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   OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06   

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OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06 (https://dejure.org/2007,1207)
OLG München, Entscheidung vom 29.01.2007 - 4St RR 222/06 (https://dejure.org/2007,1207)
OLG München, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 4St RR 222/06 (https://dejure.org/2007,1207)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • verkehrsrechtsforum.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis eines Inhabers einer gültigen tschechischen Fahrerlaubnis?

  • blutalkohol PDF, S. 361

    Strafbarkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StGB trotz Innehabung einer EU-Fahrerlaubnis

  • Judicialis

    FeV § 28; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; StVG § 21 Nr. 1

  • RA Kotz

    EU-Führerschein- Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Sperrfristablauf?

  • streifler.de

    Keine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Faherlaubnis trotz Erteilung während der Sperrzeit und Rechtsmissbrauch wegen Führerschein-Tourismus

  • ra-woebbecke.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 2; StVG § 21 Nr. 1; FeV § 28
    Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb ausländischer Fahrerlaubnis während Sperrfrist zur Wiedererteilung und Fahrzeugführung nach Fristablauf

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 2 ; StVG § 21 Nr. 1 ; FeV § 28
    Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb ausländischer Fahrerlaubnis während Sperrfrist zur Wiedererteilung und Fahrzeugführung nach Fristablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein - EU-Fahrerlaubnisthemen - Rechtsprechung zum EU-Führerschein in Bund und Ländern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebrauchmachen von einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU während einer Sperrfrist erworbenen Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist und Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Erwerb der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland mittels einer ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Führerscheintourismus" - In Tschechien erworbener Führerschein gilt, auch wenn er während einer Sperrfrist ausgestellt wurde

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei ausländischem Führerschein

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Führerscheintourismus ohne strafrechtliche Folgen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahren mit EU-Führerschein - Rechtsmissbräuchlicher Erwerb kein Kriterium im Strafverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    EU-Fahrerlaubnis - Erwerb während laufender Sperrfrist

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1152
  • NZV 2007, 214
  • StV 2007, 190
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (hier: tschechischen)

    Auszug aus OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06
    Diese Rechtsprechung des EuGH hält der Senat insofern für eindeutig, als die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nach Ablauf einer vom Anerkennungsstaat ausgesprochenen Sperrfrist nicht von innerstaatlichen Vorschriften über Erwerb, Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis abhängig gemacht werden darf (ebenso OLG Saarbrücken NStZ-RR 2005, 50; a.A. LG Freiburg (Breisgau) vom 8.5.2006 in juris Rn. 45; VGH Baden-Württemberg VM 2006 Nr. 92; VGH Kassel NZV 2006, 668).

    Eine solche Interessenabwägung, wie sie die Verwaltungsgerichte - überwiegend im Rahmen von Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.9.2006 Az. 16 B 989/06 in juris; VGH Kassel NZV 2006, 668; VGH Baden-Württemberg VM 2006 Nr. 92) - durchführen, hält der Senat im vorliegenden strafrechtlichen Zusammenhang für unzulässig, weil sie möglicherweise im Einzelfall voneinander abweichende Ergebnisse erbrächte, was einer eindeutigen Bestimmbarkeit des regelmäßig im Einzelfall strafbaren Verhaltens durch den Betroffenen und damit Art. 103 Abs. 2 GG widerspräche (Vgl. BVerfG vom 20.03.2002 in juris Rn. 66 -68).

    Soweit hiergegen mit gutem Recht eingewendet wird, die innerstaatlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten seien nicht harmonisiert und dies führe daher im Einzelfall zu einer unzureichenden Berücksichtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. z.B. LG Freiburg (Breisgau) a.a.O. Rn 45 ff; VGH Kassel NZV 2006, 668/670), erscheint dies auch dem erkennenden Senat unbefriedigend, ist allerdings durch die Strafgerichte solange hinzunehmen, wie die entsprechende Gesetzeslage besteht.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06
    Nach der Entscheidung des EuGH vom 29.4.2004 (NJW 2004, 1725 = NZV 2004, 372 - Urteil Kapper) könne ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis nicht deshalb ablehnen, weil im Hoheitsgebiet des Anerkennungsstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet worden war, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist bereits abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.

