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   OLG Hamm, 09.02.2005 - 4 Ss OWi 68/05   

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https://dejure.org/2005,18474
OLG Hamm, 09.02.2005 - 4 Ss OWi 68/05 (https://dejure.org/2005,18474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.2005 - 4 Ss OWi 68/05 (https://dejure.org/2005,18474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 4 Ss OWi 68/05 (https://dejure.org/2005,18474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Bezugnahme auf ein bei den Akten befindliches Lichtbild vom Verkehrsverstoß

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267
    Bezugnahme auf Lichtbild zum Verkehrsverstoß

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2005 - 4 Ss OWi 68/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1996, 1420) genügt in den Fällen der Identitätsfeststellung des Betroffenen anhand eines bei einem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes eine gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG prozessordnungsgemäße Verweisung auf das bei den Akten befindliche Lichtbild, wenn das Foto so deutlich ist, dass es zur Identifizierung des Betroffenen uneingeschränkt geeignet ist.

    Infolge der damit wirksamen Verweisung sind die Messfotos Urteilsbestandteil (vgl. BGH NJW 1996, 1420), so dass der Senat deren Eignung zur Identifizierung des Betroffenen aus eigener Anschauung würdigen konnte, mit dem Ergebnis, dass die erforderliche Bildqualität gegeben ist.

  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2005 - 4 Ss OWi 68/05
    Die Bezugnahme gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG muss aber deutlich und zweifelsfrei sein, wobei es ausreicht, den Gesetzestext des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO zu verwenden (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 238, 239).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2005 - 4 Ss OWi 68/05
    Weitere Ausführungen sind, zumal die Gründe eines Bußgeldurteils keinen hohen Anforderungen unterliegen (vgl. BGHSt 39, 291; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 71 Rdnr. 42 m.w.N.), und letztlich nicht zweifelhaft sein kann, zu welchem Grund die Bezugnahme erfolgt und worauf sie sich bezieht, auch ohne die Nennung des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO entbehrlich.
  • OLG Hamm, 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Geeignetheit

    Das AG hat prozessordnungsgemäß auf das bei der Akte befindliche Beweisfoto gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG sowie auf das Beweisfoto von dem Verkehrsverstoß vom 17. März 2004 verwiesen (vgl. dazu BGHSt 41, 376 und zuletzt Senat in VRS 108, 27 = DAR 2005, 165 mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; siehe auch OLG Hamm 4 Ss OWi 68/05 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 18.12.2007 - 1 Ss OWi 506/07

    Sachverständigengutachten; Urteilsgründe; Anforderungen; Beweiswürdigung

    Unschädlich ist, dass das Gericht die Vorschrift des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO nicht ausdrücklich genannt hat, da die Verwendung des Gesetzestextes in den Urteilsgründen ausreicht (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 09.02.2005 - 4 SsOWi 68/05 - m. w. N.).
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