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   OLG Hamm, 09.08.2005 - 4 Ss 309/05   

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https://dejure.org/2005,5382
OLG Hamm, 09.08.2005 - 4 Ss 309/05 (https://dejure.org/2005,5382)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.08.2005 - 4 Ss 309/05 (https://dejure.org/2005,5382)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. August 2005 - 4 Ss 309/05 (https://dejure.org/2005,5382)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährlicher Eingriff: Ziehen der Handbremse durch den Beifahrer; Abgrenzung zwischen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und der Gefährdung des Straßenverkehrs; Vorliegen eines verkehrsfremden Vorgangs; Bewusste Zweckentfremdung des Fahrzeugs

  • Judicialis

    StGB § 315b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; plötzliches Ziehen der Bremse; verkehrsfremder Eingriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Ziehen der Handbremse durch den Beifahrer

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Gefährlicher Eingriff durch das Ziehen der Handbremse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Ziehen der Handbremse durch den Beifahrer

Verfahrensgang

  • AG Rheine - 5 Ds 578/03
  • OLG Hamm, 09.08.2005 - 4 Ss 309/05
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.03.2000 - 4 Ss 121/00

    Voraussetzungen und Varianten strafbaren gefährlichen Eingriffs in den

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2005 - 4 Ss 309/05
    Zwar hat das Oberlandesgericht Hamm seine Entscheidung vom 31.10.2000 - Aktenzeichen 4 Ss 121/2000 - ausgeführt, dass ein Ziehen der Handbremse durch einen Beifahrer zwar objektiv ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist, jedoch in subjektiver Hinsicht erforderlich ist, dass der Beifahrer das Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Absicht seinem Zweck als Verkehrsmittel entfremden will.

    Zwar ist die Auffassung des Amtsgerichts, das plötzliche Ziehen der Handbremse durch den Beifahrer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h - so der vom Amtsgericht gehörte technische Sachverständige - mit der Folge des Ausbrechens des Fahrzeugs sei objektiv ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, nicht zu beanstanden (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 21. März 2000 - 4 Ss 121/2000 - in NJW 2000, 2686).

  • BGH, 06.07.1989 - 4 StR 321/89

    Strafrechtliche Wirkungen eines plötzlichen Greifens in das Steuer eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2005 - 4 Ss 309/05
    In subjektiver Hinsicht ist jedoch erforderlich, dass der Beifahrer das Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Absicht seinem Zweck als Verkehrsmittel entfremden will (vgl. OLG Hamm a.a.O.; BGH, NZV 1990, 35 m.w.N.).
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