Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
OWiG § 74
Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung; Rat des Verteidigers; unrichtiger Rat; Verteidiger des Vertrauens - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausbleiben zu einem Gerichtstermin im Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren; Beruhen des Ausbleibens auf einem (unrichtigen) Rat oder Hinweis des Verteidigers; Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid; Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 42 km/h; Bußgeld ...
- Judicialis
OWiG § 74
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 74
Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung; Rat des Verteidigers; unrichtiger Rat; Verteidiger des Vertrauens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
OWiG/StPO: Ausbleiben im HV-Termin - Falscher Rat des Verteidigers = Entschuldigung?
Verfahrensgang
- AG Münster - 20 OWi 976/04
- OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 12.02.2010 - 3 Ws 51/10
Verwerfung der Berufung bei krankheitsbedingter Abwesenheit des …
Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 329 Rdnr. 29; OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2006 - 4 SsOWi 44/06 - BeckRS 2006, 08808; NStZ-RR 1997, 113).Vielmehr ist das Vertrauen auf einen derartigen Hinweis des Verteidigers dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn sich dem Angeklagten nach der konkreten Sachlage Zweifel aufdrängen müssen, ob der Hinweis seines Verteidigers zutreffend ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2006 - 4 SsOWi 44/06; BeckRS 2006, 08808 m. w. N.).
- OLG Hamm, 22.07.2010 - 3 RBs 200/10
Verletzung des gerichtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren durch Ablehnung einer …
Bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der von der Verteidigung erteilten Auskunft, muss dem durch Nachfrage bei Gericht nachgegangen werden; anderenfalls ist er nicht entschuldigt (OLG Hamm, Beschluss v. 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06 -). - OLG Hamm, 21.01.2008 - 4 Ss OWi 741/07
Verteidiger; Erkrankung; Terminsverlegung; Entschuldigung
Das Interesse des Betroffenen an seiner Verteidigung durch einen Rechtsanwalt einerseits und das Interesse der Justiz an einer möglichst reibungslosen Durchführung des Verfahrens andererseits sind gegeneinander abzuwägen, wobei dem Verteidigungsinteresse im Zweifel Vorrang gebührt (vgl. Beschluss des Senats vom 06. März 2006 - 4 SsOWi 44/06 - Göhler a.a.O., § 71 Rdnr. 30 m. w. N.). - OLG Hamm, 31.01.2013 - 1 RBs 178/12
Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Ausbleibens in der …
Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist überwiegend anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG anzusehen sein kann, wenn es auf einem (wenn auch unrichtigen) Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2006, 4 Ss OWi 44/06; OLG Hamm, NZV 1999, 307;… Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 74 Rdnr. 32). - LG Berlin, 10.05.2016 - 528 Qs 35/16
Wiedereinsetzung im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Hinweis des Verteidigers als …
Bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Auskunft, muss dem durch Nachfrage beim Gericht nachgegangen werden; anderenfalls ist der Betroffene nicht entschuldigt (OLG Hamm, Beschluss vom 6. März 2006 - 4 Ss OWi 44/06 -, juris, m.w.N.).