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 442; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226; Göhler a.a.O. § 77 Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.10.2000 - Ss 438/00

    Geldbuße wegen nicht ausreichender Vorsicht beim Rückwärtsfahren; Versagung

    So darf der beantragten Beweiserhebung in der Regel ein weiterer Aufklärungswert nicht abgesprochen werden, wenn sie der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLG VRS 84, 44; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226; SenatsE VRS 81, 201; 88, 376; SenatsE vom 13.05.1997 - Ss 237/97; Göhler, a. a. O.; § 77 Rnr. 14; Senge in KK OWiG, 2. Auflage, § 77 Rnr. 17).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 5 Ss OWi 382/98
    abgelehnt werden können, sondern die Aufklärungspflicht seine Anhörung gebieten, wenn sein unter Beweis gestelltes Wissen den Bekundungen eines, einzigen Belastungszeugen gegenübersteht und seine Benennung das Ziel hat, dessen Aussage zu widerlegen (vgl. Senatsbeschluß NStZ 1991, 542, 543; OLG Köln VRS 88, 37611 377; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226 ).
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