    Der EuGH hat im Urteil Kapper (NJW 2004, 1725 = NZV 2004, 372) festgestellt, dass Art. 8 Abs. 4 Unterabsatz 1 der Richtlinie 91/439/EWG, soweit die Vorschrift einem Mitgliedstaat erlaubt, die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins dann nicht anzuerkennen, wenn auf dessen Inhaber in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis angewendet wurde, eine Ausnahme von dem in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie enthaltenen allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine darstellt und demnach eng auszulegen ist (Urteil Kapper Rn. 70 und 72).

  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06
    Diese Rechtsprechung des EuGH hält der Senat insofern für eindeutig, als die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nach Ablauf einer vom Anerkennungsstaat ausgesprochenen Sperrfrist nicht von innerstaatlichen Vorschriften über Erwerb, Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis abhängig gemacht werden darf (ebenso OLG Saarbrücken NStZ-RR 2005, 50; a.A. LG Freiburg (Breisgau) vom 8.5.2006 in juris Rn. 45; VGH Baden-Württemberg VM 2006 Nr. 92; VGH Kassel NZV 2006, 668).

    Im Ergebnis ist daher der von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Führerschein ohne jegliche Formalität und daher auch ohne ein Umschreibungsverfahren anzuerkennen, weil er ipso iure im Inland wirksam ist (ebenso OLG Saarbrücken NStZ-RR 2005, 50; OLG Nürnberg aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06
    Eine solche Interessenabwägung, wie sie die Verwaltungsgerichte - überwiegend im Rahmen von Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.9.2006 Az. 16 B 989/06 in juris; VGH Kassel NZV 2006, 668; VGH Baden-Württemberg VM 2006 Nr. 92) - durchführen, hält der Senat im vorliegenden strafrechtlichen Zusammenhang für unzulässig, weil sie möglicherweise im Einzelfall voneinander abweichende Ergebnisse erbrächte, was einer eindeutigen Bestimmbarkeit des regelmäßig im Einzelfall strafbaren Verhaltens durch den Betroffenen und damit Art. 103 Abs. 2 GG widerspräche (Vgl. BVerfG vom 20.03.2002 in juris Rn. 66 -68).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06
    Des Weiteren hat der EuGH in der Entscheidung Halbritter (NJW 2006, 2173) festgestellt, ein Mitgliedstaat könne vom Inhaber eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht die Erfüllung der Bedingungen verlangen, die sein eigenes nationales Recht für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug einer früheren Fahrerlaubnis aufstellt (Beschluss Halbritter Rn. 29).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06
    Mit Beschluss vom 28.9.2006 hat der EuGH (Geschäftszeichen C-340/05) im genannten Bezugsverfahren folgende Entscheidung getroffen:.
  • OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06

    Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis im Inland innerhalb der Sperrfrist

    Auszug aus OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06
    Das Amtsgericht ist darüber hinaus in rechtlich nicht zu beanstandender Weise davon ausgegangen, dass es für die strafrechtliche Beurteilung keinen Unterschied macht, ob der Erwerb einer Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat noch während einer im Inland verhängten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis erfolgt oder erst nach Ablauf einer solchen Frist (ebenso OLG Nürnberg vom 16.01.2007, Az: 2St OLG Ss 286/06).
  • LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten

    Die Kammer schließt sich insoweit der von Dauer (DAR 2007, 342; derselbe, in: Hentschel, StVG, 39. Aufl., 2007, FeV, § 28 Rdnr. 7 bis 12) sowie der in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (OVG Koblenz, NJW 2007, 2650 ff. unter Abkehr der bis dahin vertreten Rechtsauffassung; OVG Greifswald, VRS 111, 396 = NJW 2007, 1154; VG Münster, BA 2007, 62; VGH Mannheim, NJW 2007, 99; OVG Münster, DAR 2006, 43; NJOZ 2006, 3751; OVG Lüneburg, DAR 2005, 704; OVG Berlin-Brandenburg, BA 2007, 193) überwiegend vertretenen Rechtsauffassung an, wonach wie folgt zu differenzieren ist:.

