Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Fahrverbot, StGB, Zeitablauf, Berechnung
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versuchte Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch Bedrängen und Überholen auf der Autobahn; Verhängung eines Fahrverbots; Zeitablauf seit der Tatbegehung
- Die Justiz
- blutalkohol
, S. 320
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 44 Abs. 1
Versuchte Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs; U.a. bedrängen und rechts überholen auf der Autobahn; Verhängung eines Fahrverbots; Zeitablauf seit der Tatbegehung - rechtsportal.de
Versuchte Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der Zeitablauf beim StGB-Fahrverbot - Berechnung?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Absehen vom Fahrverbot - wegen Zeitablaufs
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revisionsbegründung durch einen Unterbevollmächtigten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zeit zwischen dem angefochtenen Urteil und der Entscheidung des Revisionsgerichts und die Frage der Verhängung eines Fahrverbots
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 16.07.2015 - 23 Ns 12 Js 4542/14
- OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 152
- NZV 2016, 292
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16
Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr; …
Die Kammer hat sich mit der Wechselwirkung zwischen der Höhe der Hauptstrafe und der Nebenstrafe nicht auseinandergesetzt (OLG Hamm…, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 Ss 112/04, juris, Rdnr. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. März 2016 - 4 Ss 700/15, juris, Rdnr. 16;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 44, Rdnr. 17). - OLG Dresden, 16.04.2021 - 2 OLG 22 Ss 195/21
Aufrechterhaltung Fahrverbot als Nebenstrafe trotz langer Verfahrensdauer
Die von der Revision in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01 - juris; OLG Hamm NZV 2004, 598; Beschluss vom 25. Mai 2005 - 2 Ss 207/05 -, juris; OLG Düsseldorf NZV 1993, 76; Beschluss vom 23. Juli 2013 - III-5 RVs 52/13 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. März 2016 - 4 Ss 700/15 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 St OLG Ss 147/10 - juris) sind allesamt vor der Gesetzesnovellierung zum 24. August 2017 ergangen. - OLG Koblenz, 18.10.2017 - 1 OLG 6 Ss 159/17
Bei unerlaubtem Entfernen darf Unfallverursachung nicht strafschärfend gewertet …
Da die Nebenstrafe als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme ausgeformt ist, kann sie ihren Sinn verloren haben, wenn die zu ahnende Tat lange zurückliegt, die für die Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Angeklagten liegen und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist (vgl. OLG Hamm NZV 2004, 598; VRS 109 [2005], 19; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 76; Beschluss vom 23. Juni 2013 - III-5 RVs 52/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. März 2016 - 4 Ss 700/15; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 St OLG Ss 147/10 [jeweils juris]).