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   OLG Hamm, 19.01.2004 - 4 Ss OWi 3/04   

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https://dejure.org/2004,15159
OLG Hamm, 19.01.2004 - 4 Ss OWi 3/04 (https://dejure.org/2004,15159)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2004 - 4 Ss OWi 3/04 (https://dejure.org/2004,15159)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 4 Ss OWi 3/04 (https://dejure.org/2004,15159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Versagung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Zulassung der Rechtsbeschwerde, Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, grundlose Ablehnung, Verwerfung des Einspruchs, Verwerfungsurteil wegen Nichterscheinens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründungslose Ablehnung eines Antrags von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen zur Hauptverhandlung entbunden zu werden ; Verpflichtung des Tatrichters einem Entbindungsantrag zu entsprechen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 73; OWiG § 74
    Versagung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Zulassung der Rechtsbeschwerde, Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, grundlose Ablehnung, Verwerfung des Einspruchs, Verwerfungsurteil wegen Nichterscheinens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 07.04.2003 - 2 Ss OWi 257/03

    Erscheinen in der Hauptverhandlung; Entbindungsantrag; Begründung des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2004 - 4 Ss OWi 3/04
    Diesen zutreffenden Ausführungen schließt sich der Senat unter ergänzendem Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Hamm (1. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 1 Ss OWi 664/03 -, 2. Senat vom 7. April 2003, veröffentlicht in NZV 2003, 588 ) an.
  • OLG Köln, 11.07.2001 - Ss 273/01
    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2004 - 4 Ss OWi 3/04
    Eine Versagung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG liegt nämlich vor, wenn der Tatrichter den Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung abgelehnt hat, ohne dafür nachvollziehbare Gründe angeführt zu haben (zu vgl. OLG Köln, zfs 2002, 254, 255).
  • OLG Hamm, 28.10.2003 - 1 Ss OWi 664/03

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; Entbindung des Betroffenen von der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2004 - 4 Ss OWi 3/04
    Diesen zutreffenden Ausführungen schließt sich der Senat unter ergänzendem Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Hamm (1. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 1 Ss OWi 664/03 -, 2. Senat vom 7. April 2003, veröffentlicht in NZV 2003, 588 ) an.
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Die Ablehnung des Antrags des Betroffenen, ihn von der Verpflichtung zum Erscheinen zu entbinden, ist im Rechtsbeschwerdeverfahren aufgrund der Verfahrensrüge überprüfbar; das Gericht hat sich deshalb im Urteil mit der Frage auseinander zu setzen, warum es dem Antrag des Betroffenen nicht entsprochen hat (OLG Hamm VRS 107, 124 = DAR 2004, 662 und u.a. auch noch Beschlüsse in 1 Ss OWi 664/03 sowie in 4 Ss OWi 3/04;; vgl. auch BayObLG DAR 2001, 371; DAR 2000, 578; OLG Köln zfs 2002, 254, 255; Göhler, a.a.O., § 73 Rn. 16; KK-OWiG/Senge, a.a.O., § 74 Rn. 39).
  • OLG Hamm, 06.08.2004 - 4 Ss OWi 300/04

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Versagung des rechtlichen Gehörs; Entbindungsantrag

    Eine Versagung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn der Tatrichter den Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung abgelehnt hat, ohne dazu nachvollziehbare Gründe angeführt zu haben (zu vgl. Senatsbeschluss vom 19.01.2004 - 4 Ss OWi 3/04 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.01.2009 - 4 Ss OWi 824/08

    unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung; Verletzung des rechtlichen

    Bleibt der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung fern und wird daraufhin der Einspruch durch Urteil gemäß § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann die Einspruchsverwerfung das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen, wenn einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen (§ 73 Abs. 2 OWiG) zu Unrecht nicht entsprochen worden ist (zu vgl. Senatsbeschluss vom 19.01.2004 - 4 Ss OWi 3/04 -).
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