    Dem stehen auch nicht die vom OLG München (NJW 2007, 1153; ZfS 2007, 170, 171) angeführten Bedenken, namentlich die formelle Bestandskraft der ausländischen EU-Fahrerlaubnis und das Bestimmtheitsgebot, entgegen.

    Der Grundsatz der Verwaltungsakzessorietät gilt nicht schrankenlos und wird insoweit ebenfalls durch den Gedanken des Rechtsmissbrauchs durchbrochen (Dauer, DAR 2007, 342; Horn, in: Systematischer Kommentar zum StGB, vor § 324 Rdnr. 14; NJW 1988, 2388; a..A.: Cramer/Heine, in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., 2006, vor § 324 Rdnr. 16a ff.; Schmitz, in: Münchener Kommentar, StGB, Band 4, 2006, vor §§ 324 ff., Rdnr. 32, 69; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., 2007, vor § 324 Rdnr. 7, 9; und BGH, zur Bindungswirkung einer rechtsfehlerhaft ausgestellten portugiesischen Entsendebescheinigung, NJW 2007, 233 ff).

  • OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von

    Es entsprach zwar der jedenfalls im Jahr 2007 herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Strafbewehrung nach § 21 StVG für zeitlich erst nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist liegende Fahrten ausscheide, auch wenn die EU-Fahrerlaubnis während einer Sperrfrist ausgestellt worden ist (vgl. dazu OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2007, NStZ-RR 2007, 269; OLG München, Urteil vom 29.01.2007, NZV 2007, 214; OLG Jena, Beschluss vom 06.03.2007, DAR 2007, 404; OLG Bamberg, Urteil vom 24.07.2007, NStZ-RR 2008, 77).

    Der EuGH ist daher auf die weiteren Vorlagefragen des Amtsgerichts L., die auf der Grundlage der zum damaligen Zeitpunkt herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, u. a. des OLG München, Urteil vom 29.01.2007, a. a. O., darauf abzielten, ob einer solchen Fahrerlaubnis, die während der Sperrzeit ausgestellt, aber von der erst nach der Sperrzeit Gebrauch gemacht worden sei, unter Missbrauchsgesichtspunkten die Anerkennung zu versagen sei, gar nicht mehr eingegangen.

  • OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verbotsirrtum bei ungeklärter Rechtsfrage hinsichtlich

    Dies sei nach Ablauf der Sperrfrist der Fall (vgl. OLG Nürnberg, NStZ-RR, S. 269 ff.; OLG München, NJW 2007, S. 1152 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, DAR 2007, S. 404 f.; OLG Bamberg, Beschluss vom 24. Juli 2007, 3 Ss 132/06 - veröffentlicht in juris -).
  • OLG Hamm, 22.12.2008 - 2 Ss 374/08

    Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis

    In der Rechtsprechung wird darüber hinaus die Auffassung vertreten, dass selbst bei Erwerb der neuen ausländischen Fahrerlaubnis während des Laufs einer Sperrfrist eine solche Fahrerlaubnis anzuerkennen ist (vgl. OLG München, NJW 2007, Seiten 1152 ff. m.w.N.).

    Diese Frage wurde zuvor in Deutschland unterschiedlich beantwortet (kein "Erstarken": OLG Stuttgart, Urt. v. 15. Januar 2007 - 1 Ss 560/06 - ZfSch 2007, 159; für ein "Erstarken": OLG München, Urt. v. 29. Januar 2007 - 4St RR 222/06 - ZfSch 2007, 170; OLG Bamberg, Urt. v. 24. Juli 2007 - 3 Ss 132/06 - ZfSch 2007, 586 m.w.N.; VG Augsburg, Urt. v. 12. Februar 2008 - ZfSch 2008, 235).

