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   OLG Stuttgart, 26.01.2015 - 4 Ss 810/14   

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https://dejure.org/2015,3461
OLG Stuttgart, 26.01.2015 - 4 Ss 810/14 (https://dejure.org/2015,3461)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.01.2015 - 4 Ss 810/14 (https://dejure.org/2015,3461)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 4 Ss 810/14 (https://dejure.org/2015,3461)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG21-P

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P; Heranziehung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung zur Feststellung eines Geschwindigkeitsverstoßes

  • Die Justiz
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 71 Abs. 1; OWiG § 46 Abs. 1
    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • rechtsportal.de

    OWiG § 71 Abs. 1 ; OWiG § 46 Abs. 1
    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vier-Augen-Prinzip bei der Lasermessung - wer hat Recht?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Vier-Augen-Prinzip" bei Lasermessung? Quatsch!"

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Vier-Augen-Prinzip bei Riegl FG 21-P

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Riegl FG 21-P und das "Vier-Augen-Prinzip"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein "Vier-Augen-Prinzip" bei Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasermessgerät durchgeführt wird

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Riegl FG 21-P und das "Vier-Augen-Prinzip”

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8461/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Sie führe zu einer Gefährdung der Identität der Gesellschaft bzw. der objektiven Werteordnung des Grundgesetzes, der das Leitbild einer fürsorglichen, solidarischen Gemeinschaft und einer uneingeschränkten Wertschätzung des menschlichen Lebens zugrunde liege, vgl. Di Fabio, Rechtsgutachten, S. 11, 12, 28, 34; Schütz, "Sterben als Gesellschaftsfrage", Betrifft Justiz 2015, 83, 85; Jestaedt (Kommissariat der Deutschen Bischöfe), Anhörung im Gesundheitsausschuss am 20.02.2019, Wortprotokoll Nr. 19/39, S. 10.
  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 13803/17

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Sie führe zu einer Gefährdung der Identität der Gesellschaft bzw. der objektiven Werteordnung des Grundgesetzes, der das Leitbild einer fürsorglichen, solidarischen Gemeinschaft und einer uneingeschränkten Wertschätzung des menschlichen Lebens zugrunde liege, vgl. Di Fabio, Rechtsgutachten, S. 11, 12, 28, 34; Schütz, "Sterben als Gesellschaftsfrage", Betrifft Justiz 2015, 83, 85; Jestaedt (Kommissariat der Deutschen Bischöfe), Anhörung im Gesundheitsausschuss am 20.02.2019, Wortprotokoll Nr. 19/39, S. 10.
  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 583/19

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Sie führe zu einer Gefährdung der Identität der Gesellschaft bzw. der objektiven Werteordnung des Grundgesetzes, der das Leitbild einer fürsorglichen, solidarischen Gemeinschaft und einer uneingeschränkten Wertschätzung des menschlichen Lebens zugrunde liege, vgl. Di Fabio, Rechtsgutachten, S. 11, 12, 28, 34; Schütz, "Sterben als Gesellschaftsfrage", Betrifft Justiz 2015, 83, 85; Jestaedt (Kommissariat der Deutschen Bischöfe), Anhörung im Gesundheitsausschuss am 20.02.2019, Wortprotokoll Nr. 19/39, S. 10.
  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8560/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Sie führe zu einer Gefährdung der Identität der Gesellschaft bzw. der objektiven Werteordnung des Grundgesetzes, der das Leitbild einer fürsorglichen, solidarischen Gemeinschaft und einer uneingeschränkten Wertschätzung des menschlichen Lebens zugrunde liege, vgl. Di Fabio, Rechtsgutachten, S. 11, 12, 28, 34; Schütz, "Sterben als Gesellschaftsfrage", Betrifft Justiz 2015, 83, 85; Jestaedt (Kommissariat der Deutschen Bischöfe), Anhörung im Gesundheitsausschuss am 20.02.2019, Wortprotokoll Nr. 19/39, S. 10.
  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 1410/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Sie führe zu einer Gefährdung der Identität der Gesellschaft bzw. der objektiven Werteordnung des Grundgesetzes, der das Leitbild einer fürsorglichen, solidarischen Gemeinschaft und einer uneingeschränkten Wertschätzung des menschlichen Lebens zugrunde liege, vgl. Di Fabio, Rechtsgutachten, S. 11, 12, 28, 34; Schütz, "Sterben als Gesellschaftsfrage", Betrifft Justiz 2015, 83, 85; Jestaedt (Kommissariat der Deutschen Bischöfe), Anhörung im Gesundheitsausschuss am 20.02.2019, Wortprotokoll Nr. 19/39, S. 10.
  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 14642/17

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Sie führe zu einer Gefährdung der Identität der Gesellschaft bzw. der objektiven Werteordnung des Grundgesetzes, der das Leitbild einer fürsorglichen, solidarischen Gemeinschaft und einer uneingeschränkten Wertschätzung des menschlichen Lebens zugrunde liege, vgl. Di Fabio, Rechtsgutachten, S. 11, 12, 28, 34; Schütz, "Sterben als Gesellschaftsfrage", Betrifft Justiz 2015, 83, 85; Jestaedt (Kommissariat der Deutschen Bischöfe), Anhörung im Gesundheitsausschuss am 20.02.2019, Wortprotokoll Nr. 19/39, S. 10.
  • OLG Zweibrücken, 14.07.2016 - 1 OWi 1 SsBs 31/16

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: "Vier-Augen-Prinzip" bei

    Der Senat schließt sich der mittlerweile schon mehrfach in der obergerichtlichen Rechtsprechung ( OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - III-3 RBs 35/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. September 2012 - 2 RBs 129/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 4 Ss 810/14; alle zit. nach juris) vertretenen Auffassung an, dass ein "Vier-Augen-Prinzip", nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden sind, nicht existiert.
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