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   OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 Ss OWi 651/04   

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https://dejure.org/2004,9494
OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 Ss OWi 651/04 (https://dejure.org/2004,9494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2004 - 4 Ss OWi 651/04 (https://dejure.org/2004,9494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 4 Ss OWi 651/04 (https://dejure.org/2004,9494)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03

    Eintritt der Verjährung bei Bußgeldsachen im Straßenverkehr; Fahrlässiges

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 Ss OWi 651/04
    Aber selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann unschädlich, sofern sich der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise mit Gewißheit feststellen läßt (BayObLG vom 17.9.2002 - 1 ObOWi 336/02; KK-Weller a.a.O. Rdn. 11; Göhler § 33 Rdn, 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58; BayObLG, DAR 2004, 401).
  • BayObLG, 08.05.1981 - 2 ObOWi 160/81
    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 Ss OWi 651/04
    Aber selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann unschädlich, sofern sich der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise mit Gewißheit feststellen läßt (BayObLG vom 17.9.2002 - 1 ObOWi 336/02; KK-Weller a.a.O. Rdn. 11; Göhler § 33 Rdn, 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58; BayObLG, DAR 2004, 401).
  • BayObLG, 17.09.2002 - 1 ObOWi 336/02

    Unterbrechung einer Verjährungsfrist von Ordnungswidrigkeiten durch eine

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 Ss OWi 651/04
    Aber selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann unschädlich, sofern sich der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise mit Gewißheit feststellen läßt (BayObLG vom 17.9.2002 - 1 ObOWi 336/02; KK-Weller a.a.O. Rdn. 11; Göhler § 33 Rdn, 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58; BayObLG, DAR 2004, 401).
  • OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05

    Verjährungsunterbrechung; Anordnung der Vernehmung; Handzeichen des

    Erfolgt die Anordnung schriftlich, ist grundsätzlich nach § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung erforderlich, wofür ein vom Sachbearbeiter angebrachtes Handzeichen genügt (OLG Köln VRS 84, 104; Göhler § 33 Rn. 45; Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 9. Dezember 2004 in 4 Ss OWi 651/04).
  • OLG Hamm, 14.03.2005 - 3 Ss OWi 100/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Verjährung, persönlichen

    Die betreffende Anordnung wird durch ein durch die Sachbearbeiterin angebrachtes Handzeichen auf dem Listenauszug hinreichend dokumentiert (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2004 - 4 Ss OWi 651/04 - Göhler, OWiG, 13. Auflg., § 33 Rdn. 45).
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