  • OLG Jena, 06.03.2007 - 1 Ss 251/06

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein -

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  • OLG Nürnberg, 15.05.2007 - 2 St OLG Ss 50/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren mit EU-Führerschein

    a) Der Senat hat mit Urteil vom 16.1.2007 (StV 2007, 194) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH in den Fällen Kapper und Halbritter und die erforderliche richtlinienkonforme Auslegung der Vorschrift des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV zur Folge entschieden, dass eine Fahrerlaubnis, die von der Fahrerlaubnisbehörde eines EU-Mitgliedsstaats während des Laufes einer gesetzlichen Sperrfrist nach § 4 Abs. 10 S. 1 StVG ausgestellt wurde, nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland anerkannt werden muss (ebenso: OLG München NJW 2007, 1152; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 15.1.2007 - 1 Ss 560/06).
  • OLG Oldenburg, 06.04.2010 - 1 Ss 25/10

    Rechtswirkungen eines in Tschechien nach Ablauf einer in Deutschland verhängten

    Eine solche Feststellung (zu ihrem Erfordernis s. BGHSt 37, 55 (67)) war angesichts der teilweise kontrovers beurteilten Rechtslage (vgl. etwa OLG München, Urt. v. 29.01.2007, Aktz. 4 St RR 222/06, bei juris) auch nicht entbehrlich.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07

    Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam

    Ebenso bedarf es keiner Entscheidung, inwieweit diese Fahrerlaubnis für den Fall, dass sie hiernach vor Ablauf der Sperrfrist erteilt worden sein sollte, zumindest nach deren Ablauf zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet berechtigt (vgl. dazu einerseits OLG Stuttgart, Urteil vom 15. Januar 2007 - 1 Ss 560/06 - sowie andererseits OLG München, Urteil vom 29. Januar 2007 - 4St RR 222/06 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 CS 11.1713

    Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; neues italienisches Führerscheindokument;

    Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 29. Januar 2007 (NJW 2007, 1152) komme es nicht darauf an, ob der Fahrerlaubnisinhaber die EU-Fahrerlaubnis in einem anderen Staat vor Ablauf der Sperrfrist erworben habe, sondern entscheidend sei, ob er erst nach Ablauf der Sperrfrist in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch gemacht habe.

    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 29. Januar 2007 (a.a.O.) bezieht, ist der Europäische Gerichtshof dieser Rechtsauslegung nicht gefolgt (vgl. Beschluss vom 3.7.2008 in der Rechtssache Möginger Az. C-225/07).

  • OLG Hamm, 24.06.2009 - 3 Ss 235/09

    Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während einer laufenden Sperrfrist

    Während diese Frage zum Teil verneint wurde (zu vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OVG Koblenz in ZfS 2006, 593), vertraten mehrere Oberlandesgerichte die Ansicht, dass während einer Sperrfrist im EU-Ausland ausgestellte Führerscheine jedenfalls nach Ablauf der Sperre zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigen (zu vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 14. März 2006 - 1 Ss 146/05; OLG Nürnberg in NStZ-RR 2007, 269; OLG München in NJW 2007, 1152; OLG Bamberg in NStZ-RR 2008, 77).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 5 Ss 23/07

    Vorrang der Anerkennung im Ausland erworbener Fahrerlaubnisse

  • OLG Jena, 01.04.2009 - 1 Ss 164/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen

  • OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren im Inland mit einer nach Führerscheinentzug im

  • OLG Bamberg, 24.07.2007 - 3 Ss 132/06

    Verweigerung der Anerkennung der Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat

  • OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 Ss 81/08

    Strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem während einer Sperrfrist erteilten

  • LG Zweibrücken, 02.12.2008 - Qs 136/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Fahren mit

  • VG Augsburg, 12.02.2008 - Au 3 K 07.943

    Fahrerlaubniserwerb im EU-Ausland während Sperrfrist berechtigt zum Führen von

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