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   OLG Hamm, 27.02.2006 - 4 Ss OWi 804/05   

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https://dejure.org/2006,19445
OLG Hamm, 27.02.2006 - 4 Ss OWi 804/05 (https://dejure.org/2006,19445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.2006 - 4 Ss OWi 804/05 (https://dejure.org/2006,19445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 2006 - 4 Ss OWi 804/05 (https://dejure.org/2006,19445)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    BKatV § 4
    Fahrverbot; Absehen; Begründung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlicher Umfang der Ausführungen beim Absehen von einem Fahrverbot; Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Härten außergewöhnlicher Art wie der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen ...

  • Judicialis

    BKatV § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4
    Fahrverbot; Absehen; Begründung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.10.2003 - 4 Ss OWi 697/03

    Absehen vom Fahrverbot, kranke Mutter zu versorgen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2006 - 4 Ss OWi 804/05
    Die im angefochtenen Urteil allein angestellte Erwägung, die Grundlage für die Verhängung des Regelfahrverbots sei wegen der bis auf zwei Tage abgelaufenen Jahresfrist des § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV beinahe "obsolet" gewesen, ist in Anbetracht des klaren Wortlauts der Vorschrift, die die entsprechenden Grenzen eindeutig und unmissverständlich festlegt, nicht geeignet, einen Ausnahmefall zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 2004 - 4 Ss OWi 720/03 - und 30. Oktober 2003 - 4 Ss OWi 697/03 -).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2006 - 4 Ss OWi 804/05
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalles der konkrete Fall Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, zwar in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH NZV 1992, 286, 288).
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