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   OLG Hamm, 08.01.2008 - 4 Ss OWi 834/07   

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https://dejure.org/2008,17679
OLG Hamm, 08.01.2008 - 4 Ss OWi 834/07 (https://dejure.org/2008,17679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.01.2008 - 4 Ss OWi 834/07 (https://dejure.org/2008,17679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 4 Ss OWi 834/07 (https://dejure.org/2008,17679)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen eines fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 57 km/h; Berechnung einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsüberschreitungen; Anerkennung der Geschwindigkeitsmessung mittels eines ...

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Warburg - 8 OWi 59/07
  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 4 Ss OWi 834/07
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Castrop-Rauxel, 26.08.2022 - 6 OWi 486/22

    ProVida 2000 Modular, standardisiertes Messverfahren, Hinweis Vorsatz, abwesenden

    Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ProVida handelt es sich grundsätzlich um ein standardisiertes Messverfahren (statt vieler: OLG Hamm, Beschluss v. 08.01.2008 - 4 Ss OWi 834/07), so dass der Tatrichter nur Angaben zur Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit machen muss.
  • AG Castrop-Rauxel, 26.08.2022 - 6 OWi 264 Js 1170/22
    Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ProVida handelt es sich grunsätzlich um ein standardisiertes Messverfahren (statt vieler: OLG Hamm, Beschluss v. 08.01.2008 - 4 Ss OWi 834/07), so dass der Tatrichter nur Angaben zur Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit machen muss.
  • AG Castrop-Rauxel, 20.08.2014 - 6 OWi 263 Js 406/13

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Provida Modular 2000 und "Treu und Glauben" im

    Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ProVida handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (statt vieler: OLG Hamm, Beschluss v. 08.01.2008 - 4 Ss OWi 834/07), so dass der Tatrichter nur Angaben zur Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit machen muss.
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