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   OLG Stuttgart, 20.12.2004 - 4 Ss 490/04   

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https://dejure.org/2004,6618
OLG Stuttgart, 20.12.2004 - 4 Ss 490/04 (https://dejure.org/2004,6618)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.2004 - 4 Ss 490/04 (https://dejure.org/2004,6618)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 4 Ss 490/04 (https://dejure.org/2004,6618)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzug für Messungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren; Sicherheitsabzüge bei nicht justiertem Tachometer

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Geschwindigkeitsmessung - Koaxialkabelverfahren - Messtoleranz

  • IWW (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren - kräftiger Abzug!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 27.04.2001 - 1 Ss 21/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2004 - 4 Ss 490/04
    Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist ein Abzug für Messungenauigkeiten durch technische Gesamtfehler (Tachoabweichung, Reifenzustand etc) von 10 % der abgelesenen Geschwindigkeit zuzüglich 4 km/h, ein weiterer Abzug von 3 % aus der nach dem Abzug für technische Gesamtfehler verbleibenden Geschwindigkeit für Abstandsschwankungen und 3 km/h Abzug für Ablesefehler bei einem nicht justierten Tachometer in der Regel rechtlich nicht zu beanstanden (im Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 1 Ss 21/01).

    Der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart stellt zu den Anforderungen an die Ermittlung der Geschwindigkeit durch Nachfahren in seinem Beschluss vom 21. Februar 2001 - 1 Ss 21/01 - in dem (nicht veröffentlichten) Leitsatz folgendes fest:.

  • OLG Köln, 23.01.2001 - Ss 494/00

    Ermittlung des Blutalkoholgehalts bei Trunkenheitsdelikten, Rückrechnung,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2004 - 4 Ss 490/04
    Das Urteil wird den besonderen Anforderungen, die an eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bei Dunkelheit zu stellen sind (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 31. August 2000 - 1 Ss 494/00 - BayObLG DAR 2000, 320; Janiszewski/Jagow/Burmann a.a.O., § 3 StVO Rdnr. 98 m.w.N.), gerecht.
  • OLG Celle, 16.03.2004 - 211 Ss 34/04

    Geldbuße und Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2004 - 4 Ss 490/04
    Da ihre Bemessung Tat- und nicht Rechtsfrage ist, sind sie - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweist - vom Rechtsbeschwerdegericht hinzunehmen, sofern sie nicht in besonders grober Weise von den allgemein üblichen Toleranzberechnungen abweichen (OLG Celle NZV 2004, 419).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.1992 - 2 Ss OWi 150/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2004 - 4 Ss 490/04
    "Nach ständiger Rechtsprechung soll die Messstrecke bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h mindestens 500 m betragen (OLG Düsseldorf VRS 83, 352;...).
  • OLG Köln, 03.12.2021 - 1 RBs 254/21

    Ordnungswidrigkeitenrecht; Straßenverkehrsrecht

    Lediglich ist der mögliche Eigenfehler des Tachometers anders als bislang zu berechnen, nämlich mit 10% der abgelesenen Geschwindigkeit zuzüglich 4 km/h (so auch OLG Stuttgart B. v. 20.12.2004 - 4 Ss 490/04 = VRS 108, 223 = JZ 2005, 283; H. P. Grün/Eichler/D. Schäfer in: Burhoff/Grün (Hrsg.): Messungen im Straßenverkehr, 5. Auflage 2020, § 1 Rz. 1209: diese Größenordnung sei als technischer Fehler "immer zu unterstellen").
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2021 - 3 Rb 33 Ss 75/21

    Rechtslage zu Messungen durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho ausreichend

    Zwar enthält das angefochtene Urteil keine Ausführungen zu den Lichtverhältnissen im Fahrlachtunnel und keine nachvollziehbare Begründung für die Höhe (18%) des zum Ausgleich etwaiger Messungenauigkeiten vorgenommenen - grundsätzlich von den Besonderheiten des Einzelfalls abhängenden (vgl. OLG Jena, a.a.O.; OLG Stuttgart, VRS 108, 223) - Toleranzabzugs von der vom digitalen Tachometer abgelesenen Geschwindigkeit.
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